From the Worldwide Faith News archives www.wfn.org


[APD] Grundrecht der Militaerdienstverweigerung in Europa garantiert


From Christian B. Schäffler <APD@stanet.ch>
Date Sun, 27 Jan 2008 09:05:49 +0100

[APD] Grundrecht der Militaerdienstverweigerung in Europa garantiert

Januar 2008 (27.01.2008)

Adventistischer Pressedienst (APD)

Christian B. Schaeffler, Chefredakteur

Fax +41-61-261 61 18

APD@stanet.ch

http://www.stanet.ch/APD

CH-4003 Basel, Schweiz

Grundrecht der Militaerdienstverweigerung in Europa garantiert

Bruessel/Belgien. [APD] Am 12. Dezember 2007 hat das Europaeische Parlament in Strassburg das Inkrafttreten der Charta der Grundrechte gewuerdigt. Im Nachgang zu dem feierlichen Akt fuer die Charta, die insgesamt 50 Grundrechte enthaelt, hebt der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Europaparlaments, Jo Leinen, das Grundrecht der Militaerdienstverweigerung hervor. Dadurch werde der voelkerrechtliche und friedensethische Aspekt der Charta der Grundrechte in der Europaeischen Union (GRC) deutlich.

Artikel 10 der Charta gewaehrleistet die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, dessen Absatz 2 die Militaerdienstverweigerung aus Gewissensgruenden enthaelt. Vor dem Hintergrund der Gewalt durch Kriege und Menschenrechtsverletzungen, die Europa im 20. Jahrhundert noch weithin gepraegt haetten, komme es im Europa des 21. Jahrhunderts zunehmend darauf an, zivile Konfliktbearbeitung zu staerken, betonte Leinen. Die Europaeische Union habe in vielen Dokumenten und Vertraegen kriegerischer Gewalt eine Absage erteilt, und Bedingungen geschaffen, in denen Menschen- und Grundrechte durchgesetzt und geschuetzt werden.

Der Grundrechtsschutz, den die Europaeische Menschenrechtskonvention (EMRK) bereits bisher geboten habe, werde mit der Charta der Grundrechte fuer die 27 Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union nun aktualisiert und erweitert: Die Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Lissabon sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, fortschrittliche Standards fuer Menschen- und Grundrechte in allen Staaten Europas zu erreichen.

Seit 1967 habe sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats, seit 1983 auch das Europaeische Parlament immer wieder mit dem Menschenrecht der Gewissensfreiheit zur Militaerdienstverweigerung beschaeftigt, sagte Leinen. Mit Artikel 10 Absatz 2 sei das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgruenden als Bestandteil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit erstmals in einem Europaeischen Vertrag festgeschrieben worden. "Die Charta der Grundrechte in der EU ist die erste voelkerrechtlich verbindliche Kodifizierung auf dem Gebiet der Menschenrechte, die das Recht zur Kriegsdienstverweigerung als Bestandteil der Gewissensfreiheit ausdruecklich anerkennt", hob Leinen hervor.

Vor dem Hintergrund, dass zurzeit immer noch zehn Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union an einer Pflicht zum Militaerdienst festhielten, sei das nicht selbstverstaendlich. Ebenfalls bemerkenswert sei, dass noch nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten freiheitliche gesetzliche Regelungen fuer Militaerdienstverweigerer bestuenden. Griechenland waere solch ein viel geruegtes Beispiel. Aber auch in den uebrigen Staaten mit Freiwilligenarmeen erwachse aus der Grundrechtecharta die Pflicht, ihren Soldatinnen und Soldaten das Recht zur Verweigerung des Militaerdienstes einzuraeumen. "Weil jede Soldatin und jeder Soldat dem eigenen Gewissen verantwortlich ist und bleibt, muss die Gewissensfreiheit auch in bestimmten Konfliktsituationen und Einsaetzen gewaehrleistet sein. Diese Moeglichkeit ist ebenfalls gesetzlich anzuerkennen und freiheitlich zu regeln", fordert Leinen.

**********************

Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter:

http://www.stanet.ch/apd/news/1639.html

**********************



Browse month . . . Browse month (sort by Source) . . . Advanced Search & Browse . . . WFN Home