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Neun Kirchen vor Abstimmung ueber 'volle Kirchengemeinschaft'


From "Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date Fri, 14 Feb 2003 11:22:10 -0600

USA: Neun Kirchen vor Abstimmung ueber "volle Kirchengemeinschaft"
Auftrieb fuer multilaterale oekumenische Bewegung durch
Uebereinkommen unter US-LutheranerInnen

Chicago (USA)/Genf, 14. Februar 2003 (ELKA-NEWS/LWI)  - Als
hilfreiche Modelle fuer Kirchen, die sich auf dem Weg zu "voller
Kirchengemeinschaft" befinden, haben Vertreter der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika (ELKA) die
oekumenischen Uebereinkommen bezeichnet, die die ELKA mit der
anglikanischen Episkopalkirche in den USA und drei reformierten
Kirchen abgeschlossen hat. Diese Uebereinkommen dienten
gegenwaertig als Vorbild fuer neun Kirchen, die sich im Januar
2002 zur "Churches Uniting in Christ" (CUIC) [Sich in Christus
vereinigende Kirchen] zusammengeschlossen haben, erklaerten die
ELKA-Vertreter im Anschluss an ihre Teilnahme an einem Treffen der
Arbeitsgruppe Geistliches Amt der CUIC vom 15. bis 17. Januar in
Birmingham (Alabama/USA).

Seit 40 Jahren ist die ELKA Beobachterin im Annaeherungsprozess
der neun Kirchen. Im August 2001 hatte die ELKA auf ihrer
Vollversammlung in Indianapolis (USA) beschlossen, die Arbeit der
CUIC weiterhin als "Partnerin in Mission und Dialog" zu begleiten.
Zur CUIC gehoeren folgende US-amerikanische Kirchen: Afrikanische
Methodistisch-Bischoefliche Kirche, Afrikanische
Methodistisch-Bischoefliche Zions-Kirche, Christliche Kirche
(Juenger Christi), Christliche Methodistisch-Bischoefliche Kirche,
Episkopalkirche, Internationaler Rat der Gemeindekirchen,
Presbyterianische Kirche, Vereinigte Kirche Christi und Vereinigte
Methodistische Kirche. Insgesamt gehoeren diesen Kirchen etwa 22
Millionen ChristInnen an.

Im Jahr 2007 wollen die CUIC-Kirchen ueber eine "volle
Kirchengemeinschaft" abstimmen, wobei jede Kirche ihre eigene
Identitaet und ihre Strukturen beibehaelt, gegenseitig Aemter und
Sakramente anerkannt werden und die Moeglichkeit des Dienstes von
PfarrerInnen in den jeweils anderen Kirchen besteht. Die Kirchen
haben sich auch verpflichtet den Kampf gegen den Rassismus , als
besondere Zielsetzung aufzunehmen.

1997 nahm die ELKA die "Formula of Agreement" an, ein
Uebereinkommen ueber die "volle Kirchengemeinschaft" mit der
Presbyterianischen Kirche (USA), der Reformierten Kirche in
Amerika (USA) und der Vereinigten Kirche Christi (USA). 1999
bestaetigte sie die oekumenische Vereinbarung " Called to Common
Mission - CCM" (Zur gemeinsamen Mission berufen), ein
Uebereinkommen ueber "volle Kirchengemeinschaft" mit der
Episkopalkirche, die "volle Kirchengemeinschaft" wurde am 1.
Januar 2001 offiziell bekanntgegeben.

Nach Pruefung der oekumenischen Vereinbarungen der ELKA erklaerten
die Mitglieder der CUIC-Arbeitsgruppe Geistliches Amt, es gebe
gewisse Hoffnungen, dass eine Einigkeit in der Frage der Aemter
erreicht werden koenne. Pfr. Mark N. Wilhelm, Stellvertretender
Direktor fuer theologische Ausbildung der ELKA, der an dem
Arbeitstreffen teilnahm, erklaerte hinsichtlich des Austauschs von
PfarrerInnen: "Wenn der/die Geistliche aus einer Kirche zu einer
anderen wechselt, sollte er/sie sich an die Praxis der
aufnehmenden Kirche halten." Dies bedeute, dass die CUIC-Kirchen
zwar eine Vielzahl von Aemtern anerkennen koennten, die jeweiligen
Mitgliedskirchen beschloessen jedoch, ob ein/e bestimmte/r
PfarrerIn innerhalb dieser Kirche wirken koenne. Es sei "die
aufnehmende Kirche, die bestimmt, ob eine Person zu einem Amt
berufen wird und wie diese Person ihr Amt ausuebt", so Wilhelm.
"Das wurde von der Arbeitsgruppe als Durchbruch empfunden."

Parallel finden Gespraeche zwischen der Episkopalkirche und der
Presbyterianischen Kirche statt. Dies sei fuer die
CUIC-Arbeitsgruppe Geistliches Amt von grosser Bedeutung, betonte
der Bischof der ELKA-Synode Suedost-Iowa, Philip L. Hougen. Die
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem geistlichen Amt, seien
anscheinend am schwierigsten miteinander in Einklang zu bringen,
so Hougen, der ebenfalls am Treffen der Arbeitsgruppe teilnahm. Da
die ELKA mit beiden Kirchen Uebereinkommen ueber "volle
Kirchengemeinschaft" abgeschlossen habe, haetten sich die Kirchen
"auf gegenseitige Verfuegbarkeit von Aemtern ueber die Grenzen
dieser Konfessionen hinaus geeinigt", erklaerte der Bischof. (537
Woerter)

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