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Mehr Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit


From APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date Sun, 8 Jul 2001 09:29:46 -0400

8. Juli 2001
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz 

Mehr Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit -
Auch Frankreich auf der Liste der Länder mit 
diskriminierenden Gesetzen 

Rom, Italien. (APD)    Wie aus dem in Rom vorgelegten 
Jahresbericht 2001 des internationalen Hilfswerkes 
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" hervorgeht, nehmen 
die Fälle der Missachtung der religiösen Freiheit 
weiter zu. 

Der Bericht analysiert die Lage dieses 
unveräusserlichen Grundrechtes in 189 Ländern. 
Dabei stehen China, Indonesien, Sudan, Nigeria und 
Turkmenistan an der Spitze einer sogenannten 
"schwarzen Liste" des Hilfswerkes, die Länder und 
Regionen aufführt, wo die Verletzung der 
Religionsfreiheit besonders häufig vorkommt.

In dem Bericht über die Religionsfreiheit werden die 
Länder der Erde in verschiedene Gebiete unterteilt: 

- Islamische Gebiete: Diskriminierungen basieren auf 
der Scharia, dem islamischen Gesetz, Evangelisierung 
und Glaubensverkündigung durch Gläubige anderer 
Religionen ist im Allgemeinen untersagt. 

- Kommunistische Gebiete: vor allem China, wo es eine 
repressive Politik gegenüber religiösen Gruppen gibt. 

- Hinduistisch-buddhistische Gebiete, wo soziale 
Diskriminierung Andersgläubiger
stattfindet. 

- Konfliktgebiete: Massaker zwischen verschiedenen 
Gruppen finden unter anderem aus religiösen Gründen 
statt. 

- Gebiete, wo die Rechtsprechung die 
Religionsfreiheit beeinträchtigt. 

- Gebiete, wo keine Diskriminierung festgestellt 
wurde. 

Im Jahresbericht 2001 erscheint auch Frankreich, das 
auf die Liste der Länder mit diskriminierender 
Gesetzgebung gesetzt wurde. Am 30. Mai wurde ein 
sogenanntes "Sektengesetz" verabschiedet, mit dem in 
Frankreich der allgemeine Straftatbestand der 
"geistige Manipulation" eingeführt wurde.

Nach Meinung von Andrea Morigi, einem Mitredakteur 
des Berichts, könnte die Anwendung dieses Gesetzes 
dazu führen, dass traditionelle religiöse Praktiken 
der Christen, wie etwa Fasten oder die 
idiorhythmischen Tag- und Nachtzeiten einiger Klöster 
missbilligt werden. Die römisch-katholische Kirche 
und die protestantischen Glaubensgemeinschaften 
Frankreichs hatten sich mit Entschiedenheit gegen 
dieses Gesetz gewandt, dem jedoch die Rechts- und 
Links-Parteien im Parlament zugestimmt und zur 
Anwendung verholfen haben. 

Unter den Fortschritten wird auch die Abschaffung des 
sogenannten "Bistumsartikels" (Bundesverfassung von 
1874, Artikel 50) aus der Schweizer Verfassung 
erwähnt. In einer Volksabstimmung am 10. Juni hat das 
Volk entschieden, den Gesetzesartikel, der für die 
Errichtung neuer katholischer Diözesen (Bistümern) in 
der Schweiz die Zustimmung der Regierung vorsah, 
ersatzlos zu streichen.

"Kirche in Not", so betonen die Verfasser des 
Berichts, verteidige das Naturrecht der 
Religionsfreiheit, das heisst, das Recht aller 
Religionen auf Freiheit, nicht nur des Christentums. 

Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und 
Religionsfreiheit gehört zu den Grundrechten der 
Menschen und wurde 1948 als "unveräusserliches Recht" 
in Artikel 2 der "Allgemeinen Erklärung der 
Menschenrechte" festgeschrieben. Mit der 1981 von der 
UN-Generalversammlung verabschiedeten "Erklärung über 
die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und 
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der 
Überzeugung" wurden die notwendigen Massnahmen 
geschaffen, um die in der Erklärung verkündeten 
Rechte und Freiheiten in der Gesetzgebung der 
einzelnen UN-Mitgliedsstaaten zu verankern, dass sie 
auch in der Praxis von jedermann genutzt werden 
können. Trotzdem kommt es auch in UN-Mitgliedsstaaten 
immer wieder zu Missachtung und Beeinträchtigung der 
Menschenrechte und Grundfreiheiten.

"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" ist ein 
internationales pastorales Hilfswerk der römisch-
katholischen Kirche, das jährlich mehr als 8000 
Projekte weltweit betreut und finanziell unterstützt. 
Es bemüht sich überall da zu helfen, wo Katholiken in 
Not, Bedrängnis oder gar Verfolgung leben und daher 
in ihrem Leben nach dem Glauben behindert werden.

Das Werk fördert vor allem die Aus- und Weiterbildung 
von Seminaristen, Priestern und Ordensleuten, den Bau 
und die Renovierung von Ausbildungsstätten und 
Kirchen, sowie die Verbreitung von Bibeln und anderer 
religiöser Literatur. Auch Radioprogramme mit 
seelsorgerischen Sendungen für Osteuropa, Asien und 
Lateinamerika werden seit Jahren gefördert.

1984 wurde das Werk vom Vatikan per Dekret der 
Kongregation für den Klerus als "öffentliche und 
universale Vereinigung von Gläubigen" anerkannt.


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