From the Worldwide Faith News archives www.wfn.org


Lutherische Superintendentin bewirbt sich in Oesterreich um


From FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date 11 Mar 1998 15:28:12

Praesidentenamt
Gertraud Knoll hat gute Chancen, den zweiten Wahlgang zu erreichen

Wien (Oesterreich)/Genf, 10. Maerz 1998 (lwi) - Die oesterreichische
lutherische Superintendentin Gertraud Knoll macht seit einigen Wochen
Schlagzeilen in ihrem Heimatland: Am Freitag, 27. Februar gab die
39jaehrige Kirchenleiterin ihre Kandidatur fuer das Bundespraesidentenamt
in Oesterreich bekannt.  Knoll, die 1994 als erste Frau in der
Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A.B.) in Oesterreich,
auf ein Superintendentenamt berufen wurde, hatte sich nach laengerer
Bedenkzeit dafuer entschieden, als ueberparteiliche Kandidatin anzutreten. 
Knoll kann laut der oesterreichischen Presse mit einer breiten
Unterstuetzung rechnen. Neben sozialdemokratischen und Gruenen Politikern
und Politikerinnen haben sich auch Kunstschaffende, wie der Kuenstler Andre
Heller, sowie Wirtschafts- und Gewerbetreibende hinter Knoll gestellt. In
Oesterreich rechnet man damit, dass mit der Kandidatur Knolls der
amtierende Praesident Thomas Klestil in einen zweiten Wahlgang gezwungen
werden wird. Die Mutter von drei Kindern erklaerte auf einer
Pressekonferenz, sie kandidiere fuer das Amt des Bundespraesidenten, "um in
diesem Land mehr Waerme in die Politik zu bringen".

In einer ersten Stellungnahme dazu betont die Kirchenleitung der
Evangelischen Kirchen A.B. in Oesterreich, sie respektiere die Entscheidung
Knolls. Oesterreich brauche in allen Bereichen Menschen, die soziale
Kompetenz, Einsatz fuer Menschen und Perspektiven fuer eine gerechtere
Zukunft einbringen.  Dezidiert sprach sich die Kirchenleitung fuer eine
strikte Trennung von Staat und Kirche aus. Knoll kandidiere nicht als
Superintendentin der Evangelischen Kirche, sondern als Christin und
engagierte Staatsbuergerin. Sie werde in dieser Zeit auch keine kirchlichen
Funktionen ausueben, heisst es in der Stellungnahme der Kirchenleitung.

Laut der evangelischen Verfassung in Oesterreich "ist die Uebernahme eines
politischen Mandates bzw. einer solchen Funktion auf Bundes- und
Landesebene" mit der Ausuebung des geistlichen Amtes unvereinbar.  In
Paragraph 25, 2 wird zudem die Zeit der Wahlkampfperiode geregelt: "Bewirbt
sich einer der Amtstraeger um eines der Mandate, so ruht seine kirchliche
Funktion fuer die Zeit ab Einbringung des Wahlvorschlages bei der
Wahlbehoerde bis zur Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses." Waehrend
dieser Beurlaubungszeit erhaelt der Bewerber oder die Bewerberin auch
keinerlei kirchliche Bezuege.

***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redakteurin: Karin Achtelstetter
E-mail: ka@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/


Browse month . . . Browse month (sort by Source) . . . Advanced Search & Browse . . . WFN Home