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Gemeinden der Norwegischen Kirche erhalten Erklaerung zur Leuenberger Konkordie


From "News News" <NEWS@elca.org>
Date 22 Mar 2000 12:11:26

Oslo (Norwegen)/Genf, 22. Maerz 2000 (lwi) - Allen zur Norwegischen
Kirche gehoerigen Gemeinden ist vor kurzem der Text der von der Kirche
im letzten Jahr getroffenen Entscheidung ueber den Beitritt zur
Leuenberger Kirchengemeinschaft (LKG) zugegangen.

Am 19. November 1999 hatte die Generalsynode der Norwegischen Kirche die
Leuenberger Konkordie angenommen und erklaert, ihre Entscheidung beruhe
auf der "Ueberzeugung, dass der Ruf zur Einheit der Kirchen in Jesus
Christus auch in der und durch die Gemeinschaft" der Signatarkirchen der
Konkordie verwirklicht wird.

Die Leuenberger Konkordie wurde in ihrer endgueltigen Form 1973 auf dem
Leuenberg (Schweiz) erarbeitet und in der Folge von fast allen
lutherischen, reformierten und unierten Kirchen Europas sowie den ihnen
verwandten Kirchen der Waldenser, der Boehmischen Brueder und der
Hussiten angenommen. Die Signatarkirchen binden sich in ihr an ein
gemeinsames Verstaendnis des Evangeliums und gehen weiterhin die
Verpflichtung ein, durch eine Ueberwindung der Lehrverurteilungen aus
der Reformationszeit durch Konsens Gemeinschaft zu verwirklichen. Mit
ueber 100 Mitgliedern gehoeren zur LKG, dem Zusammenschluss dieser
Kirchen, fast alle europaeischen Kirchen der Reformation sowie einige
Kirchen in Lateinamerika.

Der Generalsekretaer des Lutherischen Weltbundes (LWB), Dr. Ishmael
Noko, beglueckwuenschte die Norwegische Kirche zur Unterzeichnung der
Konkordie und beschrieb diese oekumenische Entwicklung als einen
"mutigen Schritt insofern, als die Auswirkungen der gleichzeitigen
Kirchengemeinschaft mit anglikanischen und reformierten Kirchen in den
kommenden Jahren weiterer Klaerung beduerfen".

In seinem an Stig Utnem, Generalsekretaer des Oekumenischen und
internationalen Rates der Norwegischen Kirche, gerichteten Schreiben
betonte Noko, dass die lutherische Kirche Norwegens heute ein
bedeutender und aktiver Partner in einem Klaerungsprozess sei, an dem
der LWB als eine Familie von Kirchen in den kommenden Jahren weiterhin
direkt beteiligt sein werde.

Es folgt der vollstaendige Text der von der Norwegischen Kirche
verabschiedeten Erklaerung:

SIGNATARERKLAERUNG DER NORWEGISCHEN KIRCHE ZUR UNTERZEICHNUNG DER
KONKORDIE REFORMATORISCHER KIRCHEN IN EUROPA
(LEUENBERGER KONKORDIE)

Verabschiedet von der Synode der Norwegischen Kirche am 19. November
1999

Die Norwegische Kirche moechte auf diese Weise ihre Freude darueber zum
Ausdruck bringen, dass es ihr moeglich ist, die Leuenberger Konkordie zu
unterzeichnen. Durch die Unterzeichnung der Konkordie geben wir
konkreten und schriftlichen Ausdruck fuer unsere positive Wuerdigung der
Konkordie. Zusaetzlich moechten wir aber auch erlaeutern, wie wir unsere 
Verpflichtung als Signatarkirche verstehen.

Zur oekumenischen Verpflichtung der Norwegischen Kirche

Die Norwegische Kirche ist auf vielfaeltige Weise in oekumenischen
Beziehungen mit anderen Kirchen verbunden. Durch die Porvoogemeinschaft
zwischen den nordischen und baltischen lutherischen Kirchen und den
anglikanischen Kirchen in Grossbritannien und Irland haben wir volle
Kirchengemeinschaft mit diesen anglikanischen Kirchen. Wir haben auch
ein Abkommen ueber Kanzel-und Abendmahlsgemeinschaft mit der
methodistischen Kirche in Norwegen ("Fellowship of grace"). Durch den
Lutherischen Weltbund haben wir volle Kirchengemeinschaft mit den
anderen nordischen Volkskirchen und allen anderen Mitgliedskirchen des
Weltbundes. Wir sind auch Mitglied des Oekumenischen Rates der Kirchen
und der Konferenz Europaeischer Kirchen.

Die Verbundenheit mit anderen Kirchen beinhaltet eine Verpflichtung in
Bezug auf andere kirchliche Abkommen, die wir eingehen. Die
verschiedenen Abkommen muessen mit der kirchlichen und theologischen
Tradition, in der wir stehen, theologisch vereinbar sein.

Zur Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie

Auf der Grundlage dieser Ueberlegungen moechten wir in Bezug darauf, wie
wir unsere Unterzeichnung der Konkordie verstehen, einige Punkte
praezisieren. Auf diese Weise verdeutlichen wir auch unser Verstaendnis
der Konkordie:

1. Wir erkennen mit Dankbarkeit an, dass die dogmatischen Streitigkeiten
zwischen unseren Kirchen durch die Leuenberger Konkordie zu einer
zureichenden Klaerung gekommen sind. Durch die Unterzeichnung der
Konkordie bestaetigt die Norwegische Kirche diese prinzipielle
Anerkennung auch offiziell.

2. Wir stimmen in das Verstaendnis des Evangeliums und der Sakramente,
wie es in der Leuenberger Konkordie zum Ausdruck kommt, ein. Auf diese
Weise legen wir die dogmatischen Streitigkeiten, die unsere Kirchen fuer
kirchtrennend angesehen haben, hinter uns. Auf der Grundlage der
Einigkeit in Bezug auf das Verstaendnis des Evangeliums (LK §33)
verpflichten wir uns durch die Konkordie, den Signatarkirchen Kanzel-
und Abendmahlsgemeinschaft zu gewaehren.

Diese Verpflichtung beruht auf der Ueberzeugung, wie sie in LK zum
Ausdruck kommt, "dass sie gemeinsam an der einen Kirche Jesu Christi
teilhaben und dass der Herr sie zum gemeinsamen Dienst befreit und
verpflichtet." (LK, §34)

3. Die Norwegische Kirche unterstreicht die Bedeutung der
Lehrgespraeche, die zwischen den Signatarkirchen seit 1973 gefuehrt
worden sind. Die Vertiefung in Bezug auf Kirchen- und
Sakramentsverstaendnis sind wichtig fuer unsere positive Beurteilung der
Leuenberger Konkordie und unseren Beitritt zur Leuenberger
Kirchengemeinschaft. Wir moechten betonen, dass es weiterer
theologischer Gespraeche bedarf. Gemeinsam mit den Kirchen der
Leuenberger Kirchengemeinschaft koennen wir nicht die Kanzel-und
Abendmahlsgemeinschaft mit Kirchen annehmen, die die Wiedertaufe
praktizieren.

4. Auf dem Hintergrund der oekumenischen Abkommen, die wir eingegangen
sind, ist uns deutlich geworden, dass sich sowohl das Verstaendnis wie
auch die konkrete Ausformung von Kirchengemeinschaft in den
verschiedenen Kontexten unterschiedlich gestaltet. In allen unseren
Kirchen gibt es Formen von pastoralem Leitungsdienst («Episkope»). Solch
eine Funktion ist in allen unseren Kirchen notwendig. Die konkrete
Ausformung und das Verstaendnis des pastoralen Leitungsdienstes kann
jedoch variieren.

Durch das Porvooabkommen hat die Norwegische Kirche, zusammen mit den
anderen Signatarkirchen, zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinschaft in
Wort und Sakrament durch den pastoralen Leitungsdienst verdeutlicht
wird, der ausgeuebt wird im pastoralen Dienst in der Kirche und im
Dienst der Bischoefe, denen in besonderer Weise der Leitungsdienst
uebertragen ist. Gemeinsam sind diese ein aeusseres Zeichen kirchlicher
Einheit.

Sowohl im oekumenischen Dialog als auch in der Geschichte unserer
eigenen Kirche haben wir gelernt, diese Tradition wertzuschaetzen. Die
Bedeutung des Bischofsamtes in der Norwegischen Kirche hat es
erleichtert, die Gemeinschaft mit anglikanischen Kirchen zu erreichen.
Das verhindert aus unserer Sicht nicht die Anerkennung anderer Kirchen,
die ein solches Amt nicht haben, oder die volle Kirchengemeinschaft mit
solchen Kirchen.

5. Wir erkennen durch die Unterzeichnung der Konkordie unsere
Verbundenheit mit den Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie an. Eine
Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie bedeutet nicht, dass wir eine
Entwicklung von protestantischen synodalen Strukturen in Europa
wuenschen.  Die Zusammenarbeit mit den Signatarkirchen im Rahmen der
Leuenberger Kirchengemeinschaft darf nicht dazu fuehren, dass andere
oekumenische Verbindungen erschwert werden.

6. Die Verwirklichung von Kirchengemeinschaft geschieht sowohl auf
theologischer als auch auf praktischer Ebene, im taeglichen Leben der
Kirchen, die sich der Gemeinschaft angeschlossen haben. Wir sind dankbar
fuer die Herausforderung, die in unserer Unterzeichnung der Konkordie
und in der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft liegt, die sich hieraus
ergibt. Wir hoffen, dass wir, als Norwegische Kirche und als Glied der
Porvookirchengemeinschaft, durch die Leuenberger Kirchengemeinschaft zur
gegenseitigen Bereicherung unserer Traditionen und unseres kirchlichen
Lebens beitragen koennen.

7. Auf der Grundlage von und in Uebereinstimmung mit der in der
Konkordie erreichten theologischen Einigkeit, die mit der
Bekenntnisgrundlage unserer Kirche vereinbar ist, moechten wir auf diese
Weise unsere Gemeinschaft mit den Signatarkirchen der Leuenberger
Konkordie erklaeren.

Die Unterzeichnung der Konkordie geschieht in der Ueberzeugung, dass der
Ruf zur Einheit der Kirchen in Jesus Christus auch in der und durch die
Gemeinschaft der Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie verwirklicht
wird.                                                            
__________________
 1) Wir sind dankbar fuer die Betonung dieses Aspekts in der Konkordie
selbst (LK § 46) und in der Deutung der Konkordie im Dokument «Leuenberg
- Meissen - Porvoo. Modelle kirchlicher Einheit aus der Sicht der
Leuenberger Konkordie.», Oslo, 23.Mai 1998. Diese Erklaerung des
Exekutivausschusses der Leuenberger Kirchengemeinschaft besagt in §3.5.:
«Der oekumenische Aspekt der LK hat von Anfang deutlich machen wollen,
dass diese sich nicht als konfessioneller Alleingang, sondern vielmehr
als Beitrag zur 'oekumenischen Gemeinschaft aller christlichen Kirchen'
versteht (§ 46).»

Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer
Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegruendet, zaehlt er
inzwischen 128 Mitgliedskirchen, denen knapp 59,5 der weltweit 63,1
Millionen Lutheraner und Lutheranerinnen in 70 Laendern angehoeren. Das
LWB-Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz). Das ermoeglicht eine
enge Zusammenarbeit mit dem Oekumenischen Rat der Kirchen (OeRK) und
anderen weltweiten christlichen Organisationen. Der LWB handelt als
Organ seiner Mitgliedskirchen in Bereichen gemeinsamen Interesses, z. B.
oekumenische Beziehungen, Theologie, humanitaere Hilfe, Menschenrechte,
Kommunikation und verschiedene Aspekte von Missions- und
Entwicklungsarbeit.

Die LUTHERISCHE WELT-INFORMATION wird als Informationsdienst des
Lutherischen Weltbundes (LWB) herausgegeben. Veroeffentlichtes Material
gibt, falls dies nicht besonders vermerkt ist, nicht die Haltung oder
Meinung des LWB oder seiner Arbeitseinheiten wieder. Die mit "lwi"
gekennzeichneten Beitraege koennen kostenlos mit Quellenangabe
abgedruckt werden.

***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redaktion: Dirk-Michael Grötzsch
E-mail: dmg@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/


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