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Neue Kirchenordnung vorgeschlagen
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FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date
25 Mar 1999 08:27:39
Laut Erzbischof soll Kirche wirklichkeitsnaeher werden
UPPSALA, Schweden/GENF,25. Maerz 1999 (lwi) - Angesichts der
bevorstehenden Veraenderung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat
wird der Zentralrat der Schwedischen Kirche 1999 der Synode einen
Vorschlag zur Kirchenordnung der Schwedischen Kirche unterbreiten.
Aus einer Pressemitteilung der Schwedischen Kirche geht hervor, dass die
neue Kirchenordnung am 1. Januar 2000 gueltig wird, also wenn die
veraenderten Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Kraft treten. Die
neue Kirchenordnung ersetzt dann groesstenteils die Gesetzgebung der
Schwedischen Kirche, insbesondere das Kirchengesetz vom Jahre 1992. Die
grundlegende Organisationsstruktur der Kirche wird in einem
kurzgefassten Gesetz zur Schwedischen Kirche festgehalten.
"Der heutige Beschluss ist ein weiterer Schritt zu der neuen Beziehung
zwischen Kirche und Staat. Unter anderem wird das bedeuten, dass die
Schwedische Kirche fuer die Menschen von heute wirklichkeitsnaeher
wird", so Erzbischof K.G. Hammar, das Oberhaupt der Kirche.
"Ich hoffe und glaube, dass die Schwedische Kirche auch in der Zukunft
eine 'offene Kirche' bleibt, eine Kirche, die fuer die Menschen in ganz
Schweden da ist, deren Pforten allen Besuchern offen stehen und die auch
eine geistlich offene Kirche ist", sagte Hammar weiter.
Der Vorschlag des Zentralrats gruendet sich auf sechs Stellungnahmen aus
einer zweijaehrigen kirchlichen Untersuchung und einer umfangreichen
Materialsammlung aus ueber 2.850 Antworten auf eine Umfrage. Laut
Pressemeldung wird der endgueltige Beschluss zur Kirchenordnung Anfang
Sommer von der Synode gefasst.
Die Kirchenordnung wird Bestimmungen ueber die Struktur und die Arbeit
der Schwedischen Kirche enthalten. Ein breites Spektrum von Fragen
werden behandelt, vor allem im Zusammenhang mit dem Bekenntnis der
Kirche und der Gottesdienstagende sowie mit Wahlvorgehen und
finanziellen Angelegenheiten.
In weiten Bereichen werden zur Zeit geltende Bestimmungen uebernommen.
Das bedeutet, dass die Schwedische Kirche, auch wenn sie aufhoert eine
Staatskirche zu sein, die gleiche Kirche bleibt. Nach der
Pressemitteilung sollte sie eine offene, demokratisch organisierte
Volkskirche mit Gemeinden im ganzen Land sein. Auch nach der Aenderung
der Beziehung zwischen Kirche und Staat bleiben alle diejenigen
Mitglieder der Schwedischen Kirche, die ihr jetzt angehoeren. Eine der
in der vorgeschlagenen neuen Kirchenordnung behandelten Fragen ist der
Wahlprozess. Demgemaess sollen die Mitglieder der Synode, des obersten
Entscheidungsorgans der Schwedischen Kirche, in direkter Wahl am
Kirchenwahltag, jeweils am dritten Septembersonntag, im Jahr vor den
allgemeinen Wahlen gewaehlt werden. Somit findet die erste Wahl, an der
alle Mirglieder der Schwedischen Kirche die Synodalen waehlen koennen,
im September 2001 statt.
Der Vorschlag in der neuen Kirchenordnung, das Stimmrechtsalter von 18
auf 16 Jahre herabzusetzen, stiess waehrend der Beratungen auf den
groessten Widerstand. Der Zentralrat schlaegt deshalb vor, das
Stimmrechtsalter weiterhin bei 18 Jahren zu belassen.
Das staatliche Dienstverhaeltnis der Geistlichen wird durch ein lokales
Anstellungsverhaeltnis in der Gemeinde ersetzt. Der/die Geistliche ist
jedoch dem Bischof und dem Domkapitel gegenueber fuer seine/ihre
Amtsausuebung und Lebensfuehrung entsprechend dem Ordinationsgeluebde
rechenschaftspflichtig. Das Domkapitel muss seine Zustimmung zu
jeglicher Anstellung eines/einer Geistlichen geben. Die Gemeinden
duerfen im Zusammenhang mit der Nichtbefolgung der kirchlichen Lehre
oder anderen, dem Domkapitel unterstehenden Angelegenheiten keine
Disziplinarmassnahmen ergreifen.
Anstelle der Regierung wird fortan der Zentralrat der Schwedischen
Kirche Bischoefe ernennen. Wie bisher wird jedoch einer von drei
Kandidaten, die in Dioezesanwahlen die meisten Stimmen erhalten haben,
ernannt.
Mit der Entscheidung der Synode zu der neuen Kirchenordnung geht ein
langer Beratungsprozess zu Ende, der sowohl von staatlicher als auch
kirchlicher Seite seit dem prinzipiellen Beschluss des Riksdag
(Parlament) zu der Trennung von Kirche und Staat im Dezember 1995
durchgefuehrt wurde.
Im Dezember 1998 beschloss der Riksdag, die schwedische Verfassung zu
aendern und gleichzeitig ein kurzes Gesetz zu der Schwedischen Kirche
und anderen Konfessionen zu erlassen. Es wird erwartet, dass die
Regierung noch im Maerz ueber Bestimmungen zur Regelung von Bestattungen
und Instandhaltung von Friedhoefen, zu offizieller staatlicher Hilfe bei
der Erhebung der Mitgliedsbeitraege und zur Pflege von wertvollen
kirchlichen Kulturdenkmaelern beschliessen wird.
Wenn die Synode einmal beschlossen hat, werden im Herbst 1999
umfangreiche Informations- und Ausbildungsprogramme durchgefuehrt, um
einen reibungslosen Uebergang, einschliesslich des Inkrafttretens der
neuen Kirchenordnung zu gewaehrleisten.
Die Schwedische Kirche mit ihren ueber 7,5 Millionen Mitgliedern ist die
groesste LWB-Mitgliedskirche der Welt. Ueber 90 Prozent der 8-Millionen
Bevoelkerung gehoeren der Kirche an.
***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redakteurin: Pauline Mumia
E-mail: pmu@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/
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