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VRK: Engere Zusammenarbeit mit Orthodoxen:


From "Regina Rueger" <rr@wcc-coe.org>
Date Tue, 03 Sep 2002 09:00:02 +0200

Zentralausschuss nimmt Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit an

Vkumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung PR-02-23.11g
zur Vervffentlichung frei
2. September 2002

ZENTRALAUSSCHUSS                                            Nr. 11

VRK: Engere Zusammenarbeit mit Orthodoxen:

Zentralausschuss nimmt Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit an

Der Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im Vkumenischen Rat der Kirchen (VRK) ist in der Plenarsitzung des Zentralausschusses am Montag, 2. September, ohne grvssere Dnderungen angenommen worden. 

Die Delegierten leiteten ein mit Satzungsdnderungen verbundenes Verfahren ein, nachdem die Neunte VRK-Vollversammlung 2006 in Porto Alegre endg|ltig zwei Arten von Mitgliedschaft beschliessen soll: Neben Vollmitgliedern mit Sitz und Stimme im VRK wird es dann die neue Kategorie "Assoziierte Kirchen" geben. 

Diese Kirchen bekennen sich zu den grundlegenden Zielen des VRK, kvnnen sich in seinen Beratungen zu Wort melden, haben aber kein Stimmrecht. Sie sollen an der Arbeit des Rates teilnehmen kvnnen, ohne mit seinen Beschl|ssen oder Erkldrungen identifiziert zu werden, heisst es dazu. 

Die bisherige Kategorie "angeschlossene Mitgliedschaft" f|r Kirchen mit Beobachterstatus soll aufgehoben werden und die Mindestmitgliederzahl f|r Kirchen, die dem VRK als selbstdndige Kirchen angehvren wollen, soll von 25 000 auf 50 000 erhvht werden. Die gegenwdrtig 342 Mitgliedskirchen des Rates bleiben von den Neuregelungen unber|hrt.

Statt sogenannter "vkumenischer Gottesdienste" soll bei VRK-Veranstaltungen k|nftig zwischen "konfessioneller" und "interkonfessioneller" gemeinsamer Andacht unterschieden werden. "Interkonfessionelle" Andachten sollen aus den "Quellen" unterschiedlicher Traditionen schvpfen, aber den Eindruck der Feier einer "\ber-Kirche" vermeiden, wird hierzu erkldrt. 

Bei eucharistischen Gottesdiensten soll die jeweilige gastgebende Kirche klar genannt werden und deutlich machen, wer nach ihren Regeln die Kommunion empfangen darf. 

Als Berichterstatter unterstrich der fr|here w|rttembergischer Landesbischof Eberhardt Renz, dass die ausf|hrlichen Erkldrungen der Kommission zur Frage des gemeinsamen Gottesdienstes als "Rahmen und nicht als Vorschrift oder Richtlinie" zu verstehen seien. Im Vordergrund stehe "Einf|hlung und Verstdndnis f|r andere Traditionen und Situationen". 

Stufenweise wird der VRK f|r seine Entscheidungen das so genannte Konsensus-Verfahren einf|hren. Der Zentralausschuss folgte auch hier weitgehend den Empfehlungen der Kommission. Bis zur ndchsten Zentralausschusssitzung im August 2003 soll der Entwurf einer entsprechenden Satzungsdnderung vorliegen. Bis dahin sollen die leitenden Amtstrdger/innen in die Besonderheiten dieser Methode eingewiesen werden.

Die Konsensus-Methode hat stdrkeren konziliaren als parlamentarischen Charakter und wird traditionell in der Orthodoxie und in afrikanischen Kirchen angewandt, heisst es dazu. Sie ist aber auch in einigen protestantischen Kirchen |blich.

Das Konsensus-Verfahren dient der Feststellung der gemeinsamen Meinung einer Versammlung auf der keine Abstimmung erfolgt. Klargestellt wird dazu, dass Konsens nicht immer Einstimmigkeit bedeute. Entscheidungen in Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten sollen im VRK auch weiterhin per Mehrheitsabstimmung getroffen werden. Auch Wahlbestimmungen blieben unber|hrt. 

Zur Fortsetzung der Arbeit der Kommission, die sich in den vergangenen drei Jahren um die Beseitigung von Spannungen zwischen den orthodoxen Kirchen und anderen VRK-Mitgliedskirchen bem|hte, setzte der Zentralausschuss ein noch genauer zu bezeichnendes "Stdndiges Komitee" ein, das ungekldrte  Fragen der Zusammenarbeit zwischen Orthodoxen und Nicht-Orthodoxen im VRK kldren soll. Es ist mit 14 Kirchenvertretern und -vertreterinnen besetzt, von denen die Hdlfte aus orthodoxen Kirchen kommt.

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Der Vkumenische Rat der Kirchen (VRK) ist eine Gemeinschaft von 342 Kirchen in |ber 100 Ldndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die rvmisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem VRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefdhr alle sieben Jahre zusammentritt. Der VRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr|ndet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretdr Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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