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Stellungnahmen der Mitgliedskirchen zur Gemeinsamen Erklaerung


From FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date 16 Apr 1998 09:03:46

treffen beim Lutherischen Weltbund ein
Eine vorlaeufige Bilanz

Genf, 16. April 1998 (lwi) - Bis Ostern haben sich 29 der 122
stimmberechtigten Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB)
positiv zu der Gemeinsamen Erklaerung zur Rechtfertigungslehre zwischen
Lutheranern und Katholiken geaeussert. Bislang liegen dem LWB keine
negativen Stellungnahmen  hinsichtlich der Aufhebung der Lehrverurteilungen
vor.

Die Antworten aus den Mitgliedskirchen sollen bis zum 1. Mai beim LWB
eingehen, allerdings haben schon jetzt einige Kirchen den Weltbund darueber
informiert, dass ihre Stellungnahmen aufgrund kircheninterner Planungen
erst nach dem offiziell gesetzten Termin eingehen werden. Aus Afrika liegen
bislang sieben, aus Asien vier, aus Europa 13, aus Lateinamerika/Karibik
drei und aus Nordamerika zwei Antworten vor.

Zwei Kirchen - die Lutherische Kirche in Liberia und die Daenische
Evangelisch-Lutherische Volkskirche - stimmen zwar der Aufhebung der
Lehrverurteilungen zu, halten aber die Uebereinstimmung in den Fragen der
Rechtfertigung fuer nicht ausreichend.

Die Mitgliedskirchen waren im vergangenen Jahr gefragt worden,  ob sie
akzeptieren, "dass aufgrund der Uebereinstimmung ueber das grundlegende
Verstaendnis und die grundlegende Wahrheit unserer Rechtfertigung in
Christus, welche die Gemeinsame Erklaerung bezeugt, die Lehrverurteilungen
der lutherischen Bekenntnisschriften hinsichtlich der Rechtfertigung die
Lehre der roemisch-katholischen Kirche ueber die Rechtfertigung, wie sie in
der Gemeinsamen Erklaerung dargestellt ist, nicht mehr treffen".

*Daenische Volkskirche: Ja und Nein

In Daenemark wandte sich der zwischenkirchliche Rat an die Bischoefe und
Bischoefinnen, "als die fuer die Lehre Verantwortlichen", mit der Bitte, zu
den Fragen Stellung zu nehmen. Die einstimmig von den Bischoefen und den
Bischoefinnen verabschiedete Antwort wurde von dem zwischenkirchlichen Rat
folgendermassen zusammengefasst:

"1. In der Gemeinsamen Erklaerung (GE) ist kein ausreichender Konsens, auf
dessen Grundlage dem Dokument der Status einer verbindlichen lehrmaessigen
Akzeptanz zuerkannt werden koennte, erreicht worden; darueber hinaus kann
der Text der GE auch nicht als ein neues Symbol der christlichen Kirche
angesehen werden.

Eine volle Uebereinstimmung in der Lehre ueber die Rechtfertigung zwischen
den evangelisch-lutherischen Kirchen und der roemisch-katholischen Kirche
wuerde konsequenterweise zu einer gegenseitigen Zulassung zum Abendmahl
zwischen unseren Kirchen fuehren.

2. Wir anerkennen aber auch die Tatsache, dass die GE dazu beigetragen hat,
dass die evangelisch-lutherischen Kirchen und die roemisch-katholische
Kirche ihr gegenseitiges Verstaendnis fuer einander als wahrhaft
christliche Kirchen weiterentwickelt haben.

3. Auf diesem Hintergrund und angesichts des andauernden Dialogs zwischen
der roemisch-katholischen Kirche und den evangelisch-lutherischen Kirchen
halten wir von der Evangelisch-Lutherischen Volkskirche in Daenemark es
fuer wichtig zu erklaeren, dass die aus der Reformationszeit stammenden
Lehrverurteilungen, die die Lehre von der Rechtfertigung betreffen, die
Lehre der roemisch-katholischen Kirche, wie sie in der GE formuliert ist,
nicht mehr treffen.

Der daenische zwischenkirchliche Rat freut sich darauf, an dem
weitergehenden Dialog ueber die Lehre der Rechtfertigung durch den Glauben
sowie ueber die in  43 angesprochenen Fragen der Gemeinsamen Erklaerung
zur Rechtfertigung mit der roemisch-katholischen Kirche teilzunehmen."

Mit Blick auf die daenische Stellungnahme vom 20. Maerz erklaerte der
Vorsitzende des theologischen Ausschusses des zwischenkirchlichen Rates,
Bischof Niels Holm, der Generalsekretaer des Lutherischen Weltbundes (LWB),
Ishmael Noko, koenne ruhig jeweils eine Kopie der daenischen Antwort auf
den Ja- und eine auf den Nein-Stapel legen.

"Wir wuerden gerne einerseits unser Anliegen zum Ausdruck bringen, dass die
von lutherischer Seite ausgesprochenen Lehrverurteilungen abgeschafft
werden, da sie dem lutherisch-katholischen Dialog nicht zutraeglich sind,
andererseits gibt es keine Grundlage fuer eine Einmuetigkeit, durch die die
Gemeinsame Erklaerung zum Beispiel ein neues symbolisches Buch werden
koennte", wird Holm in dem offiziellen Informationsblatt der daenischen
Volkskirche zitiert.

Der Dialog mit der katholischen Kirche unter anderem auch ueber das
Verstaendnis der Lehre ueber die Rechtfertigung, so der Bischof weiter,
muesse aber fortgesetzt werden. Holm: "Auf die vom LWB formulierte Frage
koennen wir hinsichtlich der Gemeinsamen Erklaerung zur Rechtfertigung 
weder mit 'Ja' noch mit 'Nein' antworten."

*Island und drei weitere deutsche Landessynoden nehmen Gemeinsame
Erklaerung an

Dagegen hat die Evangelisch-Lutherische Kirche - Islaendische
Nationalkirche  "mit Freuden den Konsens, wie er in der  Gemeinsamen
Erklaerung zur Rechtfertigungslehre' erzielt wurde, zur Kenntnis genommen".
Die erzielte Uebereinstimmung beseitige groessere Hindernisse auf dem Weg
zur Kirchengemeinschaft, heisst es in der islaendischen Stellungnahme.

In Deutschland haben zudem die Kirchensynoden von Mecklenburg, Sachsen und
Braunschweig  dem Dokument zugestimmt. Das Dokument sei von "hoher
Bedeutung" fuer die Oekumene, sagte der braunschweigische Landesbischof und
LWB-Praesident, Christian Krause.

Der saechsische Landesbischof Volker Kress wuerdigte die Erklaerung als
"gegenseitige Anerkennung der Wahrheit unserer Verkuendigung".

Zugleich bedauerte er, dass der Text keine unmittelbaren praktischen Folgen
habe.

Vor der Entscheidung der saechsischen Landessynode hatte der Leipziger
Theologieprofessor Ulrich Kuehn vor einer Ablehnung der Gemeinsamen
Erklaerung gewarnt. Dies waere "ein negatives Signal in einer Welt, die vom
christlichen Glauben wenig haelt".

***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redakteurin: Karin Achtelstetter
E-mail: ka@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/


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