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Kommentar: "Alle Menschenrechte - unsere Rechte f�r alle"


From "Christian B. Sch�ffler" <[email protected]>
Date 21 Dec 1998 08:34:06

21. Dezember 1998
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
CH-4003 Basel, Schweiz

Kommentar: "Alle Menschenrechte - unsere Rechte f�r alle"
von Dr. Maurice Verfaillie*

"Alle Menschenrechte - unsere Rechte f�r alle". Durch die 
Verbreitung dieses vom Hohen Kommissariat der 
Menschenrechte gew�hlten Mottos m�chten die Vereinten 
Nationen die Welt in diesem Jahr ganz speziell an die 
Bedeutung der Allgemeinen Erkl�rung der Menschenrechte 
erinnern, die von der UN-Generalversammlung am 10. 
Dezember 1948 in New York beschlossen wurde und 1998 
ihren 50. Geburtstag feiert. 1948 war diese Erkl�rung das 
umfassendste Dokument zum Thema Menschenrechte. Sie 
fand auch international die breiteste Zustimmung. Sie enth�lt 
verschiedene fundamentale Prinzipien, vor allem aber das 
Recht auf Freiheit und Gleichheit. Wenn sie konsequent 
ausgelegt wird, werden alle Unterschiede der Sprache, der 
Religion, der politischen Lage oder der sozialen Herkunft 
bedeutungslos. 

Ein wesentlicher Grundgedanke wird im ersten Artikel 
ausgedr�ckt, der proklamiert, dass alle Menschen frei und 
gleich in ihrer Menschenw�rde und ihren Rechten geboren 
werden, dass sie mit Verstand und Gewissen ausgestattet 
sind und einander im Geist der Br�derlichkeit begegnen 
sollen. Die Allgemeine Erkl�rung wurde auf dem Hintergrund 
der grossen Trag�die der zwei Weltkriege, die die ganze 
Menschheit ersch�tterte, formuliert. In ihrem Geist und 
Buchstaben spiegelt sie deshalb vor allem die fundamentalen 
Bed�rfnisse jedes Menschen und die Hoffnung auf eine 
bessere Gesellschaft wider.

Doch f�r die Unterzeichnerstaaten hat diese Erkl�rung 
keinen verpflichtenden Charakter. Sie ist kein internationaler 
Vertrag. Als sie verfasst wurde, war die Mehrzahl ihrer 
Initiatoren der Meinung, dass sie keine juristische Grundlage 
ben�tige. Sie profitierte vom neu erwachten Gewissen und 
sollte einen ersten Schritt darstellen. Bei der abschliessenden 
Formulierung gab man dem moralischen Aspekt Priorit�t vor 
der juristischen Verpflichtung, und die Zeit, die seitdem 
verstrichen ist, hat gezeigt, dass die Erkl�rung hoch 
gesch�tzt wurde. Ihre Autorit�t w�chst zunehmend, zu einen 
aufgrund ihrer moralischen Bedeutung und zum andern, weil 
sie aus dem h�chsten repr�sentativen Gremium der 
internationalen Gemeinschaft entstand. Deshalb hat sie 
einen grossen Einfluss auf die Schaffung nationaler und 
internationaler Normen.
Seit 1948 bezeugen diesen Einfluss zahlreiche juristische 
Dokumente, die von den Vereinten Nationen verabschiedet 
wurden, darunter der Internationale Vertrag �ber die zivilen 
und politischen Rechte, die Erkl�rung �ber die Eliminierung 
aller Formen der Intoleranz und Diskriminierung aufgrund 
von Religion, pers�nlicher �berzeugung oder anderer 
Gr�nde, die Dokumente verschiedener internationaler oder 
regionaler Gremien wie der Organisation Amerikanischer 
Staaten, des Europarates, der Organisation f�r Afrikanische 
Einheit, der Konferenz f�r Sicherheit und Zusammenarbeit in 
Europa - sie alle nehmen auf diese Erkl�rung Bezug. Heute 
kommt man immer mehr dazu, sie in den L�ndern, die die 
Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet haben, als 
geltendes Recht zu betrachten.

Anl�sslich des f�nfzigsten Jahrestages ihrer Unterzeichnung 
kann man sich fragen, welche Beziehung zwischen der 
Allgemeinen Erkl�rung der Menschenrechte und der Religion 
besteht. Seit Beginn des Christentums f�hrten bereits 
bestimmte Elemente seiner Tradition, die ihre Inspiration 
aus dem biblischen Text nahmen, zur Betonung der Achtung 
vor dem Menschen und der Ablehnung einer gewaltsamen 
Errichtung von staatlicher Autorit�t. Jesus selbst hat die 
N�chstenliebe betont, sogar die Feindesliebe: "Ich aber sage 
euch: Liebet eure Feinde und bittet f�r die, die euch 
verfolgen!" (Matth�us 5,44). Er distanzierte sich auch von 
der Vorstellung, der im Alten Testament vorhergesagte 
Messias werde sein Konzept mit Hilfe von Zwang und 
Diskriminierung durchsetzen:
"Mein Reich ist nicht von dieser Welt. W�re mein Reich von 
dieser Welt, meine Diener w�rden darum k�mpfen ... nun 
aber ist mein Reich nicht von dieser Welt" (Johannes 18,36). 
Die Vorstellung von der W�rde des einzelnen Menschen als 
Kind Gottes, nach seinem Bild geschaffen und ausgestattet 
mit einem freien Gewissen, entspricht auch dem 
Menschenbild, dass das j�disch-biblisches Christentum dem 
Westen �berliefert hat. 

Wenn dieses Ideal der menschlichen Gleichheit und W�rde 
im christlichen Denken immer erkennbar gewesen w�re, 
m�sste es nicht immer wieder in diversen Dokumenten 
beschrieben werden. Doch in der Geschichte der westlichen 
Kultur wurden auch immer wieder grosse Siege zugunsten 
der Menschenrechte errungen: 1215 die Magna Charta, 1776 
die Unabh�ngigkeitserkl�rung der Vereinigten Staaten, 1793 
die Erkl�rung der Menschen- und B�rgerrechte in Frankreich 
- aber der grosse Schritt auf diesem Wege war sicher die 
Festschreibung dieser Rechte in der Allgemeinen Erkl�rung 
der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948.

Inmitten der Problematik dieser Rechte stellt die religi�se 
Freiheit einen der wichtigsten Faktoren des  sozialen Lebens 
dar. Sie spielt bei den wichtigsten Forderungen, die 
diesbez�glich an Regierungen gestellt werden, eine 
wesentliche Rolle. Die Berichte �ber religi�se Intoleranz, 
die der Menschenrechtskommission vom Sonderbeauftragten der 
Vereinten Nationen, M. Abdelffatah Amor, vorgelegt werden, 
best�tigen dies. Diese Feststellungen unterstreichen immer 
wieder die religi�se Bedeutung des Artikels 18 der Allgemeinen 
Erkl�rung der Menschenrechte, der besagt: "Jeder hat das Recht 
auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht 
schliesst die Freiheit ein, seine Religion oder seine 
�berzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion 
oder seine �berzeugung allein oder in Gemeinschaft mit 
anderen, �ffentlich oder privat, durch Lehre, Aus�bung, 
Gottesdienst oder Kulthandlungen zu bekennen."

Die Prinzipien der Menschenrechte wurden zwar unter dem 
Einfluss europ�ischen Gedankengutes formuliert, doch die 
darin enthaltenen Prinzipien sind universal g�ltig. Es stellt 
allerdings eine �beraus komplexe Herausforderung dar, 
diese Rechte in Kulturen zu verwirklichen, denen sie 
historisch und geographisch betrachtet noch fremd sind. Hier 
bleibt noch viel zu tun.

(* Dr.  Maurice Verfaillie ist Abteilungsleiter f�r Kommuni-
kation und Religionsfreiheit der Euro-Afrika Division [trans-
kontinentale Kirchenleitung] der Siebenten-Tags-Adventisten 
in Bern.) 


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