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"Humanitäre Intervention" - ein ethisches Dilemma


From "Sheila Mesa" <smm@wcc-coe.org>
Date 17 Apr 2000 09:56:25

Ökumenischer Rat der Kirchen
ÖRK-Feature
zur Veröffentlichung frei
2000

"Humanitäre Intervention" - ein ethisches Dilemma
von Miriam Reidy Prost

"Humanitäre Intervention" - ein neuer Begriff für ein  Phänomen, das eigentlich nicht neu ist. Von vielen wird er als multilateraler, militärischer Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstanden mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Andere verstehen "humanitäre Intervention" in einem sehr viel weiteren Sinne, der auch wirtschaftliche Zwangsmassnahmen wie Sanktionen einschliesst.

Christen, die sich der wiederherstellenden Gerechtigkeit, der Friedensschaffung und gewaltloser Antworten auf Konflikte und menschliche Not verschrieben haben wie auch jene, die in nationaler Souveränität den Eckstein des Völkerrechtes sehen, haben lange darüber diskutiert, ob solche Interventionen gerechtfertigt sind oder nicht.

Die eigentliche Frage aber lautet: Wie kann die Völkergemeinschaft adäquat auf Situationen reagieren, in denen eine Bevölkerung gefährdet ist und die Regierungen nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, sie zu schützen?

Die öffentliche Debatte darüber, ob humanitäre Interventionen richtig oder falsch sind, spitzte sich zu und erreichte jüngst einen Höhepunkt mit dem NATO Bombardement der Bundesrepublik Jugoslawien. Als der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) sich im August 1999 mit der Frage beschäftigte, beschloss er, eine Studie über die ethischen Aspekte sogenannter *humanitärer Interventionen" in Auftrag zu geben, die ihm helfen sollte, ethische Leitlinien für solche Interventionen anzunehmen.

In diesem Zusammenhang trafen sich vom 6. bis 8. April im Ökumenischen Institut in Bossey bei Genf rund 35 Personen aus allen Regionen und zahlreichen Arbeitsbereichen - internationale Juristen, Ethiker, Theologen und Theologinnen, Vertreter und Vertreterinnen von Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖRK, des Lutherischen Weltbundes (LWB) und anderer in Genf ansässiger humanitärer Organisationen sowie Vertreter und Vertreterinnen aus Sierra Leone, Haiti und Kosovo. 

Sie trafen sich auf Einladung des ÖRK-Teams für internationale Beziehungen, um über das Thema "humanitäre Intervention" nachzudenken. Ihre Überlegungen werden in Form eines Arbeitspapiers während der Sitzung des ÖRK-Zentralausschusses im Januar 2001 vorgestellt.

Viele Dilemmas
In einer Diskussion unter der Leitung des ehemaligen Staatssekretärs im kenianischen Aussenministerium, Bethuel Kiplagat wurde der Sachverhalt aus ethischer, theologischer, moralischer und regionaler Perspektive kurz beleuchtet, wodurch die vielfältigen Aspekte eines äussert komplexen Sachverhaltes deutlicher wurden.

Klar wurde dabei, dass die Völkergemeinschaft in einem Dilemma steckt. Einerseits obliegt es ihr, die Zivilbevölkerung vor massiven und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen; andererseits ist sie verpflichtet, den Einsatz von Gewalt zu verhindern - das heisst, sie muss allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln den Vorrang geben, die das Ausbrechen einer Menschenrechtskrise verhindern können.

Elizabeth Arcinegas aus Kolumbien sagte, dass die Geschichte ihres Landes von  Interventionen durchzogen sei. Letztes Beispiel sei die USA im sogenannten Kampf gegen Drogen. Derartige Interventionen seien, so Arcinegas, selten "humanitär". "Sie liefern uns die Technologie, und wir liefern ihnen die Leichen", sagte sie dazu. Als eine angemessenere Antwort auf die wirtschaftlichen und politischen Probleme Kolumbiens nannte sie eine umfassende Solidarität der Kirchen sowie eine weltweite Kampagne, mit dem Ziel, Druck auf die internationalen Institutionen auszuüben, Fragen wie die der internationalen Verschuldung, Handelsbeziehungen und eine neue Unterstützung der Bürgerbewegungen offen anzugehen.
 
Absichten
Die Motivationen, die hinter solchen Interventionen stehen, bereiten ein weiteres Dilemma. "Humanitäre Interventionen" werden als höchst selektiv wahrgenommen. Warum wird in einem Fall interveniert, in einem anderen aber nicht? Teilnehmende wiesen darauf hin, dass das Etikett "humanitär" häufig weniger hehre Beweggründe verdeckt, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen mächtiger Staaten stehen. Doch auch wenn eine widersprüchliche, selektive Antwort auf menschliches Leid eine moralische Verfehlung ist - soll die Völkergemeinschaft deshalb darauf verzichten, aktiv zu werden, wenn doch der politische Wille zum Handeln da ist?

Salpy Eskidjian, Mitglied des ÖRK-Teams für internationale Beziehungen, stammt aus Zypern. Sie bemerkte mit Blick auf die Situation im Nahen Osten, dass die Einschätzung einer "humanitären Intervention" sehr davon abhängt, "woher jemand kommt". Im Nahen Osten seien Politik, Religion und Kultur miteinander verwoben, und längst Vergangenes sei in den Köpfen der Menschen immer noch gegenwärtig. "Sie stellen eine Verbindung her zwischen den Kreuzzügen und dem Kolonialismus des 19. Jahrhunderts", sagte sie. Sämtliche Grenzen im Nahen Osten seien das Ergebnis von Interventionen, und heutige Interventionen würden von der Allgemeinheit als Werkzeug der USA angesehen. Diese Auffassung erhielte zudem neue Nahrung durch den wachsenden Fundamentalismus. 

Effektivität
Die Wirksamkeit solcher Interventionen ist ein weiteres Problem. Werden die Menschenrechte nach einer  "humanitären Intervention" besser geschützt? Erlaubt die Intervention die Rückkehr zur Rechtmässigkeit oder wenigstens zum Verhandlungstisch?

Claudette Werle, ehemalige Aussenministerin der Aristide-Regierung, meinte dazu, ihr Land sei heute politisch und wirtschaftlich abhängiger als zuvor, obwohl  die Streitkräfte mit UN-Mandat und auf Ersuchen des Volkes und der rechtmässigen Exilregierung in Haiti intervenierten und obwohl Aristide wieder ins Amt eingesetzt wurde.

Im Fall "Kosovo" hingegen, so Editha Tahiri, Beraterin für Aussenbeziehungen bei der Demokratischen Liga des Kosovo, habe die NATO "erfolgreich ein Volk gerettet, das von der Vernichtung bedroht war". 

Für Alimamy Koromo vom Christenrat aus Sierra Leone war die bewaffnete Intervention der westafrikanische Friedenstruppe ECOMOG in seinem Land, das einen "grundlosen Krieg" führte, eine "absolute Notwendigkeit". Nach weiteren Interventionen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS  und einer UN-Eingreiftruppe wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet, und *nun ist es an der Zeit, zum politischen Verhandlungsprozess überzugehen", sagte er.

Nationale Souveränität und die UN
Die Frage der nationalen Souveränität stellt ein weiteres Dilemma dar. Einerseits sind Nationalstaaten die Garanten für Völkerrecht, für die Effektivität der Vereinten Nationen und für die Grundsätze zum Schutz der Menschenrechte, andererseits werden zahlreiche Nationalstaaten zunehmend schwächer. Verglichen mit der globalen Wirtschaftskraft multinationaler Konzerne und "Stellvertreteragenturen" wie der Welthandelsorganisation, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds wirkt nationale Souveränität wie ein veralteter Begriff. Viele Staaten haben durch "Selbstdemontage und Korruption" ihre Funktionsfähigkeit vollständig eingebüsst, so die Analyse vieler Teilnehmenden.

Unter solchen Bedingungen sei die Autorität der UN unabdingbar. Problematisch sei allerdings, dass der UN-Sicherheitsrat von mächtigen Staaten dominiert werde. Die UN müsse demokratischer und unparteiischer gemacht werden. Sie müsse reformiert und gestärkt werden, lauteten die Voten. Einige Teilnehmer und Teilnehmerinnen bemerkten, dass Änderungen im Völkerrecht manchmal denen im Gewohnheitsrecht folgten und dass Übertretungen des Völkerrechts nötig seien, bevor es reformiert werden könne.

Die Notwendigkeit, Menschen rechtzeitig zu Hilfe zu kommen, könne in manchen Fällen auch bedeuten, dass die Entscheidung, zu intervenieren bisweilen ohne UN-Mandat getroffen werden müsse. Ausserhalb des geltenden Völkerrechts zu agieren könne aber dazu beitragen, dass das Gesetz mehr und mehr missachtet werde, was wiederum längerfristig zu internationaler Gesetzlosigkeit führen könne. 

Wer ersucht um Intervention, und wer führt sie durch?
Verknüpft mit der Frage, wer eine Intervention verlangt, ist das Problem "nationale Souveränität versus UN-Autorität". Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Konsultation in Bossey betonten die Notwendigkeit, die Menschen zu befragen, die am unmittelbarsten von den Menschenrechtsverletzungen betroffen sind (genauso wichtig sei es, die Zivilgesellschaft zu stärken, nachdem die rein militärische Phase der Intervention beendet ist).

"Wer interveniert?" ist eine weitere damit verbundene Frage. Mit dem Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip der UN sahen viele Teilnehmenden hier eine wichtige Rolle für regionale Körperschaften.

Universelle Rechte?
Auch die Frage, ob Menschenrechte universell, unteilbar und miteinander verbunden sind oder nicht, führt in ein Dilemma. Wenn wir sagen, dass eine "humanitäre Intervention" sich gegen grobe Menschenrechtsverletzungen wendet, von welchen Rechten reden wir dann? Ist eine militärische Intervention nur dort gerechtfertigt, wo politische Rechte und Bürgerrechte missachtet werden? Was ist mit Missachtung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte? "Wenn der Sicherheitsrat Verletzungen wirtschaftlicher und sozialer Rechte anerkennt", so der Kommentar eines Teilnehmers, "dann sollten sie den Warnungen von der Basis mehr Gehör schenken" und so das Ausbrechen von Krisen verhindern.

Yoshikazu Sakamoto von der Tokioer Universität wiess darauf hin, dass einige asiatische Gesellschaften, den Begriff von universellen Rechten ablehnten. Politische Rechte und Bürgerrechte würden als individualistisch und "westlich" angesehen. Asiatische Werte legten den Schwerpunkt auf kollektive Harmonie und sozialen Zusammenhalt. "Asiatische Regierungen befürchten, dass die Standards für Bürgerrechte und politische Rechte, und dazu gehört auch das Streikrecht für Arbeiter, als Bedingungen in Handels- und Hilfsabkommen angeführt werden", meinte Lopeti Senituli vom Dokumentationszentrum für die Pazifikregion auf den Fiji-Inseln.

Die meisten Teilnehmenden stimmten darin überein, dass das menschliche Leben heilig ist und dass Menschenrechtsverletzungen diesen Grundsatz missachteten. Aber wie schwerwiegend müssen Menschenrechtsverletzungen sein, um eine "humanitäre Intervention" zu rechtfertigen?  Ist nicht schon das Auslöschen eines Menschenlebens ausreichend?

Vsevolod Chaplin vom Moskauer Patriarchat der Russisch-Orthodoxen Kirche wies darauf hin, dass das menschliche Leben nicht der höchste Wert für den gläubigen Orthodoxen sei. Die orthodoxe Tradition und Kultur sähen im irdischen Leben die Vorbereitung für die Ewigkeit, und daher sei es von begrenztem Wert. Die Rettung sei nur innerhalb der Kirche möglich; die ethnische Gruppe wird als ein Volk mit einer heiligen Mission angesehen.  Invasion werde mit Bekehrung gleichgesetzt, der Schutz heiliger Objekte oder sakraler Stätten sowie der Erhalt der territorialen Integrität seien wichtiger als das irdische Leben. Daher müssten nationale Souveränität und territoriale Einheit unter allen Umständen geschützt werden.

Humanitär?
Angesichts der zahlreichen kritischen Anfragen ist es kein Wunder, dass sich die Befragten mit dem Begriff "humanitäre Intervention" nicht anfreunden konnten. Allzu leicht könne der Begriff mit "humanitärer Hilfe" verwechselt werden, gaben sie zu bedenken. Kirsi Madi vom Kinderhilfswerk UNICEF bestätigte, dass es immer häufiger zu Übergriffen auf UN-Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) käme, weil humanitäre Hilfe mit militärischer Intervention in Zusammenhang gebracht werde.

Ein weiteres Problem sei das fehlende Verständnis darüber, wie "humanitäre Intervention" völkerrechtlich zu verstehen und zu handhaben sei. Manchmal werde sie mit unilateralen Einsätzen gleichgesetzt - die US-Intervention in Grenada und Panama sind Beispiele hierfür - oder aber es handelt sich um multilaterale Militäraktionen ohne ausdrückliche Zustimmung des UN-Sicherheitsrates wie im Kosovo. In anderen Fällen wurden "humanitäre Interventionen" als wirtschaftliche und diplomatische Formen einer multilateralen Intervention verstanden.

Teilnehmende bemerkten, dass "die Ausübung tödlicher Militärgewalt kein humanitärer Akt" sei. Eine humanitäre Aktion stehe für "Werte wie Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Universalität ein und hat das Ziel, Menschen in Gefahr zu helfen". Dagegen schliesse der Einsatz tödlicher Militärgewalt, auch wenn damit ähnliche Ziele verfolgt würden, per definitionem Übergriffe auf Personen, die Zerstörung von Eigentum und andere Akte von autorisierter Gewalt mit ein. 

Zum Abschluss der Tagung verwarfen die Teilnehmenden den Begriff  "humanitäre Intervention" rundweg. Sie einigten sich dagegen darauf, über den "Einsatz militärischer Gewalt zur Erreichung humanitärer Ziele in Krisensituationen, die von massiven Menschenrechtsverletzungen herrühren" zu sprechen.
 
Konsens
Trotz der Komplexität des Problems und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit schien die Konsultation zu einem Konsens zu tendieren, der den "Einsatz militärischer Gewalt zur Erreichung humanitärer Ziele in Krisensituationen, die von massiven Menschenrechtsverletzungen herrühren" befürwortet.

Dieses Ergebnis stützt sich auf die Überzeugung, dass "alle Menschen nach dem Bilde Gottes geschaffen sind, unantastbar in Würde und Wert. Diese grundlegende theologische Aussage findet ihren Ausdruck im Eintreten für die Menschenrechte aller Personen".

"Wirtschaftliche Faktoren, vor allem eklatante Ungerechtigkeiten und Armut stehen hinter vielen dieser Krisen ... Wirtschaftliche Ausbeutung gab es über einen langen Zeitraum hinweg, und es gibt sie immer noch ... Man muss sein Augenmerk darauf richten, wie sich die Politik internationaler Finanz- und Handelsverbände und die Praktiken multinationaler Konzerne auf die Bedingungen auswirken, die zum eventuellen Einsatz einer Intervention führen", so die Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Die Teilnehmenden stimmten auch darin überein, dass "Sünde - als Verletzung dessen, was Gott beabsichtigt - allseits gegenwärtig ist". "Auf solche eklatanten Manifestierungen von Sünde und Bösem - Menschenrechtsverletzungen, die massiv, systematisch und einigermassen vorhersehbar sind - richten wir unser Augenmerk." Die verantwortlichen staatlichen Stellen, so die Teilnehmenden, riefen entweder solche Verletzungen hervor, oder sie seien unfähig, darauf zu reagieren. "Dann wird eine Intervention von aussen notwendig, um Menschenleben zu schützen und zu retten..."

Weil "wir erkennen, dass militärische Interventionen unsere Unfähigkeit (d.h. die Unfähigkeit der Völkergemeinschaft) aufzeigen, einen Konflikt zu verhüten und dass sie von Sünde und unvollständigem Wissen geprägt sein werden, müssen wir nun aus Liebe heraus handeln und diese Aktionen anderer unterstützen, dazu gehören auch militärische Aktionen, um Frieden und Gerechtigkeit zu bringen..."

Als nützlich erachteten die Teilnehmenden die in einem ÖRK-Diskussionspapier erarbeiteten Kriterien über "ethische Aspekte sogenannter 'humanitärer Interventionen'", das im Februar 2000 vorläufig vorgestellt wurde. Viele wichtige Kriterien kamen während der Konsultation zur Sprache. Bei den meisten Kriterien geht es um die Notwendigkeit, den Einsatz von militärischer Gewalt zur Erreichung humanitärer Ziele einzuschränken.

Die wertvollen Einblicke während der Konsultation sowie weitere Kommentare und Gedanken werden in eine politische Stellungnahme eingearbeitet werden, die dem ÖRK-Zentralausschuss im Januar 2001 vorgelegt wird. Aufgabe der Verfasser und Verfasserinnen wird es unter anderem sein, eine griffigere Definition für "Einsatz von militärischer Gewalt zur Erreichung humanitärer Ziele in Krisensituationen, die von massiven Menschenrechtsverletzungen herrühren" zu finden.

Das ÖRK-Diskussionspapier über "Die ethischen Aspekte sogenannter 'humanitärer Interventionen' " kann bei Elizabeth Ferris vom ÖRK-Team für internationale Beziehungen angefordert werden. Ein Bericht über die Konsultation  wird ebenfalls in Kürze erhältlich sein. Weitere Informationen erteilt Elizabeth Ferris, E-mail: egf@wcc-coe.org.

Der Vortrag von ÖRK-Generalsekretär Konrad Raiser zur 11. Internationalen Konferenz der Chefs der Armeeseelsorger zum Einsatz militärischer Mittel in humanitären Interventionen, 7. bis 11. Februar in Genf,  ist vom Büro der ÖRK-Medienbeauftragten erhältlich und befindet sich auf der ÖRK-Webseite http://wcc-coe.org/wcc/news/press/00/03prg.html. 

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Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ist eine Gemeinschaft von 337 Kirchen in über 100 Ländern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die römisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ÖRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefähr alle sieben Jahre zusammentritt. Der ÖRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegründet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretär Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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