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VELKD-Generalsynode begruesst Vertragsentwurf zur Kooperation


From "Frank Imhoff" <Frank.Imhoff@elca.org>
Date Fri, 05 Nov 2004 05:31:15 -0600

VELKD-Generalsynode begruesst Vertragsentwurf zur Kooperation mit EKD
Oekumenische Partnerschaften sind zentrale Aufgabe der Kirche und kein
Luxus

Gera (Deutschland)/Genf, 3. November 2004 (LWI) - Die Generalsynode der
Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat
begruesst, dass die Verhandlungen zwischen VELKD und der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) zuegig gefuehrt worden seien und der
Generalsynode ein Vertragsentwurf zur engeren Zusammenarbeit vorgelegt
wurde. Der Vertragsentwurf bilde eine gute Grundlage fuer die
Strukturreform im Sinne des Verbindungsmodells, so die Generalsynode,
die vom 16. bis 20. Oktober in Gera (Deutschland) tagte.

Die Generalsynode betonte, dass sie die Beschluesse bisheriger Tagungen
erfuellt sehe, insbesondere dass die VELKD als Kirche im theologischen
und rechtlichen Sinne weiterbestehen und wirken werde und das synodale
Prinzip auch zukuenftig in VELKD und EKD erhalten bleibe. Weiterhin soll
auch in Zukunft die gesamtkirchliche Verantwortung von EKD, VELKD und
Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) gemeinschaftlich und
arbeitsteilig wahrgenommen werden. Der Grundsatz, "so viele Aufgaben wie
moeglich gemeinsam wahrzunehmen und nur so viel zu differenzieren, wie
aus dem Verstaendnis der gliedkirchlichen Zusammenschluesse noetig ist",
sei in den Vertragstext aufgenommen worden, so die Generalsynode.

Der Vertragsentwurf sieht vor, dass zur Erfuellung der Aufgaben der
gliedkirchlichen Zusammenschluesse kuenftig das Kirchenamt der EKD in
Hannover-Herrenhausen (Deutschland) dient, in dem Amtsstellen von UEK
und VELKD eingerichtet werden sollen. Die Mitglieder der Generalsynode
der VELKD sollen ihre Landeskirchen zugleich in der EKD-Synode
vertreten. Dienste, Werke, Ausschuesse, Kommissionen und Kammern sollen,
soweit moeglich, gemeinsam genutzt, ihre staendige Koordination und
Kooperation sichergestellt, sowie Moeglichkeiten ihrer Zusammenfuehrung
geprueft werden. Die Regelungen zur Reform sollen spaetestens am 1.
Januar 2007 in Kraft treten.

Die Generalsynode forderte die Kirchenleitung auf, in weiteren
Vertragsverhandlungen mit der EKD auf einige Veraenderungen des
Vertragsentwurfs hinzuwirken. So soll das konfessionelle Erbe in der
Praeambel ausdruecklich benannt werden. Ausserdem soll gewaehrleistet
werden, dass die "Dienstaufsicht" ueber MitarbeiterInnen des neuen
Kirchenamts durch die EKD den LutheranerInnen noch genuegend Einfluss
lasse.

Oekumenisches Potenzial der Gemeinsamen Erklaerung erschliessen

Im Blick auf den fuenften Jahrestag der Unterzeichnung Gemeinsamen
Erklaerung zur Rechtfertigungslehre (GE) am 31. Oktober erklaerten die
Synodalen, dass sie die Berichte aus dem Weltluthertum ueber "spuerbar
positive Wirkungen" der GE in den jeweiligen Laendern dankbar zur
Kenntnis genommen haetten. Zugleich stellte die Generalsynode in einer
Entschliessung fest, dass die Rezeption bislang noch nicht ausreichend
erfolgt sei, um das oekumenische Potenzial der GE in der Verkuendigung
und im Leben der Kirchen zu erschliessen. Sie erwarte, dass der LW und
die Kirchenleitung der VELKD "geeignete Schritte" unternehmen, damit die
in dem Dokument benannten weiteren Aufgaben - unter anderem die Klaerung
des Verstaendnisses der Kirche, des Amtes und des Abendmahls - "alsbald
in der Fortsetzung des Dialogs aufgenommen und zuegig behandelt werden".

Pfingstmontag als oekumenischen Feiertag begehen 

Die Generalsynode erneuerte ihre Bitte an den Catholica-Beauftragten der
VELKD, Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (Muenchen/Deutschland), nach
Moeglichkeiten zu suchen, um den Pfingstmontag in Deutschland als
"Feiertag der Einheit im Glauben" zu erschliessen. Dieser Feiertag solle
staerken, was bisher schon in vielen Gemeinden am Pfingstmontag
gemeinsam begangen werde und sich bewaehrt habe, heisst es in der
Entschliessung. Er solle auch durch neue Impulse und Initiativen
gepraegt und als "Feiertag der Einheit im Glauben" aller christlicher
Kirchen wahrgenommen werden. 

Oekumenische Partnerschaften zentrale Aufgabe der Kirche

Die Generalsynode hat sich zu ihren vielfaeltigen oekumenischen
Partnerschaften bekannt. Sie seien eine "zentrale Aufgabe der Kirche"
und "nicht ein Luxus, den wir uns in wohlhabenden Zeiten leisten, auf
den wir aber bei abnehmenden Mitteln verzichten koennen", so die
Delegierten in einer Entschliessung. Die weltweite Oekumene bilde "ein
Gegenueber zur politischen und wirtschaftlichen Globalisierung, die
vielfach zunehmende Armut, Ungerechtigkeit und gewaltsame
Auseinandersetzungen zur Folge hat".

Die Gliedkirchen und Gemeinden wurden aufgefordert, die bestehenden
Partnerschaften auf allen Ebenen zu staerken. Dort, wo Einsparungen
erforderlich seien, solle dafuer gesorgt werden, dass der oekumenische
Austausch erhalten bleibe und Kirche als Teil der weltweiten
Christenheit erfahrbar sei.

Besonders gewuerdigt wurden die Beziehungen innerhalb der lutherischen
Weltgemeinschaft. Das gemeinsame lutherische Bekenntnis ueberwinde die
Grenzen von Voelkern, Rassen, Kulturen, Sprachen und sozialen Schichten
und mache so die Erfahrung der von Gott geschenkten Einheit moeglich.
Die Gliedkirchen wurden gebeten, die Arbeit des LWB zu staerken.

Besorgt zeigten sich die Synodalmitglieder ueber die HIV/AIDS-Pandemie,
die das Leben und die Existenz von ganzen Gemeinden, insbesondere in
Afrika suedlich der Sahara bedrohe. Es sei begruessenswert, dass der LWB
HIV/Aids zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht hat. 

Deutschlandbesuche auslaendischer KirchenvertreterInnen erschwert

Mit "Besorgnis und grossem Bedauern" hat die Generalsynode auf ihrer
Tagung in Gera zur Kenntnis genommen, dass in einer Reihe von Faellen
die Konsularabteilungen deutscher Auslandsvertretungen Visa zur
Teilnahme an oekumenischen Begegnungen erst nach erheblichen
Schwierigkeiten oder gar nicht erteilten haetten. Die 62
KirchenvertreterInnen betonten, dass dieses Verhalten nicht nur die
oekumenischen Beziehungen der Kirchen gefaehrde, sondern auch dem
Ansehen Deutschlands bei den lutherischen Kirchen in aller Welt und in
deren Laendern schade. 

Die Generalsynode, die unter dem Thema "Oekumenische Partnerschaften"
stand, hat daher den Bevollmaechtigten des Rates der EKD bei der
Bundesrepublik Deutschland und der Europaeischen Union ersucht, mit dem
Auswaertigen Amt nach einem praktikablen Verfahren der Visaerteilung an
ChristInnen aus der Oekumene zu suchen, die vom LWB, von der VELKD oder
einer ihrer Gliedkirchen als Delegierte oder Gaeste nach Deutschland
oder in die Europaeische Union eingeladen wuerden.

Die VELKD ist ein Zusammenschluss von acht Landeskirchen. Ihr gehoeren
an: Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nordelbien, Sachsen,
Schaumburg-Lippe und Thueringen. Die VELKD repraesentiert rund 10,4
Millionen Gemeindemitglieder. Leitender Bischof ist Bischof Dr. Hans
Christian Knuth (Schleswig/Deutschland). (890 Woerter)

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Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer
Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegruendet, zaehlt er
inzwischen 138 Mitgliedskirchen, denen rund 65 Millionen LutheranerInnen
in 77 Laendern weltweit angehoeren.

Das LWB-Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz). Das ermoeglicht
eine enge Zusammenarbeit mit dem Oekumenischen Rat der Kirchen (OeRK)
und anderen weltweiten christlichen Organisationen. Der LWB handelt als
Organ seiner Mitgliedskirchen in Bereichen gemeinsamen Interesses, z. B.
oekumenische und interreligioese Beziehungen, Theologie, humanitaere
Hilfe, Menschenrechte, Kommunikation und verschiedene Aspekte von
Missions- und Entwicklungsarbeit.

Die LUTHERISCHE WELT-INFORMATION (LWI) wird als Informationsdienst des
Lutherischen Weltbundes (LWB) herausgegeben. Veroeffentlichtes Material
gibt, falls dies nicht besonders vermerkt ist, nicht die Haltung oder
Meinung des LWB oder seiner Arbeitseinheiten wieder. Die mit "LWI"
gekennzeichneten Beitraege koennen kostenlos mit Quellenangabe
abgedruckt werden. 

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LWI online unter: www.lutheranworld.org/News/Welcome.DE.html

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