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Ueberwachung von Kirchen ist R|ckfall in Stalinismus


From "Christian B. Schäffler (APD Schweiz)
Date Tue, 24 Jun 2003 22:04:51 +0200

24. Juni 2003
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz

Ueberwachung von Glaubensgemeinschaften ist R|ckfall in
den Stalinismus

Gdansk/Polen.	  Der Leiter der Abteilung zur Verhinderung von
Straftaten der Polizeidirektion Gdansk (Danzig), Witold
Murczkiewicz, hat die Polizeidienststellen in der Provinz
Pommern angewiesen, Akten |ber "destruktive Sekten und neue
religioese Bewegungen" anzulegen und ueber sie Informationen zu
sammeln. Laut dem Wochenmagazin "Fakty i Mity" (Fakten und
Mythen) enthalte die Anweisung auch eine Liste von
Organisationen, die ueberwacht werden sollten. Darunter befaenden
sich staatlich anerkannte christliche Gemeinschaften, wie
Baptisten, Pfingstler und Adventisten, sogenannte Psycho- und
esoterische Gruppen, Hellseher, Wahrsager, Zeugen Jehovas und
eine katholische Gruppe.

Die Siebenten-Tags-Adventisten sandten, wie auch andere
Kirchen, einen Protestbrief an den polnischen Innenminister
Krzysztof Janik. In dem Schreiben bezeichnete der Sekretaer der
dortigen Freikirche, Pastor Andrzej Sicinski (Warschau), den
Vorgang in Gdansk als "skandaloes". Die Anlegung von Akten |ber
Glaubensgemeinschaften erinnere an die Zeit des Stalinismus, da
die Polizeidienststellen Listen |ber Mitglieder und Leiter einer
Religionsgemeinschaft samt Altersangaben erstellen und
feststellen sollten, ob sich eine Gruppe gesellschaftskonform
verhalte oder nicht. Die Adventisten wollten wissen, wie sich diese
Anweisung mit der polnischen Verfassung vereinbaren lasse,
welche die Gleichstellung der Kirchen und
Religionsgemeinschaften garantiere. Ausserdem stelle sich die
Frage, welchen Wert die vom polnischen Parlament beschlossenen
Gesetze, die die Beziehungen zwischen dem Staat und einer
Anzahl protestantischer Gemeinschaften regelten, haetten. Jede
dieser Glaubensgemeinschaften sei vor ihrer staatlichen
Anerkennung gruendlich auf ihre Aktivitaeten und Strukturen
ueberprueft worden. Aber auch bisher noch nicht staatlich
anerkannte Religionsgemeinschaften sollten nicht von der Polizei,
sondern von einer vom Staat dafuer zu schaffenden Stelle
ueberprueft werden.

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zaehlt in Polen
rund 5 700 erwachsen getaufte Mitglieder in 121 Gemeinden.
Sie unterhaelt ein theologisches Seminar, ein Altenheim, ein
Verlagshaus und ein Medienzentrum mit Aufnahmestudios f|r
Rundfunk- und Fernsehsendungen. Nach fuenfjaehrigen
Verhandlungen verabschiedete das polnische Parlament (Sejm)
am 30. Juni 1995 ein Gesetz, das die Beziehungen zwischen der
Republik Polen und der protestantischen Freikirche regelt und nach
Unterzeichnung durch den damaligen Staatspraesidenten Lech
Walesa in Kraft trat. Dadurch erhielt sie die Koerperschaftsrechte
und volle Freiheit bei der Ausuebung des Glaubens einschliesslich
der Respektierung der Sabbatruhe am Arbeitsplatz, in der Schule
und beim Militaer. F|r Adventisten gilt nicht der Sonntag, sondern
der biblische Sabbat (Samstag) als woechentlicher Feiertag. Die
Freikirche nimmt laut Abkommen ihre Angelegenheiten ohne
staatliche Einmischung selbst wahr. Sie hat das Recht, in der
Oeffentlichkeit missionarisch taetig zu sein und eigene
Einrichtungen, wie Schulen, Hochschulen, Verlagshaeuser,
Radiostationen und Sozialwerke, zu gruenden und zu unterhalten.
Der Staatsvertrag eroeffnet den Adventisten auch die Moeglichkeit,
Religionsunterricht an oeffentlichen Schulen zu geben.


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