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Gemeinsames Abendmahl ist bereits jetzt moeglich


From "Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date Wed, 09 Apr 2003 01:24:20 -0500

Oekumene-Institute: Gemeinsames Abendmahl ist bereits jetzt
moeglich
"Nicht die Zulassung getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl,
sondern deren Verweigerung ist begruendungsbeduerftig"

Stuttgart (Deutschland)/Genf, 8. April 2003 (LWI) - Die Leiter
dreier oekumenischer Institute haben am Freitag, 4. April 2003, in
Stuttgart (Deutschland) fuer eine Gastfreundschaft beim Abendmahl
in einer anderen Kirche "als Normalfall im Leben von Menschen, die
in intensiver oekumenischer Gemeinschaft miteinander leben",
plaediert. Wo ein in den Grundlinien gemeinsames Verstaendnis des
Abendmahls bestehe und wo Menschen verschiedener Kirchen ihr Leben
miteinander teilten, wuerden die traditionellen Einwaende gegen
die eucharistische Gastfreundschaft ihr Gewicht verlieren, so die
Leiter des katholischen Instituts fuer Oekumenische Forschung in
Tuebingen (Deutschland), des lutherischen Instituts fuer
Oekumenische Forschung in Strassburg (Frankreich) und des
Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim (Deutschland), eines
Arbeitswerkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bei
der Vorstellung der "Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft".

In das Plaedoyer unter dem Titel "Abendmahlsgemeinschaft ist
moeglich" sind auch konfessionsverschiedene Ehen einbezogen und
Situationen, in denen ChristInnen bei lebensgeschichtlich
wichtigen Ereignissen an Gottesdiensten in einer anderen Kirche
teilnehmen (Trauungen, Tauffeiern, Firm- und
Konfirmationsgottesdiensten). Dass eine weit reichende
Gemeinsamkeit im Abendmahlsverstaendnis moeglich ist, haetten die
oekumenischen Dialoge gezeigt, so die Institute, die die Kirchen
auffordern, die Ergebnisse jener Abendmahlsgespraeche "endlich zu
rezipieren und in die Praxis umzusetzen".

Die oekumenische Annaeherung habe einen Stand erreicht, der es
erlaube, "von einer reinen *Notstandsseelsorge' [in der Frage des
gemeinsamen Abendmahls] zu einer offiziellen Praxis
eucharistischer Gastfreundschaft zu kommen". Es gebe keine
hinreichenden theologischen Gruende mehr fuer eine Verweigerung
eucharistischer Gastfreundschaft. Sie sei moeglich, "ohne dass
zuvor eine vollstaendige Uebereinstimmung im Eucharistie- sowie
Amts- und Kirchenverstaendnis erreicht sein muss".

In der 85-seitigen Publikation, die im April im Verlag Otto
Lembeck (Frankfurt am Main) erscheint, werden elf Thesen jeweils
in einer kurzen "Erlaeuterung" kommentiert; es folgt eine
Darlegung des Standes der Diskussion, die in Perspektiven
ausmuendet. Die Institute erklaeren: "Nicht die Zulassung
getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren
Verweigerung ist begruendungsbeduerftig". "Die gelebte
oekumenische Gemeinschaft vor Ort und die fehlende Gemeinschaft im
Abendmahl widersprechen sich. Dies schwaecht das den Kirchen
aufgetragene Zeugnis und laesst sie angesichts der
gesellschaftlichen Herausforderungen unglaubwuerdig erscheinen."
Schon heute werde einzelnen ChristInnen Abendmahlsgemeinschaft in
einer anderen Kirche gewaehrt, wofuer es theologisch relevante
Gruende geben muesse.

Die Taufe sei das Tor zur Gemeinschaft der Kirche, dem Leib
Christi, der im Abendmahl je neu konstituiert werde. Weil der Leib
Christi groesser sei als die eigene Kirche, koenne keine
Abendmahlsfeier die Einheit dieses Leibes Christi bezeichnen, wenn
ChristInnen anderer Kirchen prinzipiell von ihr ausgeschlossen
seien. "Abendmahlsgemeinschaft reicht weiter als
Kirchengemeinschaft", denn ueberall da, wo im Auftrag und nach der
Einsetzung Jesu Christi Abendmahl gefeiert werde, sei er im
Heiligen Geist leibhaft gegenwaertig. Wo aber Menschen von diesem
Brot des Lebens, Christus, essen, sind sie nach 1 Kor 10,16 ein
Leib.

Die oekumenischen Institute verweisen auf die inzwischen
erreichten Gemeinsamkeiten zwischen den Kirchen in Verkuendigung,
im Gottesdienst und im Dienst an der Welt. Es bestehe
"Uebereinstimmung in zentralen Glaubenswahrheiten" (Johannes Paul
II), wie sie die Gemeinsame Erklaerung zur Rechtfertigungslehre
(GE) dokumentiere. Weiter wird auf die gewonnene Uebereinstimmung
in grundlegenden Aspekten des Abendmahlsverstaendnisses verwiesen.
Dabei gehe es, wie auch in der Frage des kirchlichen Amtes, um
einen differenzierten Konsens, der bleibende Unterschiede zulasse,
wenn nur ein hohes Mass an Gemeinsamkeit erreicht sei. "Trotz
weiter bestehender Gegensaetze in der Amtsfrage ist heute eine
Annaeherung im Grundsaetzlichen erreicht, die eine eucharistische
Gastfreundschaft ermoeglicht."

Die Institute wollen nicht die so genannte Basis gegen die
Amtskirche ausspielen; auch soll das gemeinsame Abendmahl nicht
als Ausweis oekumenischer Gesinnung instrumentalisiert werden.
Vielmehr sollen ChristInnen, die verschiedene Aufgaben in den
Kirchen wahrnehmen, zu einem theologischen Dialog herausgefordert
werden, der die schon erreichte Gemeinsamkeit im
Abendmahlsverstaendnis und Abendmahlsglauben wahrnimmt und
vertieft, wie auch das gemeinsame Leben von ChristInnen aus
verschiedenen Kirchen intensiviert. Dabei zeige es sich, dass es
Situationen gebe, "in denen das Nichtteilnehmen am Abendmahl der
anderen Konfession ein groesserer geistlicher Affront waere als
die Teilnahme".

Angesichts der grossen Verschiedenheit der oekumenischen
Beziehungen in verschiedenen Teilen der Kirchen plaedieren die
Institute fuer differenzierte Loesungen. Zur Regel solle werden,
dass dort, wo ChristInnen als einzelne oder als Gemeinden
tatsaechlich oekumenische Gemeinschaft lebten, kirchliche
Amtstraeger die eucharistische Gastfreundschaft nicht verweigern
duerften: "In pastoraler Hinsicht treten wir dafuer ein, dass
unter den Bedingungen gelebter oekumenischer Gemeinsamkeit die
Kirchen die oeffentliche Einladung - und nicht nur Zulassung oder
Duldung - an den Tisch des Herrn aussprechen." (716 Woerter)

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