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VRK: Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit
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Worldwide Faith News <wfn@igc.org>
Date
Thu, 29 Aug 2002 12:46:18 -0700
mit klaren Dnderungsvorschldgen
Vkumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung PR-02-23.06g
zur Vervffentlichung frei
29. August 2002
ZENTRALAUSSCHUSS Nr. 06
Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit mit klaren
Dnderungsvorschldgen
Kontrovers diskutiert wurde am Donnerstag, 29. August, im Zentralausschuss
des Vkumenischen Rates der Kirchen (VRK) in Genf der Abschlussbericht der
Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im VRK.
Die aus Vertreter/innen der Vstlichen und der Orientalischen orthodoxen
Kirchen sowie aus Vertreter/innen anderer Mitgliedskirchen des VRK
paritdtisch besetzte Kommission war 1999 zur Beilegung von Spannungen
zwischen orthodoxen und protestantischen Mitgliedskirchen des VRK
eingesetzt worden. Die Kommission wurde geleitet von dem deutschen
evangelischen Bischof Rolf Koppe und dem orthodoxen Metropoliten
Chrysostomos von Ephesus.
Der 40-seitige Bericht sieht Dnderungen in der Gottesdienstpraxis des VRKs
sowie seiner Statuten vor. Nach den Worten Koppes will die Kommission damit
den VRK aus einer "massiven Kritikphase vor, wdhrend und nach der
Vollversammlung 1998 in Harare in eine neue Phase der Zusammenarbeit auf
Weltebene" bringen.
Die Kommission schldgt k|nftig zwei Arten von Mitgliedschaft im VRK vor.
"Mitgliedskirchen, die der Gemeinschaft des VRK angehvren" sind
Vollmitglieder mit Stimmrecht, die der "Basis" des Rates zustimmen, sich zu
seinen Zielen und Funktionen ausdr|cklich bekennen und theologische sowie
organisatorische Kriterien erf|llen.
"Assoziierte Mitglieder" kvnnen Kirchen werden, die der "Basis" zustimmen.
Wird ihnen dieser Status zuerkannt, kvnnen sie Vertreter/innen in die
Vollversammlung und den Zentralausschuss entsenden und dort mit Genehmigung
des Vorsitzenden das Wort ergreifen. Sie sind aber nicht stimmberechtigt.
Koppe zufolge w|rde dieser Status nicht nur einer Reihe orthodoxer Kirchen,
sondern auch Pfingstkirchen und der rvmisch-katholischen Kirche die
Zusammenarbeit mit dem VRK erleichtern.
Klar unterschieden werden soll auf Versammlungen des VRK k|nftig zwischen
"konfessioneller" und "interkonfessioneller" gemeinsamer Andacht.
Die Kommission weist darauf hin, dass einige Kirchen "Schwierigkeiten" mit
den beim VRK entstandenen Formen gemeinsamer Gottesdienste hdtten und
empfiehlt, Symbole, Bilder und Riten bei solchen Anldssen k|nftig so
einzusetzen, dass sie "keinen theologischen, ekklesiologischen oder
spirituellen Anstoss erregen".
Deutlich unterschieden werden soll auf VRK-Versammlungen k|nftig auch bei
eucharistischen Gottesdiensten. Das gemeinsame Mahl stelle f|r die
Gemeinschaft der Kirchen ein ungelvstes Problem dar, so das Dokument. Die
jeweilige gastgebende Kirche sollte klar genannt werden und deutlich zum
Ausdruck bringen, wer nach ihren Regeln die Kommunion empfangen darf.
Auf den Begriff "vkumenischer Gottesdienst" soll k|nftig grundsdtzlich
verzichtet werden. Zur sogenannten Lima-Liturgie, die mancherorts als
vkumenisch akzeptierte Form des gemeinsamen Mahls zwischen rvmischen
Katholiken, Protestanten und Orthodoxen angesehen wird, heisst es, dass
dieser Text aus der 1982 verabschiedeten Erkldrung zu Taufe, Eucharistie
und Amt "keinen offiziellen Status" innerhalb der Gemeinschaft des VRK habe.
Strittige Fragen werden seit der Gr|ndung des VRK 1948 per Abstimmung nach
dem Mehrheitsprinzip entschieden. Die Kommission empfiehlt nun stattdessen
die Einf|hrung des sogenannten Konsensus-Modells f|r bestimmte
Entscheidungen im Rat. Dabei findet in der Regel keine Abstimmung statt.
Begr|ndet wird dieser Vorschlag damit, dass die "angelsdchsisch"
parlamentarische Weise der Geschdftsordnung f|r die Aussprache und
Beschlussfassung nicht nur in der Orthodoxie und den Kirchen des S|dens
fremd sei, sondern auch der kirchlichen Beratungskultur in Europa eher
entspreche.
"Verfahren, die gegenseitiger Kultur, gemeinsamer Untersuchung und
Fragestellung sowie Reflexion und Gebet mehr Raum geben, w|rden den Zielen
des VRKs wahrscheinlich mehr dienen als die formellen und rigiden
Verfahrensweisen, die gegenwdrtig angewendet werden", heisst es im Bericht
der Kommission. Die Konsensus-Methode, die stdrker konziliaren als
parlamentarischen Charakter habe, sei mehr integrativ und weniger
polarisierend.
Nach den Empfehlungen der Kommission ist f|r die Anwendung dieser Methode
im VRK die Rolle des Moderators, der stdndig das Meinungsbild der
Versammlung auslotet, von grosser Bedeutung.
Beschrieben werden f|nf Situationen, in denen ein Konsens erreicht ist. Sie
reichen von Einstimmigkeit aller Teilnehmenden bis zur \bereinkunft
dar|ber, dass keine Entscheidung erreicht werden kann. F|r die Einf|hrung
des Konsensus-Modells im VRK wdren Satzungsdnderungen nvtig.
(folgt Bericht |ber Plenardiskussion zum Abschlussbericht)
Weitere Informationen erhalten Sie vom B|ro der VRK-Medienbeauftragten,
tel: +41 (0)22 791 64 21
**********
Der Vkumenische Rat der Kirchen (VRK) ist eine Gemeinschaft von 342 Kirchen
in |ber 100 Ldndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen
christlichen Traditionen. Die rvmisch-katholische Kirche ist keine
Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem VRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan
ist die Vollversammlung, die ungefdhr alle sieben Jahre zusammentritt. Der
VRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr|ndet. An der
Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretdr Konrad Raiser von der
Evangelischen Kirche in Deutschland.
Vkumenischer Rat der Kirchen
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