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Gemeinsame Erklaerung zur Rechtfertigungslehre: LWB-Exekutivkomitee


From FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date 15 Sep 1998 16:19:13

wird ueber weiteres Vorgehen beraten
Ishmael Noko informiert Nationalkomitees und Mitgliedskirchen ueber weitere
Schritte

Genf, 14. September 1998 (lwi) - Das Exekutivkomitee des Lutherischen
Weltbundes (LWB) wird auf seiner Sitzung vom 13. bis 14. November unter
anderem das weitere Verfahren im Hinblick auf die Gemeinsame Erklaerung zur
Rechtfertigungslehre eroertern. Dies geht aus einem Brief hervor, der vom
LWB-Generalsekretariat Ende August an die Nationalkomitees und
Mitgliedskirchen verschickt wurde.

Dem Schreiben beigefuegt war unter anderem die Kopie eines Briefes vom 30.
Juli 1998 (vgl. Dokumentation), in dem der Praesident des Paepstlichen
Rates zur Foerderung der Einheit der Christen, Edward Idris Cassidy, die
offizielle Antwort der roemisch-katholischen Kirche vom 25. Juni dieses
Jahres nochmals erlaeutert (vgl. lwi 13/98).

*"Neue Perspektiven" eroeffnet

Laut LWB-Generalsekretaer Ishmael Noko aendert dieser Brief "zwar nichts am
Inhalt der offiziellen roemisch-katholischen Antwort", er eroeffne jedoch
"eine neue Perspektive, wie diese Antwort zu lesen, zu verstehen und
auszulegen ist". Noko verweist unter anderem auf die von Cassidy gemachten
Differenzierungen: "Der Brief von Kardinal Cassidy stellt formell fest,
dass nur der erste Teil der Antwort mit dem Titel Erklaerungen
'genaugenommen die Antwort auf die in der Gemeinsamen Erklaerung gestellte
Frage darstellt'." Demgegenueber habe der zweite Teil der Antwort mit dem
Titel Praezisierungen "'einen ganz anderen Stellenwert als die
Erklaerung'". In den Praezisierungen wuerden in der roemisch-katholischen
Antwort die Punkte benannt, "'ueber die weiterhin Dialog gefuehrt werden
muss'".

In dem Brief, so der LWB-Generalsekretaer weiter, betone Cassidy zudem,
dass es "'fuer die katholische Kirche keine Schwierigkeiten bereitet, die
Gemeinsame Erklaerung zu bekraeftigen und auch zu unterschreiben, da sie
ohne Vorbehalte die Schlussfolgerung annimmt, dass es einen Konsens in
Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre gibt'".

Wie Noko in seinem Schreiben an die Nationalkomitees und Mitgliedskirchen
weiter betont, ist es somit "klar, dass mit der Unterscheidung zwischen den
zwei Teilen der roemisch-katholischen Antwort ein neuer Schwerpunkt gesetzt
wird". "Waere uns diese Unterscheidung von Anfang an bekannt gewesen,
waeren einige der Debatten, die wegen der mangelnden Klarheit ueber den
Inhalt der roemisch-katholischen Antwort gefuehrt wurden, ueberfluessig
gewesen", fuehrt der LWB-Generalsekretaer weiter aus. "Die in den
Praezisierungen erwaehnten Punkte waeren dann nicht als formelle Vorbehalte
gegenueber der in der Gemeinsamen Erklaerung erzielten Uebereinstimmung,
sondern als spezielle Benennung von in der Zukunft noch zu klaerenden
Punkten betrachtet worden.

Auch auf lutherischer Seite, so Noko weiter, sei man voellig damit
einverstanden, dass sehr wichtige Fragen, "die sowohl mit dem Inhalt der
Rechtfertigungslehre als auch mit ihrer Rolle im Leben der Kirche zu tun
haben, in der kommenden Zeit noch aufgegriffen werden muessten".

Dies komme auch im Beschluss des LWB-Rates vom 16. Juni dieses Jahre
deutlich zum Ausdruck (vgl. lwi 11&12/98).

Ob angesichts der neuen Erlaeuterungen aus dem Vatikan die noetige Klaerung
fuer eine gemeinsame Bestaetigung der Gemeinsamen Erklaerung hergestellt
sei, muesse nun vom LWB-Exekutivkomitee im November diskutiert werden. Noko
betonte gegenueber den Nationalkomitees und den Mitgliedskirchen des LWB,
dass es bislang "keine Plaene fuer eine gemeinsame Bestaetigung" gebe, da
die Entscheidung beim LWB-Exekutivkomitee liege.

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Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redakteurin: Karin Achtelstetter
E-mail: ka@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/


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