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VRK: Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit


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Date Thu, 29 Aug 2002 12:46:18 -0700

mit klaren Dnderungsvorschldgen

Vkumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung PR-02-23.06g
zur Vervffentlichung frei
29. August 2002

ZENTRALAUSSCHUSS                                            Nr. 06

Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit mit klaren 
Dnderungsvorschldgen

Kontrovers diskutiert wurde am Donnerstag, 29. August, im Zentralausschuss 
des Vkumenischen Rates der Kirchen (VRK) in Genf der Abschlussbericht der 
Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im VRK.

Die aus Vertreter/innen der Vstlichen und der Orientalischen orthodoxen 
Kirchen sowie aus Vertreter/innen  anderer Mitgliedskirchen des VRK 
paritdtisch besetzte Kommission war 1999 zur Beilegung von Spannungen 
zwischen orthodoxen und protestantischen Mitgliedskirchen des VRK 
eingesetzt worden. Die Kommission wurde geleitet von dem deutschen 
evangelischen Bischof Rolf Koppe und dem orthodoxen Metropoliten 
Chrysostomos von Ephesus.

Der 40-seitige Bericht sieht Dnderungen in der Gottesdienstpraxis des VRKs 
sowie seiner Statuten vor. Nach den Worten Koppes will die Kommission damit 
den VRK aus einer "massiven Kritikphase vor, wdhrend und nach der 
Vollversammlung 1998 in Harare in eine neue Phase der Zusammenarbeit auf 
Weltebene" bringen.

Die Kommission schldgt k|nftig zwei Arten von Mitgliedschaft im VRK vor. 
"Mitgliedskirchen, die der Gemeinschaft des VRK angehvren" sind 
Vollmitglieder mit Stimmrecht, die der "Basis" des Rates zustimmen, sich zu 
seinen Zielen und Funktionen ausdr|cklich bekennen und theologische sowie 
organisatorische Kriterien erf|llen.

"Assoziierte Mitglieder" kvnnen Kirchen werden, die der "Basis" zustimmen. 
Wird ihnen dieser Status zuerkannt, kvnnen sie Vertreter/innen in die 
Vollversammlung und den Zentralausschuss entsenden und dort mit Genehmigung 
des Vorsitzenden das Wort ergreifen. Sie sind aber nicht stimmberechtigt. 
Koppe zufolge w|rde dieser Status nicht nur einer Reihe orthodoxer Kirchen, 
sondern auch Pfingstkirchen und der rvmisch-katholischen Kirche die 
Zusammenarbeit mit dem VRK erleichtern.

Klar unterschieden werden soll auf Versammlungen des VRK k|nftig zwischen 
"konfessioneller" und "interkonfessioneller" gemeinsamer Andacht.

Die Kommission weist darauf hin, dass einige Kirchen "Schwierigkeiten" mit 
den beim VRK entstandenen Formen gemeinsamer Gottesdienste hdtten und 
empfiehlt, Symbole, Bilder und Riten bei solchen Anldssen k|nftig so 
einzusetzen, dass sie "keinen theologischen, ekklesiologischen oder 
spirituellen Anstoss erregen".

Deutlich unterschieden werden soll auf VRK-Versammlungen k|nftig auch bei 
eucharistischen Gottesdiensten. Das gemeinsame Mahl stelle f|r die 
Gemeinschaft der Kirchen ein ungelvstes Problem dar, so das Dokument. Die 
jeweilige gastgebende Kirche sollte klar genannt werden und deutlich zum 
Ausdruck bringen, wer nach ihren Regeln die Kommunion empfangen darf.

Auf den Begriff "vkumenischer Gottesdienst" soll k|nftig grundsdtzlich 
verzichtet werden. Zur sogenannten Lima-Liturgie, die mancherorts als 
vkumenisch akzeptierte Form des gemeinsamen Mahls zwischen rvmischen 
Katholiken, Protestanten und Orthodoxen angesehen wird, heisst es, dass 
dieser Text aus der 1982 verabschiedeten Erkldrung zu Taufe, Eucharistie 
und Amt "keinen offiziellen Status" innerhalb der Gemeinschaft des VRK habe.

Strittige Fragen werden seit der Gr|ndung des VRK 1948 per Abstimmung nach 
dem Mehrheitsprinzip entschieden. Die Kommission empfiehlt nun stattdessen 
die Einf|hrung des sogenannten Konsensus-Modells f|r bestimmte 
Entscheidungen im Rat. Dabei findet in der Regel keine Abstimmung statt.

Begr|ndet wird dieser Vorschlag damit, dass die "angelsdchsisch" 
parlamentarische Weise der Geschdftsordnung f|r die Aussprache und 
Beschlussfassung nicht nur in der Orthodoxie und den Kirchen des S|dens 
fremd sei, sondern auch der kirchlichen Beratungskultur in Europa eher 
entspreche.

"Verfahren, die gegenseitiger Kultur, gemeinsamer Untersuchung und 
Fragestellung sowie Reflexion und Gebet mehr Raum geben, w|rden den Zielen 
des VRKs wahrscheinlich mehr dienen als die formellen und rigiden 
Verfahrensweisen, die gegenwdrtig angewendet werden", heisst es im Bericht 
der Kommission. Die Konsensus-Methode, die stdrker konziliaren als 
parlamentarischen Charakter habe, sei mehr integrativ und weniger 
polarisierend.

Nach den Empfehlungen der Kommission ist f|r die Anwendung dieser Methode 
im VRK die Rolle des Moderators, der stdndig das Meinungsbild der 
Versammlung auslotet, von grosser Bedeutung.

Beschrieben werden f|nf Situationen, in denen ein Konsens erreicht ist. Sie 
reichen von Einstimmigkeit aller Teilnehmenden bis zur \bereinkunft 
dar|ber, dass keine Entscheidung erreicht werden kann. F|r die Einf|hrung 
des Konsensus-Modells im VRK wdren Satzungsdnderungen nvtig.

(folgt Bericht |ber Plenardiskussion zum Abschlussbericht)

Weitere Informationen erhalten Sie vom B|ro der VRK-Medienbeauftragten,
tel: +41 (0)22 791 64 21

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Der Vkumenische Rat der Kirchen (VRK) ist eine Gemeinschaft von 342 Kirchen 
in |ber 100 Ldndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen 
christlichen Traditionen. Die rvmisch-katholische Kirche ist keine 
Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem VRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan 
ist die Vollversammlung, die ungefdhr alle sieben Jahre zusammentritt. Der 
VRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr|ndet. An der 
Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretdr Konrad Raiser von der 
Evangelischen Kirche in Deutschland.

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