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Deutsche Regierung darf Sektenbegriff verwenden
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APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
Sun, 25 Aug 2002 05:54:24 -0400
25. August 2002
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Deutsche Bundesregierung darf Sektenbegriff verwenden
Karlsruhe/Deutschland./APD Der Erste Senat des
deutschen Bundesverfassungsgerichts hat die
verfassungsrechtliche Zuldssigkeit vffentlicher
staatlicher Informationen |ber religivse und
weltanschauliche Vereinigungen grundsdtzlich bejaht.
Danach sei die Bezeichnung einer Gruppe als "Sekte",
"Jugendreligion" und Psychosekte"
verfassungsrechtlich "bedenkensfrei". Die
Kennzeichnungen "destruktiv" und "pseudoreligivs"
sowie der Manipulationsvorwurf seien dagegen
verfassungsrechtlich nicht statthaft.
Damit gab das Gericht der Klage mehrerer deutscher
Meditationsvereine der von Indien aus der Bhagwan-
Gemeinschaft hervorgegangenen Osho-Bewegung teilweise
recht. In dem Urteil wird betont, dass das Grundrecht
der Religions- und Weltanschauungsfreiheit keinen
Schutz biete, wenn sich der Staat mit bestimmten
Gruppen sowie deren Zielen und Aktivitdten vffentlich
und auch kritisch auseinandersetze. Die
Auseinandersetzung habe allerdings das Gebot der
religivs-weltanschaulichen Neutralitdt des Staates zu
wahren und m|sse deshalb mit Zur|ckhaltung geschehen.
In den Jahren 1979 und 1984 dusserte die
Bundesregierung die obigen Vorw|rfe gegen die Osho-
Bewegung. Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen auf und
verwiesen den Fall an das Gericht zur|ck. Die Kldger
kritisierten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht
gehe hinter die Forderung der Bundestags-
Enquetekommission von 1998 zur|ck, die die Verwendung
des Begriffs "Sekte" wegen seines Negativ-Images
abgelehnt habe, meinte Vereinsvorsitzender Robert
Doetsch in Kvln.
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