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Europas Kirchen fuer Staerkung der Religionsfreiheit


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Date Mon, 25 Nov 2002 14:17:19 -0800

24. November 2002
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz

Europaeische Kirchen wollen Staerkung der Religionsfreiheit

Wien/Oesterreich.     Religionsgemeinschaften muss grundsaetzlich ein
rechtlicher Status zuerkannt werden, der ihnen die Ausuebung ihrer
Religion gestattet. Dafuer sprachen sich am 11. November die
Teilnehmenden einer Konsultation in Wien aus, die von der Konferenz
Europaeischer Kirchen (KEK) veranstaltet wurde. "Bestehende
Menschenrechtsvereinbarungen muessen Grundlage aller Staats-Kirchen-
Regelungen sein", so der Vertreter der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Christoph Thiele, Referent fuer Europarecht im
EKD-Kirchenamt. Die Konsultation sprach sich gegen den Versuch aus, in
Europa ein einheitliches Staatskirchenrecht zu entwickeln.

Zum Thema "Mehrheits- und Minderheitskirchen in Europa in ihrer
Beziehung zum Staat" versammelten sich Kirchenvertreter aus 30
europaeischen Laendern vom 6. bis 11. November in Wien. "Es war
eine faszinierende und harmonische Tagung", sagte Christoph Thiele
im Anschluss. "Von Estland bis Portugal waren zahlreiche Staaten
vertreten." Aus Oesterreich, Frankreich und Russland nahmen auch
Regierungsvertreter an der Veranstaltung teil.

Die Konsultation, die von der Kommission fuer Kirche und Gesellschaft
der KEK organisiert wurde, verurteilte staatliche Versuche, sich in
die inneren Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft einzumischen
als Menschenrechtsverletzung. Anerkennungs- und Registrierungsverfahren
durch den Staat - wie etwa in Deutschland die Anerkennung als
Koerperschaft oeffentlichen Rechts - muessten transparent sein und
duerften nicht zu Diskriminierung einzelner Religionsgemeinschaften
fuehren. Grundsaetzlich muesse es allen Religionsgemeinschaften
offen stehen, sich mit ihrem Zeugnis und Dienst in eine Gesellschaft
einzubringen.

Die Teilnehmenden sprachen sich gegen den Versuch aus, in Europa ein
einheitliches Staatskirchenrecht zu entwickeln. Es gelte vielmehr,
die bestehenden rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Mehrheits-
und Minderheitskirchen in den einzelnen Staaten zu verbessern. Dazu
sei der Ausbau vertrauensvoller Beziehungen zwischen Mehrheits- und
Minderheitskirchen notwendig, bei dem die KEK in ihrer Rolle als
Moderatorin gestaerkt werden solle.

Hinsichtlich der zukuenftigen Verfassung der Europaeischen Union
wurde die KEK beauftragt, Mindeststandards der Religionsfreiheit
zu formulieren, die Artikel 9 der Europaeischen Menschenrechts-
konvention entsprechen, und diese gegen|ber dem EU-Konvent zu
vertreten.

"Wir begruessen die Ergebnisse der Konsultation", sagte Corinna
Schellenberg, EKD-Referentin fuer Menschenrechtsfragen. Die
Begegnung in Wien sei der Beginn eines laengeren Prozesses zur
Frage der Religionsfreiheit, der die Inhalte der im Jahr 2001 von
der KEK und dem (katholischen) Rat Europaeischer Bischofskonferenzen
verabschiedeten Leitlinien fuer die wachsende Zusammenarbeit unter
den Kirchen in Europa, der sogenannten "Charta Oecumenica",
umsetzen will. 


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