[APD] Deutschland: Bevoelkerung gegen embryonale Stammzellforschung
Januar 2008 (25.01.2008)
Adventistischer Pressedienst (APD)
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Deutschland: Bevoelkerung gegen embryonale Stammzellforschung
Berlin/Deutschland. [APD] Rund zwei Drittel der Bundesbuerger (65,2 Prozent) halten es fuer "richtig", dass in Deutschland "keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstoert werden" duerfen. Eine Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) will, dass sich Wissenschaftler auf die Forschung mit adulten Stammzellen und aus Hautzellen reprogrammierten Zellen (ips-Zellen) konzentrieren. Nur 26,9 Prozent der Befragten befuerworten, dass ausser an adulten auch mit menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht werden kann. Das sind die Ergebnisse einer repraesentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Anfang Januar im Auftrag des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) durchgefuehrt hat und die in Berlin vorgestellt wurden.
Bisher ist in Deutschland die Forschung nur an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden (Stichtagsregelung). Es gibt jedoch Bestrebungen, diesen Stichtag zu verschieben. Noch vor der Osterpause will der Bundestag ueber eine moegliche Revision des Stammzellgesetzes beraten. "Jeder, der jetzt noch fuer eine Verlegung des Stichtags im Stammzellgesetz eintritt, muss sich darueber im Klaren sein, dass er Politik gegen die grosse Mehrheit der Bevoelkerung macht", betonte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Dr. med. Claudia Kaminski. Die Ergebnisse der TNS-Infratest Umfrage sprechen aus Sicht des BVL eine unmissverstaendliche Sprache: Eine klare Mehrheit der Buergerinnen und Buerger wolle keine wie auch immer geartete Aufweichung des Embryonenschutzes in Deutschland, sondern ueberhaupt keine Forschung an Stammzellen, fuer die menschliche Embryonen getoetet werden muessten.
Der Generalsekretaer der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), Hartmut Steeb, meinte zu dem Umfrageergebnis: ?Die embryonale Stammzellforschung ist weder richtig noch wichtig. Darum ist auch eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz dem Menschenschutz abtraeglich und abzulehnen.? Er dankte der roemisch-katholischen Kirche fuer ihre konsequente Haltung zum Lebensschutz und verwies darauf, dass entgegen dem Plaedoyer des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, eine Reihe von evangelischen Bischoefen und leitende kirchliche Verantwortungstraeger eine Verschiebung des Stichtags ebenfalls ablehnten.