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US-Gericht: Samstag aus religiösen Gründen arbeitsfrei


From "Christian B. Schäffler" <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date 02 Oct 1999 06:24:14

September 24, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schäffler, Chefredakteur
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US-Gericht: Samstag aus religiösen Gründen arbeitsfrei

Carson City, Nevada/USA. (APD) Mehrere Glaubens-
gemeinschaften in den Vereinigten Staaten haben sich für die 
Einhaltung der Religionsfreiheit erfolgreich eingesetzt. Der 
Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-
Adventisten, dem Amerikanischen Jüdischen Kongress und 
anderen religiösen Organisationen gelang die Freistellung 
einer Arbeitnehmerin, die der Weltweiten Kirche Gottes 
angehört, am Samstag. Ein Berufungsgericht des Neunten US-
Gerichtsbezirks, zu dem Kalifornien und weitere westliche 
Bundesstaaten gehören, hob die Entscheidung des 
Distriktgerichts von Carson City/Nevada auf, das die Klage der 
Polizeianwärterin Lisette Balint auf Arbeitsbefreiung am 
Samstag, dem biblischen Sabbat, zurückwies. Die Klägerin war 
ihrerseits zur Sonntagsarbeit und zu Überstunden bereit. Das 
Sheriffbüro in Carson City begründete jedoch im 
Einstellungsgespräch seine Forderung auf Samstagarbeit mit 
dem "seit langem eingespielten System der 
Wechselschichten", das keine Ausnahmen zulasse. 
Ausnahmen würden nur zu höheren Kosten führen und seien 
deshalb unzumutbar.

Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung der 
adventistischen Generalkonferenz, Mitchell Tyner, bezeichnete 
das Urteil des Berufungsgerichts "für alle sehr wichtig, die den 
Sabbat feiern wollen". Ein Gesetz aus dem Jahre 1964 (Civil 
Rights Act) verpflichte zwar einen Arbeitgeber, die religiösen 
Praktiken eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen, insoweit 
diese nicht zu "unzumutbaren Härten" führten. 1976 habe der 
Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen solchen Fall 
(TWA gegen Hardison) entschieden und dabei vier Kriterien 
für solch eine unzumutbare Härte festgelegt: Verletzung einer 
Gewerkschaftsvereinbarung, Minderung der Ertrags- oder 
Leistungsfähigkeit, höhere Kosten für den Arbeitgeber oder 
Verletzung der Rechte anderer Arbeitnehmer. Anhand dieser 
Kriterien sei es für jemanden, der den Samstag frei 
bekommen wolle, zunehmend schwieriger geworden, seinen 
Anspruch auf Religionsfreiheit durchzusetzen. "Derartige 
Gerichtsfälle waren kaum noch zu gewinnen", sagte Tyner. 
Deshalb sei das Urteil des Berufungsgerichts ein "positives 
Signal".


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