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ELKA-Kirchenrat beschliesst Empfehlungen zur Homosexualitaet


From "Frank Imhoff" <Frank.Imhoff@elca.org>
Date Tue, 19 Apr 2005 15:30:08 -0500

ELKA-Kirchenrat beschliesst Empfehlungen zur Homosexualitaet
Endgueltige Entscheidung trifft Generalversammlung der ELKA im August
2005

Chicago (USA)/Genf, 19. April 2005 (ELCA NEWS/LWI) - Der Kirchenrat der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika (ELKA) hat auf seiner Sitzung
vom 9. bis 11. April in Chicago (USA) drei Empfehlungen erarbeitet und
an die ELKA-Generalversammlung, die Mitte August in Orlando
(Florida/USA) tagt, verwiesen. Die Empfehlungen beschaeftigen sich mit
zentralen Fragen zur Homosexualitaet und sollen einen Beitrag leisten
zur Klaerung, ob die Kirche gleichgeschlechtliche Beziehungen segnen und
es Menschen, die in solchen Beziehungen leben, erlauben solle, der
Kirche als Laien oder ordinierte PfarrerInnen hauptamtlich zu dienen.

Der Kirchenrat der ELKA ist zwischen den alle zwei Jahre stattfindenden
Generalversammlungen das oberste Leitungsorgan der Kirche.

Die Entscheidung des Kirchenrates basiert auf Stellungnahmen von zwei
Kirchenausschuessen sowie der Bischofskonferenz zu den Empfehlungen der
Arbeitsgruppe zur ELKA-Studie ueber Sexualitaet.

ELKA-Arbeitsgruppe legte im Januar Bericht vor

Die Arbeitsgruppe fuer die ELKA-Studie ueber Sexualitaet hatte ihren
Bericht ueber die ersten drei Jahre ihrer Arbeit am 13. Januar
veroeffentlicht. Die Arbeitsgruppe empfahl der Generalversammlung zur
Beschlussfassung, die ELKA solle
- intensiv nach Moeglichkeiten suchen, wie Menschen bei allen
Meinungsverschiedenheiten in Treue zum Evangelium zusammenleben koennen;
- die in einer Erklaerung der ELKA-Bischofskonferenz von 1993 enthaltene
pastorale Anweisung weiterhin respektieren, die sich gegen die Segnung
gleichgeschlechtlicher Beziehungen ausspricht, aber PfarrerInnen
gegenueber offen bleibt, die schwulen und lesbischen LutheranerInnen
seelsorgerlich zur Seite stehen;
- an den geltenden Normen festhalten, nach denen unverheiratete
PfarrerInnen sexuell enthaltsam leben sollen, Ehe wird als Verbindung
zwischen Mann und Frau definiert; die ELKA solle jedoch - aus Respekt
vor der Gewissensentscheidung derer, fuer die diese Normen im Konflikt
mit dem Auftrag der Kirche stehen - entscheiden koennen, auf
disziplinarische Massnahmen gegen schwule und lesbische PfarrerInnen,
die in festen Beziehungen leben, und gegen diejenigen, die die
Amtsausuebung von in fester Partnerschaft lebenden Schwulen und Lesben
aktiv unterstuetzen oder billigen, zu verzichten.

Kirchenrat erarbeitet Beschlussvorlage

In Reaktion auf die dritte Empfehlung der Arbeitsgruppe schlaegt der
Kirchenrat vor, "einen Prozess zu initiieren, der der Zuwendung der
Kirche zu den Menschen, dem kirchlichen Auftrag und der engagierten
Fortsetzung des Dialogs dient und der Ausnahmen moeglich machen koennte,
was die Erwartungen an das sexuelle Verhalten schwuler oder lesbischer
AnwaerterInnen und leitender MitarbeiterInnen angeht, die lebenslang
verbindliche, treue gleichgeschlechtliche Beziehungen leben und die
ansonsten die Anforderungen[, die die Kirche an das Verhalten ihrer
Hauptamtlichen stellt,] erfuellen".

Die Empfehlungen werden ergaenzt durch die Beschreibung eines Prozesses,
der solche Ausnahmen der aktuellen kirchlichen Vorschriften (von
schwulen und lesbischen Hauptamtlichen wird Enthaltsamkeit erwartet)
gewaehren koennte. Als erster Schritt in diesem Prozess ist vorgesehen,
dass die "berechtigte Annahme oder Bestaetigung" vorliegt, dass eine
Gemeinde der ELKA die betroffene Person einladen wuerde, einen
kirchlichen Dienst zu uebernehmen.

Die vom Kirchenrat formulierten Bestimmungen zu diesem Prozess sehen
vor, dass, sofern einer Person eine Ausnahmegenehmigung erteilt wuerde,
diese in Zukunft weder von einem Bischof/einer Bischoefin noch von einem
kirchlichen Gremium einem Disziplinarverfahren aufgrund der
Nichterfuellung der entsprechenden Verhaltensanforderungen unterworfen
werden koenne.

Mit Bezug auf die erste Empfehlung folgt der Kirchenrat der Vorlage der
ELKA-Arbeitsgruppe, und schlaegt vor, dass die ELKA, ihre Mitglieder,
Gemeinden, Synoden, Organisationen, Hilfswerke und Einrichtungen
aufgefordert werden sollen, "intensiv nach Moeglichkeiten zu suchen, wie
Menschen bei allen Meinungsverschiedenheiten in Treue zum Evangelium
zusammenleben koennen*"

In einer zweiten Entscheidungsvorlage schlaegt der Kirchenrat vor, dass
die ELKA die in einer Erklaerung der ELKA-BischoefInnenkonferenz von
1993 enthaltene pastorale Anweisung weiterhin respektieren und sie
schwule und lesbische Menschen in ihrer Mitte willkommen heissen solle
sowie es PfarrerInnen und Gemeinden anheim stellen moege, wie sie
schwule und lesbische Gemeindemitglieder seelsorgerlich begleiten.

Die dritte Entscheidungsvorlage enthaelt Formulierungen fuer
rechtsverbindliche Bestimmungen der Kirche, die von der
Generalversammlung genehmigt werden muessen, damit der vorgeschlagene
Prozess zur Anwendung kommen kann. Auch ist vorgesehen, dass die Kirche
den Prozess regelmaessig prueft und auswertet.

Zur Annahme oder Abaenderung von offiziellen Bestimmungen der ELKA ist
eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder einer
Generalversammlung noetig. Fuer die beiden ersten Empfehlungen reicht
die einfache Mehrheit aus.

ELKA-Ausschuesse pruefen Empfehlungen

Auf ihren Tagungen Anfang Maerz in Chicago erarbeiteten die Abteilungen
"Kirche in der Gesellschaft" (Division for Church in Society - DCS) und
"Kirchlicher Dienst" (Division for Ministry - DM) eine gemeinsame
Stellungnahme zum Bericht und den drei Empfehlungen der Arbeitsgruppe
fuer die ELKA-Studie ueber Sexualitaet und brachten ihre Unterstuetzung
fuer die erste Empfehlung zum Ausdruck. Waehrend der Ausschuss der DCS
die in der zweiten Empfehlung enthaltene Erlaubnis begruesste, "Paare,
die in verbindlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, im Gebet
zu unterstuetzen", war die Reaktion des Ausschusses der DM "gemischter".
In einer Probeabstimmung sprachen sich beide Ausschuesse gegen die
Annahme der dritten Empfehlung aus.

Bischofskonferenz gesteht fehlenden Konsens ihrer Mitglieder ein

Im Anschluss an ihre Tagung Anfang Maerz raeumte die
ELKA-Bischofskonferenz ein, dass ihre Mitglieder in der Frage der
Homosexualitaet gespalten seien, und sandte eine Botschaft an die
Kirche, in der sie sich nachdruecklich fuer die Annahme der ersten
beiden Empfehlungen der Arbeitsgruppe aussprach, aber keine endgueltige
Aussage in Bezug auf die dritte Empfehlung treffen konnte, die am
meisten Konfliktpotenzial biete.

Die ELKA-Bischofskonferenz ist ein beratendes Organ der Kirche, das sich
aus den 65 SynodalbischoefInnen, dem Sekretaer und dem Leitenden Bischof
der ELKA zusammensetzt.

Die ELKA hat rund fuenf Millionen Mitglieder und ist seit 1988 Mitglied
des Lutherischen Weltbundes (LWB). Ihr Leitender Bischof, Mark S.
Hanson, ist seit Juli 2003 Praesident des LWB.

Informationen ueber die ELKA-Studie zur Sexualitaet finden Sie in
englischer Sprache auf der ELKA-Webseite unter:
www.elca.org/faithfuljourney

LWB-Arbeitsgruppe traf sich erstmals Anfang April

Die im September 2004 vom LWB-Rat ernannte Arbeitsgruppe zu Familie, Ehe
und Sexualitaet kam vom 4. bis 7. April dieses Jahres zu ihrer ersten
Tagung in Genf zusammen. Die achtkoepfige Arbeitsgruppe mit
VertreterInnen aus allen sieben LWB-Regionen soll den Rat dabei
unterstuetzen, Richtlinien und Prozesse vorzuschlagen, in welcher Form
eine respektvolle Diskussion der Mitgliedskirchen ueber gemeinsame und
unterschiedliche Auffassungen zu Familie, Ehe und menschlicher
Sexualitaet innerhalb der lutherischen Gemeinschaft fortgefuehrt werden
koenne. Dabei sollen die Ergebnisse hinsichtlich der Lebensrealitaeten
und Einstellungen biblisch, theologisch, historisch und ethisch
reflektiert werden. (981 Woerter)

* * *

Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer
Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegruendet, zaehlt er
inzwischen 138 Mitgliedskirchen, denen rund 66 Millionen ChristInnen in
77 Laendern weltweit angehoeren.

Das LWB-Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz). Das ermoeglicht
eine enge Zusammenarbeit mit dem Oekumenischen Rat der Kirchen (OeRK)
und anderen weltweiten christlichen Organisationen. Der LWB handelt als
Organ seiner Mitgliedskirchen in Bereichen gemeinsamen Interesses, z. B.
oekumenische und interreligioese Beziehungen, Theologie, humanitaere
Hilfe, Menschenrechte, Kommunikation und verschiedene Aspekte von
Missions- und Entwicklungsarbeit.

Die LUTHERISCHE WELT-INFORMATION (LWI) wird als Informationsdienst des
Lutherischen Weltbundes (LWB) herausgegeben. Veroeffentlichtes Material
gibt, falls dies nicht besonders vermerkt ist, nicht die Haltung oder
Meinung des LWB oder seiner Arbeitseinheiten wieder. Die mit "LWI"
gekennzeichneten Beitraege koennen kostenlos mit Quellenangabe
abgedruckt werden.

* * *

LWI online unter: www.lutheranworld.org/News/Welcome.DE.html

LUTHERISCHE WELT-INFORMATION
Postfach 2100, CH-1211 Genf 2, Schweiz
Deutsche Redaktion: Dirk-Michael Groetzsch
Tel.: +41-22-791-6353
Fax: +41-22-791-6630
E-Mail: dmg@lutheranworld.org


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