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Date Fri, 20 Jun 2003 12:35:49 +0200

Vkumenischer Rat der Kirchen
Aktuelles 03-29
zur Vervffentlichung frei
20. Juni 2003

Orthodoxe Mitarbeit im VRK: Plddoyer f|r gemeinsames Beten

Cf. Pressemitteilung, PR-03-20 vom 28. Mai 2003

Die Meinung, der Bericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im
Vkumenischen Rat der Kirchen (VRK) verbiete Christen aus unterschiedlichen
kirchlichen Traditionen, gemeinsam Gottesdienst zu feiern, ist nicht haltbar.

Die Kldrung dieses potenziellen Missverstdndnisses und ein erneutes Plddoyer
f|r gemeinsames Beten war eines der wichtigsten Ergebnisse der Tagung des
Koordinierungsausschusses der Sonderkommission, die vom 4.-7. Juni in
Thessaloniki (Griechenland) stattfand. Das Ziel ist weiterhin, die
VRK-Mitgliedskirchen zu befdhigen, beieinander zu bleiben und in der
Gemeinschaft des Rates miteinander zu beten.

Die Tagung in Thessaloniki - dem Ort, an dem die orthodoxe Kritik am Rat
zundchst formuliert wurde - war die erste Zusammenkunft des
Koordinierungsausschusses, seit im August letzten Jahres der
VRK-Zentralausschuss den Bericht der Sonderkommission entgegengenommen hatte.
Der Ausschuss informierte sich dar|ber, wie der Bericht in verschiedenen
Kirchen und Ldndern aufgenommen wurde, und konzentrierte sich dann auf die
Weiterarbeit an den zentralen Themen: gemeinsames Beten, Ekklesiologie,
Konsensverfahren und Voraussetzungen f|r die Mitgliedschaft.

Die Frage des gemeinsamen Betens war zu einem der umstrittensten Punkte im
Bericht der Sonderkommission geworden. Die Ausschussmitglieder unterstrichen
ausdr|cklich, dass der Bericht das gemeinsame Beten als das innere Zentrum
der Bem|hungen um christliche Einheit bezeichnet habe. Es sei jedoch nicht
gelungen, diese Vision zu vermitteln. 

Zu den wichtigen Aspekten der in dem Bericht angedeuteten Vision vom
gemeinsamen Beten gehvrt die Mvglichkeit, die Angst vor dem Anderen zu
|berwinden; jeder kirchlichen Tradition und dem Gewissen jedes Einzelnen mit
Achtung zu begegnen; der F|hrung des Heiligen Geistes Raum zu geben, der
Menschen dazu bewegt, den Reichtum anderer kirchlicher Traditionen
anzuerkennen; und allen das Gef|hl zu geben, willkommen und anerkannt zu
sein, da das ganze Geschehen eines jeden Gottesdienstes transparent und f|r
alle verstehbar sein soll.

Die Sonderkommission hatte versucht, diese Vision zu umreissen durch die
Unterscheidung zwischen "konfessionellem" gemeinsamem Beten - mit einer
eindeutigen kirchlichen Identitdt - und "interkonfessionellem" gemeinsamem
Beten das Elemente verschiedener kirchlicher Traditionen miteinander
verbindet. Dar|ber hinaus hatte die Sonderkommission einen Rahmen f|r die
Vorbereitung solcher Gottesdienste bei VRK-Versammlungen vorgelegt. 

Der Bericht sollte also keineswegs vkumenisches geistliches Leben ersticken,
sondern die Bedeutung des gemeinsamen Betens kldren und dadurch gegenseitiges
Vertrauen schaffen. "Leider gab es einige Missverstdndnisse," sagte Bischof
Dr. Rolf Koppe, Leiter der Abteilung Vkumene und Auslandsarbeit der
Evangelischen Kirche in Deutschland und einer der beiden Vorsitzenden der
Sonderkommission und ihres Koordinierungsausschusses. 

"Diese Missverstdndnisse hatten ihren Ursprung in einigen verwendeten
Formulierungen und Begriffen," sagte Koppe. Und er f|gte hinzu: "Dies gilt
insbesondere f|r den Begriff 'common prayer', f|r den es im Deutschen und in
anderen Sprachen keine befriedigende \bersetzung gibt, da das englische
'prayer' auch Gottesdienst/Andacht bedeutet und nicht nur Gebet ohne
Liturgie."

Dennoch bleibt nach der \berzeugung des Koordinierungsausschusses die
Tatsache bestehen, die manchmal |bersehen wird, dass sich an der Frage des
gemeinsamen Betens zeigt, dass es noch keine Einheit im Glauben, im Zeugnis
und im gemeinsamen Leben gibt. Die Mitglieder des Ausschusses glauben jedoch,
dass es mvglich ist, in gegenseitigem Vertrauen die Missverstdndnisse
bez|glich des vorgeschlagenen Rahmens f|r das gemeinsame Beten zu beseitigen.

Sie gehen davon aus, dass sich bei den ndchsten VRK-Versammlungen zeigen
werde, ob der vorgeschlagene Rahmen gemeinsames Beten mit Achtung f|r die
verschiedenen Glaubenstraditionen fvrdert und die uneingeschrdnkte Teilnahme
aller ermvglicht. "Der Rahmen ist nicht das letzte Wort - Theologen und
Mitgliedskirchen sind eingeladen, weiter |ber ihn nachzudenken," sagte Koppe.

"Seit der Bericht vom VRK-Zentralausschuss entgegengenommen wurde, haben wir
Frustrationen, Enttduschungen und auch Bef|rchtungen erlebt," sagte
Metropolit Dr. Gennadios von Sassima (Vkumenisches Patriarchat von
Konstantinopel), der den orthodoxen Ko-Moderator Metropolit Chrysostomos von
Ephesus vertrat. "Wir m|ssen das gegenseitige Verstdndnis und Vertrauen
wieder aufbauen, das in den letzten Jahren vielleicht etwas verloren gegangen
ist. Es ist unsere pastorale und geistliche Aufgabe, diese Angst zu
|berwinden; sie ist wie eine Art anti-vkumenischer Virus, der sich unter uns
ausgebreitet hat. Dagegen m|ssen wir mit viel Besonnenheit und Gebet
angehen."

Auf dem Weg zu einem radikalen Umdenken 

Ein weiteres Hauptthema dieser Tagung war der \bergang zum Konsensverfahren.
Dieses Verfahren, so hiess es, erfordere ein radikales Umdenken in der
VRK-Kultur. Es sei gleichbedeutend mit dem \bergang zu einem neuen Ethos des
offenen Dialogs und der geistlichen Unterscheidung, das von allen Teilnehmern
die Bereitschaft verlange, besser als bisher zuzuhvren, sich zu beteiligen
und aufmerksam wahrzunehmen, was sich im Geschehen einer Tagung als
gemeinsame Orientierung herausschdlt. 

Ein Leitfaden mit Richtlinien f|r die Leitung von Sitzungen und eine neue
Geschdftsordnung, die dem Konsensverfahren entspricht, werden gegenwdrtig
ausgearbeitet. Der Ausschuss beschloss, dass das neue Verfahren erstmals
wdhrend der Zentralausschusstagung 2005 angewandt und getestet werden soll.
Auf der Grundlage der dabei gemachten Erfahrungen wird die Ordnung f|r das
Konsensverfahren |berarbeitet, die dann bei der Neunten VRK-Vollversammlung
in Porto Alegre (Brasilien) im Februar 2006 Verwendung finden wird. 

Die Tagung befasste sich auch mit den ekklesiologischen Fragestellungen, die
dem VRK von der Sonderkommission vorgelegt worden waren. Der
Koordinierungsausschuss stimmte darin |berein, dass die VRK-Mitgliedskirchen
sich mit der Frage befassen sollten, wie sie die Existenz der Kirche jenseits
ihrer eigenen Grenzen sehen. Am besten sollte dies im Rahmen der Weiterarbeit
an dem Konvergenztext der Kommission f|r Glauben und Kirchenverfassung |ber
"Das Wesen und die Bestimmung der Kirche" geschehen. 

Glauben und Kirchenverfassung wurde ferner beauftragt, f|r die ndchste
VRK-Vollversammlung eine kurze Erkldrung |ber Ekklesiologie zu verfassen.
Dabei geht es darum, die Kirchen einzuladen und aufzufordern, ihre
Beziehungen zueinander kritisch zu |berdenken. Nach Meinung des Ausschusses
soll die Erkldrung geistlich, biblisch und vkumenisch orientiert sowie
allgemein verstdndlich formuliert sein, so dass die Vertreter der Kirchen
sich darin wiedererkennen kvnnen. Die Erkldrung sollte deutlich machen, dass
mehr als f|nf Jahrzehnte des Dialogs tiefgreifende Verdnderungen in
Einstellungen und zwischenkirchlichen Beziehungen bewirkt haben, selbst wenn
es nach wie vor Unterschiede und Hindernisse gibt.

Der Koordinierungsausschuss pr|fte und ervrterte dar|ber hinaus eine Reihe
von Dnderungsvorschldgen f|r die Verfassung und die Satzung des VRK, neue
Verfahren f|r die Behandlung von Antrdgen auf Mitgliedschaft sowie Wege zur
Gruppierung von Mitgliedskirchen, um ihre Vertretung und Mitarbeit zu
verbessern. Aufmerksamkeit galt auch den im Bericht der Sonderkommission
vorgeschlagenen theologischen Kriterien f|r die Mitgliedschaft, und es wurde
angeregt, das Konsensverfahren auch auf die Aufnahme neuer Mitgliedskirchen
anzuwenden. Die Frage, ob die Taufe oder die Anerkennung der Taufe in der
Verfassung des VRK Erwdhnung finden soll, wird in der weiteren Arbeit von
Glauben und Kirchenverfassung ervrtert werden. 

Abschliessend befasste sich der Ausschuss auch mit dem Charakter des
"Stdndigen Ausschusses f|r Konsens und Zusammenarbeit", dessen Einrichtung
vom VRK-Zentralausschuss beschlossen wurde. Der Koordinierungsausschuss nimmt
diese Rolle bis zur ndchsten VRK-Vollversammlung wahr. Dieser paritdtisch
besetzte Ausschuss, dem ebenso viele Vertreter orthodoxer wie anderer Kirchen
angehvren, soll sich auf die Qualitdt der zwischenkirchlichen Beziehungen
konzentrieren. Auf der Grundlage von moralischer und vkumenischer Autoritdt
wird er den VRK-Leitungsgremien beratend zur Seite stehen. 

"Es ist gut, dass die Frage der Funktion des Stdndigen Ausschusses gekldrt
werden konnte. Nun steht fest, dass es sich nicht um ein beschlussfassendes,
sondern ein beratendes Gremium handelt, in dem wir |ber die Zukunft des VRK
nachdenken, jedoch keine Leitungsfunktionen im engeren Sinne wahrnehmen. Der
Ausschuss wird ein starkes Gremium sein - dank seiner Argumente und
schvpferischen Ideen, jedoch nicht im rechtlichen Sinn," sagte Koppe.

F|r Metropolit Gennadios zeichnete sich die Tagung durch "eine gute
Atmosphdre, Gemeinschaft, Liebe und gute Mitarbeit" aus. "Der Ausschuss muss
zum Wohl aller unserer Kirchen und auch der weltweiten vkumenischen Familie
eine ganz spezifische Aufgabe erf|llen. Dies ist ein engagiertes Gremium, und
es nimmt seine Aufgabe mit viel Verantwortungsbewusstsein wahr."

Gastgeberin der Tagung des Koordinierungsausschusses war die zur Kirche von
Griechenland gehvrende Divzese von Neapolis und Stavrupolis. Die Mitglieder
des Ausschusses genossen die Gastfreundschaft von f|nf Ortsgemeinden, die von
ihrer diakonischen, Bildungs- und Sozialarbeit berichteten. Das
Himmelfahrtsfest gab die Mvglichkeit, auch am liturgischen Leben der Kirche
teilzunehmen. 

Weitere Informationen erhalten Sie vom B|ro der VRK-Medienbeauftragten, 
tel: +41 (0)22 791 64 21 / 61 53

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Der Vkumenische Rat der Kirchen (VRK) ist eine Gemeinschaft von 342 Kirchen
in |ber 100 Ldndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen
christlichen Traditionen. Die rvmisch-katholische Kirche ist keine
Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem VRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan
ist die Vollversammlung, die ungefdhr alle sieben Jahre zusammentritt. Der
VRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr|ndet. An der Spitze
der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretdr Konrad Raiser von der
Evangelischen Kirche in Deutschland.

Vkumenischer Rat der Kirchen
VRK-Medienbeauftragte 
Tel: (41 22) 791 6153 / 791 6421
Fax: (41 22) 798 1346
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