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Missbrauch durch Religionsgesetz in Suedindien befuerchtet


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Date Mon, 25 Nov 2002 14:14:51 -0800

24. November 2002
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
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CH-4003 Basel, Schweiz

Missbrauch durch Religionsgesetz in S|dindien befuerchtet

Hosur, Tamil Nadu/Indien.   Das Anfang Oktober im suedindischen
Bundesstaat Tamil Nadu verabschiedete "Anti-Konversionsgesetz", das
jeden Religionswechsel aufgrund von "Gewaltanwendung" oder
"arglistiger Versprechungen" verbietet, ist von der Freikirche der
Siebenten-Tags-Adventisten heftig kritisiert worden. Deren Vorsteher
im Sueden Indiens, Pastor John Rathinaraja, Hosur, sprach von
"schaedlichen Auswirkungen" fuer die Sozialarbeit der Kirchen. "Das
Gesetz ist aufgrund falscher Berichte in den Medien zustande
gekommen." Obwohl sich diese Meldungen als unrichtig erwiesen haetten,
werde derartiges immer wieder in Umlauf gebracht. So sei
beispielsweise in einem Zeitungsartikel behauptet worden,
adventistische Pastoren wuerden Hindus Kleidung, Geld, einen
Arbeitsplatz oder den kostenlosen Schulbesuch fuer ihre Kinder
versprechen, wenn sie sich zum Christentum bekehrten. Adventisten
lehnten derartige "Koeder", um neue Mitglieder zu gewinnen,
entschieden ab, betonte Pastor Rathinaraj. Sie setzten sich
stattdessen fuer die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Einzelnen
ein, auf die weder Zwang noch materielle Anreize ausgeuebt werden
duerften. Wenn jemand sich fuer eine andere Religionsgemeinschaft
entscheide, muesse das freiwillig und aus persoenlicher Ueberzeugung
geschehen. Die Sozialarbeit der Freikirche komme Beduerftigen
ungeachtet ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe zugute.

Laut Pastor Rathinaraj oeffne das Gesetz dem Missbrauch Tuer und Tor.
Es sei nun moeglich, alle Gottesdienste, die in christlichen Schulen
und Krankenhaeusern gefeiert wuerden, als Verstoss gegen das neue
Gesetz zu werten, da an ihnen auch Anhaenger anderer Religionen
teilnehmen. Es werde nicht definiert, wie beispielsweise der Begriff
"arglistige Versprechungen" zu verstehen sei. Im Falle des Uebertritts
eines Hindus zum Christentum drohe dem Pastor und allen, die an der
Tauffeier teilgenommen haben, eine Haftstrafe von drei Jahren.
Konvertiere eine Frau oder ein "Dalit", ein ausserhalb der Kasten
stehender "Unberuehrbarer", erhoehe sich das Strafmass auf vier Jahre
Haft und eine Geldstrafe von 00 000 Rupien (rund 2 000 Euro), da
der Gesetzgeber Frauen und Dalits fuer unfaehig erachte, eine freie
Entscheidung zu treffen. Das Gesetz widerspreche der indischen
Verfassung, die nach wie vor die Religionsfreiheit garantiere.
Nur 2,2 Prozent der indischen Bevoelkerung bekennen sich zum
Christentum. Auf dem Subkontinent leben rund 520 000 erwachsen
getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 1 392 Gemeinden. Die
Freikirche unterhaelt dort zwoelf Krankenhaeuser, zwei Kliniken,
zwei Waisenheime, fuenf Hochschulen, elf Gymnasien, vier
Mittelschulen und 180 Grundschulen. 


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