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86 Stellungnahmen zur Gemeinsamen Erklaerung liegen vor


From FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date 09 Jun 1998 13:03:22

LWB-Rat
Pressemeldung: Nr. 4/98

Strassburger Institut fuer oekumenische Forschung legt Analyse vor:
86 Stellungnahmen zur Gemeinsamen Erklaerung liegen dem LWB aus den
Mitgliedskirchen vor

Genf, 9. Juni 1998 - 86 der 124 Mitgliedskirchen des Lutherischen
Weltbundes (LWB) haben laut einer Analyse des Strassburger Institutes fuer
oekumenische Forschung bis zum Montag, 8. Juni, ihre Stellungnahme zur
Gemeinsamen Erklaerung zur Rechtfertigungslehre abgegeben. Sie
repraesentieren 51.416.305, beziehungsweise 89,2 Prozent der Lutheraner und
Lutheranerinnen innerhalb des LWB, heisst es in einer dem LWB-Rat am
Dienstag, 9. Juni, in Genf vorgelegten Zusammenfassung des Strassburger
Instituts. Insgesamt haben 19 Mitgliedskirchen in Afrika, 23 in Asien, 30
in Europa, elf in Lateinamerika und drei in Nordamerika eine Stellungnahme
abgegeben.

Man habe die Antworten im Lichte der in Paragraph 40 und 41 der Gemeinsamen
Erklaerung gezogenen Schlussfolgerungen und der von LWB-Generalsekretaer
Ishmael Noko in seinem Brief vom Februar 1997 formulierten Fragen
interpretiert, erlaeutert die Strassburger Theologengruppe ihr Vorgehen in
der Zusammenfassung.

Das Institut fuer oekumenische Forschung kommt in seiner Analyse zum
folgenden Ergebnis:
Von den 86 Mitgliedskirchen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, haben
79 mit "ja" gestimmt. Fuenf Kirchen lehnten die Gemeinsame Erklaerung ab.
Darueber hinaus gebe es zwei Antworten, die "schwer zu interpretieren",
aber wohl eher als "nein" zu werten seien, meinen die Strassburger
Theologen.

Damit haben sich 91,8 Prozent der Kirchen, die ein Stellungnahme abgegeben
haben, fuer die Gemeinsame Erklaerung ausgesprochen. Auf die Gesamtzahl der
Mitglieder im LWB umgerechnet repraesentieren sie 45.209.638,
beziehungsweise 78,5 Prozent der im LWB vertretenen Lutheraner und
Lutheranerinnen. Sie stellten, so das Strassburger Oekumenische Institut,
eine "solide Mehrheit innerhalb der lutherischen Gemeinschaft" dar.

Die fuenf negativen Antworten, so das Institut fuer oekumenische Forschung,
machten 5,8 Prozent der abgegebenen Stellungnahmen aus, diese Zahl erhoehe
sich auf 8,1 Prozent, sobald die beiden "schwierigen" Antworten
hinzukaemen. Umgerechnet auf die Mitgliederzahlen ergibt sich bei den
Nein-Antworten damit folgendes Bild:
Die fuenf Kirchen, die die Gemeinsame Erklaerung ablehnen, repraesentieren
1.598.287, beziehungsweise 2,7 Prozent der im LWB vertretenen Lutheraner
und Lutheranerinnen. Werden die beiden "schwierigen" Antworten
mitgerechnet, erhoeht sich die Zahl auf 6.206.667, beziehungsweise 10,7
Prozent der im der im LWB vertretenen Lutheraner und Lutheranerinnen. In
beiden Faellen kommt das Strassburger Institut zu dem Ergebnis, dass "die
negativen Antworten von den positiven Antworten weit uebertroffen werden".

Das Institut fuer oekumenische Forschung gelangt daher zu der Ueberzeugung,
dass eine Bestaetigung der in der Gemeinsamen Erklaerung gemachten
Schlussfolgerungen durch den LWB-Rat dm in den Stellungnahmen der
Mitgliedskirchen angezeigten Konsens entsprechen wuerde.

*Zentrale Stellen der Gemeinsamen Erklaerung:

(40) Das in dieser Erklaerung dargelegte Verstaendnis der
Rechtfertigungslehre zeigt, dass zwischen Lutheranern und Katholiken ein
Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht, in dessen
Licht die in Nr. 18 bis 39 beschriebenen, verbleibenden Unterschiede in der
Sprache, der theologischen Ausgestaltung und der
Akzentsetzung des Rechtfertigungsverstaendnisses tragbar sind. Deshalb sind
die lutherische und die roemisch-katholische Entfaltung des
Rechtfertigungsglaubens in ihrer Verschiedenheit offen aufeinander hin und
heben den Konsens in den Grundwahrheiten nicht wieder auf.

(41) Damit erscheinen auch die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts,
soweit sie sich auf die Lehre von der Rechtfertigung beziehen, in einem
neuen Licht: Die in dieser Erklaerung vorgelegte Lehre der lutherischen
Kirchen wird nicht von den Verurteilungen des Trienter Konzils getroffen.
Die Verwerfungen der lutherischen Bekenntnisschriften treffen nicht die in
dieser Erklaerung vorgelegte Lehre der roe-misch-katholischen Kirche.

*Auszug aus dem Brief des LWB-Generalsekretaers an die Mitgliedskirchen:

Gemaess der Weisung des Exekutivausschusses des Lutherischen Weltbundes
(LWB) stellte LWB-Generalsekretaer Ishmael Noko mit Blick auf die
Gemeinsame Erklaerung die folgende Frage, die bis zum 1. Mai 1998 von den
Mitgliedskirchen beantwortet werden soll:

     "Akzeptiert Ihre Kirche die in  40 und  41 der Gemeinsamen
Erklaerung zur Recht- fertigungslehre erreichten Ergebnisse und bejaht
somit, dass aufgrund der Ueberein- stimmung ueber das grundlegende
Verstaendnis und die grundlegende Wahrheit unserer Rechtfertigung in
Christus, welche die Gemeinsame Erklaerung  bezeugt, die Lehrverurteilungen
der lutherischen Bekenntnisschriften hinsichtlich der Rechtfertigung die
Lehre der roemisch-katholischen Kirche ueber die Rechtfertigung, wie sie in
der Gemeinsamen Erklaerung dargestellt ist, nicht mehr treffen?

***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redakteurin: Karin Achtelstetter
E-mail: ka@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/


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