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(APD) Tuerkei: Rechte fuer nichtmuslimische Minderheiten gestaerkt


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Date Thu, 11 Jan 2007 12:22:34 +0100

(APD) Tuerkei: Rechte fuer nichtmuslimische Minderheiten gestaerkt

11. Januar 2007

Adventistischer Pressedienst (APD)

Christian B. Schaeffler, Chefredakteur

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Tuerkei: Rechte fuer nichtmuslimische Minderheiten gestaerkt

Ankara/Tuerkei. (APD) Ein wegweisendes Urteil des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte in Strassburg hat die Eigentumsrechte nichtmuslimischer Minderheiten in der Tuerkei gestaerkt. Das europaeische Gericht verurteilte die Tuerkei unter Androhung einer Entschaedigungszahlung von 890.000 Euro zur Rueckgabe von zwei Immobilien, die der Stiftung einer griechisch-orthodoxen Schule in den 50er-Jahren geschenkt und 1996 vom Staat beschlagnahmt worden waren. Diese Einmischung des Staates in die Angelegenheiten der Kirche sahen die Strassburger Menschenrechtshueter als unverhaeltnismaessig und unzulaessig an. Es gebe ausserdem keinen Zweifel, dass die Eintragung der Schenkung legal gewesen sei. Nutzniesser dieser Entscheidung sind in erster Linie das griechisch-orthodoxe Oekumenische Patriarchat von Konstantinopel und die armenisch-apostolische Kirche.

Wie tuerkische Tageszeitungen berichteten, koennte das Urteil dramatische Folgen fuer die Tuerkei haben - sowohl innenpolitisch als auch aussenpolitisch. Denn die Entscheidung gilt als richtungweisend fuer rund 900 aehnlich gelagerte Faelle, in denen christliche Stiftungen die Rueckgabe enteigneter Immobilien fordern koennten. Ohne eine AEnderung der entsprechenden Gesetze, wie dies auch seit laengerem von der Europaeischen Union gefordert wird, koennten auf die Tuerkei Entschaedigungsforderungen von mindestens 25 Millionen Euro zukommen, schreibt die liberale Zeitung "Radikal". Eine im vergangenen Jahr vom tuerkischen Parlament verabschiedete Gesetzesreform konnte nach einem Veto des Staatspraesidenten bisher nicht in Kraft treten.

Der Menschengerichtshof wurde 1959 von den Mitgliedsstaaten des Europarates eingerichtet, um Verstoesse gegen die 1950 in Kraft getretene Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ahnden.

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Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar:

<http://www.stanet.ch/APD/news/1316.html http://www.stanet.ch/APD/news/1316.html

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