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Adventistische Freikirche Nummer zwei in Russland


From "Christian B. Schäffler" <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date 24 Oct 1998 08:44:46

Oktober 24, 1998
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schäffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
CH-4003 Basel, Schweiz

ADVENTISTISCHE FREIKIRCHE NUMMER ZWEI IN RUSSLAND

Moskau/Russland, (APD) Die erneute staatliche 
Anerkennung als Religionsgemeinschaft aufgrund des am 
1. Oktober 1997 in Kraft getretenen geänderten 
Religionsgesetzes in Russland haben jetzt die Siebenten-
Tags-Adventisten erhalten. Laut Pastor Lee Huff (Moskau), 
dem Präsidenten der Euro-Asien Division, der 
Kirchenleitung der Adventisten in der Gemeinschaft 
Unabhängiger Staaten (GUS), erhielt die Freikirche nach 
der Russisch-Orthodoxen Kirche die Registriernummer 
zwei. "Dies zeigt, dass wir uns sehr schnell um die 
Registrierung gekümmert haben. Die Anerkennung gilt für 
die ganze Russische Föderation."  Da die Freikirche bereits 
seit über einhundert Jahren im Lande besteht, fällt sie 
eindeutig unter das Religionsgesetz, das vorschreibt jede 
Religionsgemeinschaft anzuerkennen, die dort über 15 
Jahre existiert. Mit der Registrierung sind bekanntlich das 
Recht auf Kriegsdienstverweigerung, die 
Militärdienstbefreiung von Pastoren, mögliche öffentliche 
Mittel für Privatschulen und Wohlfahrtsprogramme, die 
Herausgabe von Literatur sowie deren Export und Import 
und das Recht auf Einladung ausländischer Geistlicher 
verbunden. Nachdem die Adventisten auf nationaler Ebene 
die Anerkennung erhalten haben, gilt es nun, auch die 
regionalen Kirchenleitungen und deren Gemeinden sowie 
die kirchlichen Einrichtungen, wie Schulen, 
Gesundheitseinrichtungen, Verlag und Medienzentrum, neu 
zu registrieren. Das Gesetz sieht dazu eine Frist bis Ende 
1999 vor. Doch wollen die Adventisten so schnell wie 
möglich handeln, um auf einer gesicherten 
Rechtsgrundlage ihre Aktivitäten ausüben zu können.

Probleme bereiteten laut Huff die neuen 
Visabestimmungen in Russland. Sie behinderten 
den Einsatz ausländischer Mitarbeiter, die nur noch für drei 
Monate, statt wie bisher für ein Jahr, eine Aufenthalts-
berechtigung bekämen und pro Visum höchstens zweimal 
nach Russland einreisen dürften. Ausländische Geistliche, 
die ständig dort arbeiten, müssten deshalb viermal im Jahr 
das Land verlassen, um ein neues Visum zu beantragen. 
Ziel dieser Bestimmung ist es anscheinend die 
Religionsgemeinschaften zu veranlassen, ihre 
nichtrussischen Priester und Pastoren durch einheimische 
Kräfte zu ersetzen. In Russland leben 45 000 erwachsene 
getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 430 Gemeinden. 
Die dortige protestantische Freikirche unterhält ein 
theologisches Seminar, drei Grundschulen, sechs englische 
Sprachschulen, ein Gesundheitszen-trum, ein 
Medienzentrum, ein Verlagshaus und ein 
Bibelübersetzungsinstitut, das in Zusammenarbeit mit der 
Russischen Bibelgesellschaft tätig ist.


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