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[APD] Vatikan denkt über Änderungen im Kirchenrecht nach


From Christian B. Schäffler <APD@stanet.ch>
Date Sun, 27 Jan 2008 08:51:51 +0100

[APD] Vatikan denkt ueber AEnderungen im Kirchenrecht nach

November (27.11.2007)

Adventistischer Pressedienst (APD)

Christian B. Schaeffler, Chefredakteur

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Vatikan denkt ueber AEnderungen im Kirchenrecht nach

Rom/Italien. [APD] Der Vatikan denkt ueber punktuelle AEnderungen des roemisch-katholischen Kirchenrechts nach. Der 1983 verabschiedete "Kodex des kanonischen Rechts" (CIC) sei wie jedes Menschenwerk stets reformierbar und zu verbessern, sagte der vatikanische "Justizminister", Kurienerzbischof Francesco Coccopalmerio, am 22. Januar vor Medienvertretern in Rom.

Auf einer Fachtagung zum 25-jaehrigen Bestehen des derzeit gueltigen Rechtskodex wolle man moegliche Themen fuer eine Revision sammeln, erlaeuterte der Praesident des Paepstlichen Rats fuer die Interpretation von Gesetzestexten. Zu dem internationalen Kongress, der am 24. und 25. Januar im Vatikan tagt, werden nach Angaben von Kathpress rund 200 Kirchenrechts-Experten und mehrere Hundert weitere Teilnehmer erwartet.

Eine grundlegende Neufassung des Gesetzeswerks stehe in naeherer Zeit nicht in Aussicht, sagte Coccopalmerio: "Fuer den Augenblick haben wir einen sehr guten Kodex, der der Kirche sehr gute Dienste leistet". Welche Details geaendert werden koennten, wollte der Praesident des Justiz-Rats nicht genauer darlegen.

Kirchenrechtler sehen in der Einfuehrung kirchlicher Verwaltungsgerichte eine moegliche Neuerung. Dies wuerde katholischen Laien Wege eroeffnen, gegen bischoefliche oder paepstliche Anordnungen juristisch Widerspruch einzulegen. Ferner koennten nach Meinung von Experten im kirchlichen Prozessrecht fuer Ehenichtigkeitsverfahren Veraenderungen eingefuehrt werden, um neueren Erkenntnissen in der Psychologie und der Medizin Rechnung zu tragen.

Gegenueber dem Vorgaenger-Kodex von 1917 hob Coccopalmerio an dem jetzigen Rechtsbuch besonders die grundsaetzliche Gleichheit aller Glaeubigen hervor. Weiter nannte er als Merkmal des 1966 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil begonnenen Werks die Ordnung der Zustaendigkeiten von Papst, Bischofssynode und Bischofskonferenzen, die Normen ueber oekumenische Beziehungen und Neuerungen des Prozessrechts.

Der "Codex iuris canonici" (CIC) hat nach katholischem Verstaendnis eine geistliche Aufgabe. Der Rechtskodex steht demnach im Dienst der Verkuendigung und soll die einzelnen Lebensbereiche der Kirche ordnen. Da die Kirche "ein sichtbares Gefuege ist, in dem goettliche und menschliche Elemente eine einzige komplexe Wirklichkeit bilden", wie das Zweite Vatikanische Konzil es formuliert hat, braucht sie ein entsprechendes Recht.

Das kirchliche Gesetzbuch hat folgenden Aufbau: Allgemeine Normen (Die Canones dieses Codex betreffen allein die lateinische Kirche), Volk Gottes (Glaeubige, hierarchische Verfassung, Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens), Verkuendigung (Predigt, Katechese, Mission, Erziehung, Kommunikationsmittel, Buecherzensur, Glaubensbekenntnis), Heiligungsdienst (Sakramente, Heilige Orte und Zeiten), Kirchenvermoegen, Strafrecht und Prozessrecht. Dieses Recht, auch wenn es nach der Lehre der Kirche fuer alle Gueltigkeit hat, gilt faktisch nur fuer die roemisch-katholische Kirche. Die mit Rom verbundenen Kirchen des Ostens, die sogenannten unierten Kirchen, haben ein eigenes kirchliches Gesetzbuch, den so genannten Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).

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Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter:

http://www.stanet.ch/apd/news/1643.html

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