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OeRK Zentralausschuss, Nr. 17
From
smm@wcc-coe.org
Date
23 Sep 1996 05:06:57
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Oekumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung
Zur Veroeffentlichung frei
20. September 1996
ZENTRALAUSSCHUSS Nr. 17
47. TAGUNG DES ZENTRALAUSSCHUSSES
Eine Bilanz
Genf, 20. September 1996: Auf der 47. Tagung des Zentralausschusses des Oekumenischen Rates der Kirchen, die heute nach neun Tagen hier zu Ende ging, wurden die Diskussionen von der Notwendigkeit beherrscht, den OeRK an der Schwelle zum dritten Jahrtausend grundlegend umzugestalten. Die 156 Delegierten, die aus den OeRK-Mitgliedskirchen in aller Welt kommen, ueberwachen die Arbeit, die der Rat und seine Mitarbeiter/innen jeweils in dem Zeitraum zwischen zwei Vollversammlungen (die alle sieben Jahre stattfinden) leisten.
Die Diskussion ueber die Zukunft des Rates konzentrierte sich auf einen 16-seitigen Textentwurf, in dem es um ein "Gemeinsames Verstaendnis und eine gemeinsame Vision" des OeRK geht und der auf der Achten Vollversammlung 1998 in Simbabwe vorgelegt werden soll. Der Zentralausschuss widmete den Plenardiskussionen ueber das, was im Blick auf die Implikationen dieses Verstaendnisses und dieser Vision fuer die zukuenftige Gestalt des OeRK in dem Dokument steht und was (in zwei noch zu schreibenden Kapiteln) stehen sollte, drei neunzigminuetige Sitzungen.
Von Anfang an war jedoch klar, dass eine Frage, die in dem Text nicht angesprochen wird - die Finanzlage des OeRK - , nicht nur klare Grenzen fuer die Art von Rat setzt, die realistischerweise fuer das 21. Jahrhundert vorhergesehen werden kann, sondern vielleicht sogar einschneidende administrative Veraenderungen erforderlich macht, noch bevor der OeRK den fuenfzigsten Jahrestag seiner Gruendung in Harare feiert.
Waehrend seiner Tagung beschloss der Zentralausschuss die Wiederwahl von Konrad Raiser (Evangelische Kirche in Deutschland) als Generalsekretaer fuer eine zweite Amtszeit von fuenf Jahren, traf einige wichtige Entscheidungen bezueglich der Plaene fuer die Vollversammlung in Harare, hiess zwei neue Mitgliedskirchen in seiner Gemeinschaft willkommen und billigte drei kurze oeffentliche Erklaerungen zu aktuellen Ereignissen. Die Delegierten wurden im Rahmen von Plenarveranstaltungen auch ueber die oekumenische Diskussion ueber "Ekklesiologie und Ethik" und ueber die Reaktion der Kirchen auf das HIV/AIDS-Problem informiert. Zu letzterem billigten sie eine Erklaerung, die den Mitgliedskirchen zur Diskussion und Beschlussfassung zugesandt werden soll.
In einem sachlichen Einfuehrungsbericht, den viele Mitglieder des Zentralausschusses als realistisch, mutig und hoffnungsvoll lobten, stellte Raiser eine Verbindung zwischen der Finanzmisere des OeRK und
der Diskussion ueber dessen Zukunft her. Zwar betonte er, dass "die Faehigkeit des Rates zur Erfuellung seines grundlegenden Auftrags trotz (bereits durchgefuehrter und noch bevorstehender) einschneidender Haushalts- und Personalkuerzungen nicht in Gefahr ist"; doch hielt er fest, dass "die Erwartungen und Gewohnheiten sowie die institutionellen Rahmenbedingungen, in denen wir es uns...bequem gemacht haben, schnell zu Hindernissen auf dem Weg nach vorne werden".
In dem Dokument "Gemeinsames Verstaendnis und gemeinsame Vision", das dem Zentralausschuss unterbreitet wurde, wird der OeRK primaer als "Gemeinschaft von Kirchen" verstanden, und nicht so sehr als eine internationale Organisation, die unabhaengig von den Kirchen taetig wird. Gleichzeitig wird der OeRK als eine von vielen Einrichtungen dargestellt (einschliesslich regionaler, nationaler und lokaler Kirchenraete und Kirchenkonferenzen, konfessioneller Organisationen und Kirchen - wie die roemisch-katholische Kirche -, die nicht OeRK-Mitglieder sind), die zusammen die eine oekumenische Bewegung bilden. Der OeRK, so heisst es, koenne dazu dienen, die Kohaerenz der sich oft ueberschneidenden und manchmal konkurrierenden und konfliktierenden Aktivitaeten all dieser Gruppen zu foerdern.
In seiner Ansprache traf Raiser eine Unterscheidung zwischen "einem Verstaendnis vom Rat als Beziehungsgeschehen" und dem in vielen Kirchen vorherrschenden Bild "vom Rat als Hilfsorganisation". Obwohl "das Profil des Rates (in den letzten dreissig Jahren) hauptsaechlich durch seine Programme gepraegt worden ist", betonte er, dass "der OeRK sich in Zukunft zurueckhalten muss, direkte Programmverantwortung in Bereichen zu uebernehmen, in denen andere die besseren Voraussetzungen zum Handeln haben" und dass er Programme einstellen muss, die von nationalen oder regionalen oekumenischen Organisationen uebernommen worden sind. Die Rolle des OeRK sollte, nach Raiser, darin bestehen, "andere zu befaehigen, Programme zu koordinieren, Kommunikation zu gewaehrleisten, Menschen zusammenzubringen und manchmal auch eine Vermittlerrolle zu uebernehmen".
Gleichzeitig befuerwortete er eine Vereinfachung der komplexen Leitungsstrukturen des OeRK, die, wie er sagte, "zu viele Energien und zu viele personelle und materielle Ressourcen...in Berichterstattungs- und Entscheidungsprozessen (binden), die nur begrenzte Auswirkungen auf das Leben der Mitgliedskirchen haben".
Die Reaktionen der Zentralausschussmitglieder auf das Dokument "Gemeinsames Verstaendnis und gemeinsame Vision" waren zum grossen Teil positiv. Mehrere Mitglieder betonten, dass die Konzentration auf zwischenkirchliche Beziehungen nicht das leidenschaftliche Eintreten fuer Gerechtigkeit und Frieden, die Identifizierung mit den Armen und Marginalisierten und die praktische seelsorgerliche Solidaritaet mit leidenden Menschen und Kirchen, die den Rat bisher gekennzeichnet haben, in den Hintergrund treten lassen duerften. Andere, die zwar auch die Notwendigkeit sahen, die Strukturen des OeRK zu straffen, warnten jedoch vor einer "Herunterstufung der Leitungsorgane" nach Kriterien administrativer Effizienz, die diese zu blossen Werkzeugen degradieren wuerden, sei es, weil sie zahlenmaessig unterbesetzt seien oder weil Richtlinien aufgegeben wuerden, die die Vertretung aller Mitgliedskirchen sowie von Frauen und Jugendlichen gewaehrleisten.
Der Zentralausschuss nannte das Dokument "einen hilfreichen Beitrag" und beschloss, dass es unter Beruecksichtigung der gefuehrten Diskussionen revidiert und den Mitgliedskirchen zur Stellungnahme zugesandt werden solle, "mit dem Ziel, ein Grundsatzdokument zu erarbeiten", das dem Zentralausschuss auf seiner naechsten Tagung im September 1997 unterbreitet werden wird. Raiser wies darauf hin, dass die Revision, die spezifischere Vorschlaege zu den organisatorischen Konsequenzen umfassen werde (die von einer kleinen Konsultation im Oktober erarbeitet werden), von einer Gruppe von acht Exekutivausschussmitgliedern ueberwacht werden wuerde.
Der Bericht des Finanzausschusses, der am 19. September angenommen wurde, unterstrich die Warnung, die der Vorsitzende des Zentralausschusses, Katholikos Aram I. (Armenische Apostolische Kirche, Libanon) in seinem Bericht ausgesprochen hatte, dass zentrale Bereiche des OeRK bedroht seien, weil Mitgliedskirchen die Arbeit des Rates nicht angemessen finanzierten. Durch geringere Einnahmen im Jahr 1995 war ein Defizit von fast sfr 10 Millionen im allgemeinen Haushalt entstanden; und aus den Prognosen fuer 1996 geht hervor, dass die allgemeinen Einnahmen um etwa eine halbe Million Schweizer Franken unter dem veranschlagten Haushalt liegen werden. Insgesamt geht aus dem Finanzbericht hervor, dass die Gesamteinnahmen des OeRK von sfr 118 Millionen im Jahr 1991 auf sfr 81 Millionen im Jahr 1995 gesunken sind und dass fuer 1997 und 1998 mit einem weiteren Rueckgang auf weniger als sfr 61 Millionen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund billigte der Zentralausschuss einen Haushalt fuer 1997 mit einem Defizit von sfr 235 000. Bei diesem Fehlbetrag handelt es sich um die Summe, die fuer die Abfindungen von Mitarbeitern/innen erforderlich ist, die entlassen wurden, um das Haushaltsdefizit zu decken. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Birgitta Rantakari (Evangelisch-Lutherische Kirche von Finnland), berichtete, dass der Rat sich hierfuer um Sondermittel bemuehe. Die Personalentlassungen stellen eine 20%ige Reduzierung des OeRK-Stabes dar, der von 237 Vollzeitstellen im Jahr 1996 auf hoechsten 190 im Jahr 1997 zurueckgeht.
Zum Ausgleich des 1997er Haushalts kuerzte der Finanzausschuss die im vorgelegten Haushalt vorgeschlagenen Ausgaben um fast 1 Million Schweizer Franken. Beinahe alle zusaetzlichen Kuerzungen muessen im Bereich des Generalsekretariats vorgenommen werden - einschliesslich im Oekumenischen Institut Bossey, in den Bueros fuer Kommunikation und Beziehungen sowie im Buero fuer Verwaltung und Finanzen. Der Zentralausschuss beschloss ferner, darauf zu bestehen, dass ihm auf seiner Tagung im naechsten Jahr ein ausgewogener Haushalt fuer 1998 vorgelegt wird; der vorlaeufige Haushaltsentwurf, der dem Finanzausschuss vorgelegen hatte, wies ein Defizit von sfr 2,5 Millionen aus.
Rantakari erklaerte vor dem Zentralausschuss, dass "unsere Finanzkrise noch nicht vorbei ist... Wir haben die Lage fuer 1997 unter Kontrolle gebracht, aber wir brauchen mehr Mittel". Insbesondere, so Rantakari, sind deutliche Steigerungen bei den "nichtzweckgebundenen Einnahmen" erforderlich, die die Kirchen dem OeRK als "Mitgliedsbeitraege" zur Verfuegung stellen und die an keinerlei Auflagen fuer ihre Verwendung gebunden sind. Laut Rantakari benoetigt der Rat mindestens sfr 10 Millionen nichtzweckgebundene Einnahmen pro Jahr. 1995 beliefen sich die nichtzweckgebundenen Mittel auf weniger als 8% der Gesamteinnahmen (sfr 6,3 Millionen von insgesamt sfr 81 Millionen). Wenn alle Mitgliedskirchen Beitraege zahlen wuerden, wuerden diese Mittel auf sfr 14-16 Millionen ansteigen.
In der Diskussion ueber die Plaene fuer die Vollversammlung in Harare standen zwei Themen im Vordergrund: die Feier der Eucharistie und die Konsequenzen, die sich fuer die Vollversammlung aus der in Simbabwe vorherrschenden Einstellung gegenueber homosexuellen Maennern und Frauen und deren Behandlung ergeben, die Praesident Robert Mugabe durch seine wiederholten und expliziten Verurteilungen der Homosexualitaet noch bekraeftigt.
Nach Fortsetzung einer auf der letztjaehrigen Tagung begonnen Debatte billigte der Zentralausschuss den Vorschlag, die Kirchen in Simbabwe zu bitten, "die Delegierten der Vollversammlung zu Eucharistiefeiern in den in Harare vertretenen kirchlichen Traditionen einzuladen; eine dieser Feiern soll fuer alle offen sein, die guten Gewissens an der Eucharistie teilnehmen moechten". Mehrere Mitglieder aeusserten Schmerz und Bedauern ueber diese Abkehr von der Praxis auf frueheren Vollversammlungen, wo ein allen offenstehender oekumenischer Abendmahlsgottesdienst zum offiziellen Programm gehoerte. Allerdings, so merkten einige Mitglieder an, sei es gleichermassen schmerzlich, eine oekumenische Eucharistiefeier im Rahmen der Vollversammlung selbst abzuhalten, da eine Reihe von Teilnehmern - hauptsaechlich Orthodoxe und roemische Katholiken - das Abendmahl bei solchen Gottesdiensten nicht guten Gewissens annehmen koennen.
Eingehend auf Vorschlaege von Mitgliedern, eine andere Moeglichkeit zu suchen, um "unserem Verlangen nach Einheit" auf der Vollversammlung sichtbar Ausdruck zu verleihen, beauftragte der Zentralausschuss den Planungsausschuss fuer die Vollversammlung, die Moeglichkeit "eines gemeinsamen Zeugnisses durch die Feier einer Taufe waehrend der Vollversammlung" zu pruefen.
Der Zentralausschuss unterstuetzte eine Vereinbarung ueber die Organisation und die Durchfuehrung der Geschaefte der Vollversammlung, die im Februar von Vertretern des OeRK, des Kirchenrates von Simbabwe und der Regierung von Simbabwe unterzeichnet worden war. Die Vereinbarung gewaehrleistet u.a. die Einreise aller beim OeRK akkreditierten Vollversammlungsteilnehmer/innen, erteilt dem OeRK die Verantwortung fuer die "Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin" auf dem Gelaende der Vollversammlung und sichert dem OeRK "die Freiheit" zu, "die Tagesordnung und die Programme der Vollversammlung festzulegen und darueber zu entscheiden, wer eingeladen wird und welche Themen angesprochen werden". Ausdruecklich garantiert werden auch das Recht des OeRK, gedrucktes und audiovisuelles Material im Zusammenhang mit der Tagesordnung der Vollversammlung auszustellen, das Recht der Vollversammlung, "sich oeffentlich zu Angelegenheiten zu aeussern, die sie als von allgemeinem Interesse era!
chtet", und das Recht akkreditierter Journalisten, "der Oeffentlichkeit ueber das Vollversammlungsgeschehen zu berichten und es zu interpretieren".
Zwar scheint mit diesen Vorkehrungen denen der Wind aus den Segeln genommen zu sein, die fuer eine Verlegung der Vollversammlung plaediert hatten, doch zeigte sich eine Reihe von Zentralausschussmitgliedern beunruhigt angesichts der Moeglichkeit, dass die Frage der Homosexualitaet auf die Geschaefte der Vollversammlung insgesamt uebergreifen koennte. Dr. Raiser erklaerte waehrend der Diskussion im Plenum am Donnerstag, dem 19. September, dass im Ausschuss fuer das Generalsekretariat eine "offene, ehrliche und sehr ernsthafte Debatte" ueber die Frage stattgefunden habe. Mitglieder des Ausschusses haetten anerkannt, dass die Frage der sexuellen Orientierung "ein Thema mit Spaltungspotential ist, das bereits die innere Einheit eines guten Teils der OeRK-Mitgliedskirchen belastet. Wenn wir diese Debatte zu stark vorantreiben, koennten sich einige Kirchen gezwungen sehen, ihre Beziehung zum Rat zu ueberdenken." Allerdings, fuegte er hinzu, "steht das Thema auf unserer Tagesordnun!
g, ob uns das nun gefaellt oder nicht; und die schlechteste Reaktion waere, wenn wir versuchen wuerden, es auszuklammern".
Zwar fasste der Zentralausschuss zu dieser Fragestellung keinen formellen Beschluss, doch merkte Raiser an, "es besteht mehr und mehr die Einsicht, dass wir einen Weg finden muessen, wie der Zentralausschuss auf seiner naechsten Tagung dieses Diskussionsthema in den Griff bekommen und sich ein Urteil darueber bilden kann, welches unsere gemeinsame Grundlage ist und was wir uns im Zusammenhang mit diesem Thema von der Vollversammlung erwarten und was nicht, damit wir die Kontrolle ueber die Diskussion behalten".
Zu den Beschluessen, die unmittelbar die OeRK-Programme betreffen, gehoert die Ausrufung eines Oekumenischen Jahrs der Solidaritaet der Kirchen mit den Entwurzelten (1997). In diesem Zusammenhang rief der Zentralausschuss alle Mitgliedskirchen und kirchlichen Hilfswerke auf, "Mittel bereitzustellen und Aktionen und Veranstaltungen zu planen", um Millionen Menschen in aller Welt zu helfen, die aufgrund politischer Auseinandersetzungen oder Naturkatastrophen aus ihrer Heimat fliehen mussten.
Der Zentralausschuss beschloss ferner die Fortsetzung der von der Programmeinheit "Teilen und Dienst" (Einheit IV) organisierten "Fuersprache- und Netzwerkarbeit fuer die Rechte der Kinder, an der Kinderorganisationen in der ganzen Welt direkt beteiligt sind". Wie dringend diese Unterstuetzung ist, zeigten die Beitraege zweier Jugendlicher (Ashtha Tuladhar aus Nepal und Craig Kielburger aus Kanada), die dem Ausschuss ueber ihre Erfahrungen berichteten.
Der Zentralausschuss billigte eine Reihe von Empfehlungen zur Profilierung des OeRK-Programms zur Ueberwindung von Gewalt, dessen Einrichtung er 1994 auf seiner Johannesburger Tagung beschlossen hatte. Im Mittelpunkt stand hierbei die Ausrufung der weltweiten Initiative "Friede fuer die Stadt". Janice Love (Evangelisch-Methodistische Kirche, USA) erklaerte, die Initiative konzentriere sich auf Staedte, "weil sich dort die Machtzentren befinden und weil dort die meisten Menschen leben. Und es gibt (dort) praktisch keinen Ort mehr, wo sich die Menschen sicher fuehlen koennen".
In einer Pressekonferenz zu dieser Initiative erklaerte Margot Kaessmann (Evangelische Kirche in Deutschland), die Einzelheiten wuerden in Zusammenarbeit mit fuehrenden kirchlichen Persoenlichkeiten aus fuenf bis sieben Grossstaedten (darunter Johannesburg und Rio de Janeiro) festgelegt, die fuer ihr Klima der Gewalt bekannt sind. In diesen Staedten sollen Anti-Gewalt-Programme entwickelt werden, die dann anderen betroffenen Staedten angeboten werden sollen.
Vor der Presse erklaerte Kaessmann, sie sei ueberzeugt, dass "dieses Programm das Potential hat, zum bedeutsamsten ethisch-moralischen Vorhaben des Oekumenischen Rates der Kirchen zu werden. Wenn Menschen und Staaten versuchen, ihre Konflikte mit Gewalt zu loesen, muessen die Kirchen ein eindeutiges 'Nein' dazu sagen".
Unter Bezugnahme auf die Vorgaenge in Burundi, wo seit Oktober 1993 schaetzungsweise 100 000 Menschen umgebracht und weitere 400 000 vertrieben worden sind, verurteilte der Ausschuss "die anhaltende Gewaltanwendung durch bewaffnete Gruppen und das Militaer ..., die unschuldige Zivilisten ermorden und Zerstoerungen anrichten", und rief die militaerischen Befehlshaber auf, "unverzueglich Massnahmen zu ergreifen, um die verfassungsmaessige Ordnung wiederherzustellen". Die Erklaerung begruesste die Friedensbemuehungen regionaler und internationaler Gremien, insbesondere die Initiative des frueheren Praesidenten Tansanias, Julius Nyerere, und versicherte die Kirchen von Burundi "der Gebete und der Unterstuetzung des Zentralausschusses in den Pruefungen, denen sie in dieser Zeit ausgesetzt sind, und in ihren Bemuehungen, treue Zeugen fuer den Frieden in ihrer Gesellschaft zu werden".
Ferner verurteilte der Ausschuss das vom Senat der Vereinigten Staaten verabschiedete Helms-Burton-Amendment, das die Bestrafung von Staaten und Unternehmen vorsieht, die Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba unterhalten, und bezeichnete es als "erneuten Akt wirtschaftlicher Aggression gegen die Bevoelkerung Kubas". Diese Eskalation wuerde "furchtbare Auswirkungen fuer das kubanische Volk haben". In der Erklaerung wurde Praesident Bill Clinton eindringlich gebeten, "das Helms-Burton-Amendment nicht anzuwenden". Die Erklaerung appellierte des weiteren an die US-Regierung und an die Regierung Kubas, "ihre Streitigkeiten durch Gespraeche und Verhandlungen beizulegen".
Unter dem Eindruck der US-Luftangriffe Anfang September billigte der Ausschuss eine Resolution, in der alle Staaten aufgerufen werden, "die territoriale Integritaet des Irak zu respektieren". Der Ausschuss wuerdigte eine kurz zuvor vom OeRK abgegebene Erklaerung, die diese Angriffe als "moralisch unvertretbar" bezeichnet hatte, und begruesste eine Erklaerung von Vertretern des Nationalrats der Kirchen Christi in den USA, in der es hiess: "Wir hegen keinerlei Sympathie fuer das Vorgehen der derzeitigen Regierung des Irak. (...) Wir fordern alle Regierungen einschliesslich unserer eigenen nachdruecklich auf, den Weg der Vernunft, der Diplomatie und der Zusammenarbeit einzuschlagen und auf diese Weise Menschenleben zu schuetzen und verantwortungsvoll mit der Macht umzugehen."
Der Ausschuss beschloss, den Mitgliedskirchen ein Dokument ueber die gegenwaertige Rolle der Kirchen in internationalen Angelegenheiten zur Diskussion und Stellungnahme zuzuleiten. Vor der Presse sagte Dwain Epps, Stabsmitglied der Kommission fuer internationale Angelegenheiten, er hoffe, dieses Dokument helfe den Kirchen, "ihre Verantwortung fuer die Analyse globaler Entwicklungen erneut wahrzunehmen". Angesichts der zunehmenden Komplexitaet der Weltlage nach dem Kalten Krieg, so Epps, "muessen unsere Debatten sachkundiger werden, damit die Stimme der oekumenischen Bewegung gehoert wird und Gewicht bekommt - nicht zuletzt auch dadurch, dass wir die Werte des Evangeliums vertreten".
Die Kirchen, die dem OeRK neu als Vollmitglieder beigetreten sind (damit stieg die Zahl der Mitglieder auf insgesamt 332), sind beide aus Afrika. Es handelt sich um die Methodistische Kirche in Togo mit 45 600 Mitgliedern und die Presbyterianische Gemeinschaft von Kinshasa (Zaire) mit 30 000 Mitgliedern. Der Ausschuss beschloss, den Kirchen eine ueberarbeitete Fassung des Dokuments ueber die "Bedeutung der Mitgliedschaft" zuzusenden. Da die Reflexion ueber "Das gemeinsame Verstaendnis und die gemeinsame Vision des OeRK" noch nicht abgeschlossen ist, beschloss der Ausschuss ferner, bis zur Vollversammlung 1998 nur noch eine begrenzte Anzahl weiterer Mitgliedschaftsantraege anzunehmen. Aufgrund des Tagungsorts sind neun der dreizehn bisher als neue Mitglieder vorgeschlagenen Kirchen aus Afrika.
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Der Oekumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von inzwischen 330 Kirchen in ueber 100 Laendern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die roemisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem OeRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefaehr alle sieben Jahre zusammentritt. Der OeRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegruendet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretaer Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Oekumenischer Rat der Kirchen
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