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Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklarung zur Rechtfertigungslehre
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FRANK_IMHOFF.parti@ecunet.org (FRANK IMHOFF)
Date
27 May 1999 07:48:16
durch den Lutherischen Weltbund und die romisch-katholischen Kirche
angekundigt
Presseerklarung von Dr. Ishmael Noko, Generalsekretar des LWB
Genf, 27.Mai 1999 (lwi) - Die Gemeinsame Erklarung zur
Rechtfertigungslehre kann nun gemeinsam von dem Lutherischen Weltbund
(LWB) und der romisch-katholischen Kirche unterzeichnet werden.
Auf der Grundlage der Antworten der Mitgliedskirchen des LWB hatte der
Rat des LWB die Gemeinsame Erklarung am 16. Juni 1998 angenommen. Am 25.
Juni 1998 gab die romisch-katholische Kirche eine Stellungnahme zu
dieser Erklarung ab. Zu diesem Zeitpunkt war offensichtlich, dass die
beiden Dialogpartner die Gemeinsame Erklarung nicht in derselben Weise
bestatigt hatten.
Eine gemeinsame Unterzeichnung ist jedoch nur moglich, wenn beide Seiten
uber die Bedeutung dieses Vorgangs ubereinstimmen. In Beratungen
zwischen der romisch-katholischen Kirche und dem LWB hat ein
Diskussionsprozess stattgefunden, um die Voraussetzungen fur eine
gemeinsame Unterzeichnung zu klaren. Das Ergebnis ist derText einer
*Offiziellen gemeinsamen Stellungnahme*, die jetzt zur gemeinsamen
Unterzeichnung ansteht. Sie ist begleitet von Erlauterungen in einem
kurzen *Anhang*.
Heute hat der LWB von Kardinal Cassidy die Nachricht erhalten, dass der
Heilige Stuhl diese Texte gebilligt und damit auch den Weg fur die
Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklarung eroffnet hat.
Einzelheiten uber Zeit und Ort der Unterzeichnungszeremonie werden bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz des Generalsekretars des LWB, Dr.
Ishmael Noko, und des Prasidenten des Papstlichen Rates zur Forderung
der Einheit der Christen, S.E. Edward Idris Kardinal Cassidy am 11. Juni
1999 in Genf bekanntgegeben.
Ishmael Noko
Generalsekretar
Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer
Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegrundet, zahlt er inzwischen
124 Mitgliedskirchen, denen rund 58 der 61,5 Millionen Lutheraner und
Lutheranerinnen in 69 Landern angehoren. Der LWB handelt als Organ
seiner Mitgliedskirchen in Bereichen gemeinsamen Interesses. Das oberste
Entscheidungsorgan des LWB ist seine Vollversammlung, die in der Regel
alle sechs Jahre stattfindet. In der Zeit zwischen den Vollversammlungen
fuhren ein 49 kopfiger Rat und sein Exekutivkomitee, die jahrlich
zusammenkommen, die Geschafte des LWB.
***
Lutherische Welt-Information (lwi)
Deutsche Redaktion: Barbara Robra
E-mail: br@lutheranworld.org
http://www.lutheranworld.org/
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