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Pakistan's Blasphemy Law


From Sheila MESA <smm@wcc-coe.org>
Date 14 May 1998 08:04:02

™kumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung
Zur Ver”ffentlichung frei
13. Mai 1998

™RK RUFT PAKISTAN AUF, BLASPHEMIEGESETZ AUFZUHEBEN

Der ™kumenische Rat der Kirchen (™RK) hat an die Regierung Pakistans
appelliert, unverzglich die Ausserkraftsetzung des
Blasphemiegesetzes, das Gottesl„sterung mit dem Tode bestraft,
einzuleiten. Der ™RK erkl„rte, dieses Gesetz werde von Extremisten
missbraucht. 

Der ™RK entschloss sich zu diesem Appell, nachdem Dr. John Joseph,
der r”misch-katholische Bischof von Faisalabad (Pakistan), vor wenigen
Tagen aus Protest gegen die Anwendung des Blasphemiegesetzes
”ffentlich Selbstmord begangen hat. 

In einem Schreiben des ™RK an den Botschafter Pakistans in Genf, S.E.
Munir Akram, heisst es: "Seit einiger Zeit gehen beim ™kumenischen Rat
der Kirchen Berichte ber die Diskriminierung und Verfolgung religi”ser
Minderheiten (darunter Christen, Ahmadiyya-Muslime und Hindus) in
Pakistan ein. Diese Berichte sind von der Menschenrechtskommission
von Pakistan, von weiteren nichtstaatlichen Organisationen sowie von
den Kirchen, zu denen wir enge Kontakte unterhalten, ausnahmslos
best„tigt und belegt worden. Unsere besondere Besorgnis gilt der
h„ufigen Schikanierung und Verfolgung von Christen, die die Folge der
unberechtigten und unterschiedslosen Anwendung des  295-C des
pakistanischen Strafgesetzbuches ist, welcher sich auf das
Blasphemiegesetz bezieht. Unter Missbrauch dieses Gesetzes hetzen
extremistische Elemente und Gruppen ungehemmt zu Hass und
Feindseligkeit gegen religi”se Minderheiten auf. Dies hat in hohem Masse
dazu beigetragen, dass eine Atmosph„re religi”ser Intoleranz entstanden
ist, in der sich religi”se Minderheiten einem Belagerungszustand
ausgesetzt sehen." 

In dem Schreiben heisst es weiter: "Der Tod von Dr. John Joseph, des
Bischofs der Di”zese Faisalabad, macht deutlich, dass die Mitglieder der
christlichen Gemeinschaft Pakistans zutiefst entt„uscht und verzweifelt
sind. Angesichts der gegenw„rtig herrschenden Angst und Intoleranz ist
es fr diejenigen, die wegen Gottesl„sterung angeklagt sind, nicht
einfach, einen fairen Prozess zu bekommen. Seit dem Mord an Arif Iqbal
Bhatti, Richter i.R., ist es fr Angeklagte ausserordentlich schwierig
geworden, einen Anwalt zu finden, der die Verteidigung bernimmt. Die
meisten Rechtsanw„lte begrnden ihre Ablehnung mit den Drohungen
extremistischer Gruppen gegen sie und ihre Familien. Uns liegen
zuverl„ssige Informationen vor, nach denen sogar Richter an h”heren
Gerichten aus den gleichen Grnden bei Verfahren wegen
Gottesl„sterung nur sehr widerstrebend den Vorsitz bernehmen."       

Fr den ™RK verfolgt Clement John vom Team fr internationale
Angelegenheiten die Entwicklung der Lage in Pakistan. John ist selbst
Pakistani und Menschenrechtsanwalt. Seiner Ansicht nach "ist die
Situation sehr ernst. Das Blasphemiegesetz wird h„ufig angewandt und
h„ufig missbraucht. Es kommt hinzu, dass die Angst vor Repressalien
seitens der Extremisten dazu fhrt, dass immer weniger Anw„lte die
Verteidigung von Personen bernehmen, die der Gottesl„sterung
angeklagt sind. Fr diese Personen ist daher ein rechtsstaatlichen
Grunds„tzen entsprechendes Gerichtsverfahren kaum mehr zu
erwarten. Die Regierung von Pakistan muss handeln, und zwar schnell".

Clement John steht fr Gespr„che zur Verfgung. 

**********
Der ™kumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von inzwischen
332 Kirchen in ber 100 L„ndern auf allen Kontinenten und aus praktisch
allen christlichen Traditionen. Die r”misch-katholische Kirche ist keine
Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ™RK zusammen. Oberstes
Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungef„hr alle sieben Jahre
zusammentritt. Der ™RK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell
gegrndet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekret„r
Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.

™kumenischer Rat der Kirchen
Presse- und Informationsreferat
Tel:  (41.22) 791.61.52/51
Fax:  (41.22) 798.13.46
E-Mail:  jwn@wcc-coe.org
http://www.wcc-coe.org

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CH-1211 Genf 2


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