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...begr�ssen Kosovo-Friedensabkommen


From "Sheila MESA" <[email protected]>
Date 11 Jun 1999 08:37:05

�kumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung
Zur Ver�ffentlichung frei
11. Juni 1999

INTERNATIONALE KIRCHENORGANISATIONEN BEGR�SSEN KOSOVO-FRIEDENSABKOMMEN

cf. �RK Pressemitteilung vom 21. Mai 1999
cf. �RK-Aktuelles vom 1. Juni 1999 

Internationale Kirchenorganisationen in Genf haben mit Freude auf das gestern vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) gebilligte Kosovo-Friedensabkommen reagiert. "Insbesondere begr�ssen wir die �bereinkunft der Parteien, sich wieder an die Grunds�tze der Charta der Vereinten Nationen zu halten, um eine dauerhafte Beilegung dieses Konfliktes zu erreichen, denn wir sind der �berzeugung, dass Frieden und harmonische Beziehungen unter den V�lkern Jugoslawiens und des gesamten Balkans nur in diesem Kontext angemessen und effektiv angestrebt werden k�nnen", heisst es in der �kumenischen Erkl�rung, die vom �kumenischen Rat der Kirchen (�RK), der Konferenz Europ�ischer Kirchen (KEK), dem Lutherischen Weltbund (LWB) und dem Reformierten Weltbund (RWB) gemeinsam getragen wird.
Die Erkl�rung ruft besonders die Kirchen in Europa und Nordamerika dazu auf, sich "tatkr�ftig und grossz�gig" am Wiederaufbau, der Repatriierung von Fl�chtlingen und der Vers�hnungsarbeit zu beteiligen.

Es folgt der Text der Erkl�rung:

"Kirchen, Christen und Menschen anderen Glaubens in aller Welt haben sich daf�r eingesetzt und daf�r gebetet, dass den Schrecken der ethnischen S�uberungen und den verheerenden NATO-Bombenangriffen auf Kosovo und Serbien, die elf Wochen andauerten, ein Ende gesetzt wird. Sie leisteten Hilfe und standen solidarisch zu den Hunderttausenden von Kosovo-Albanern, Serben und anderen, die zur Flucht aus Kosovo und anderen Teilen Jugoslawiens gezwungen waren. Wir danken Gott daf�r, dass die Parteien schliesslich �bereingekommen sind, den Konflikt zu beenden, und wir danken ihm f�r die Bem�hungen des Generalsekret�rs der Vereinten Nationen und aller anderen, die sich unerm�dlich hierf�r eingesetzt haben. 

Insbesondere begr�ssen wir die �bereinkunft der Parteien, sich wieder an die Grunds�tze der Charta der Vereinten Nationen zu halten, um eine dauerhafte Beilegung dieses Konflikts zu erreichen, denn wir sind der �berzeugung, dass Frieden und harmonische Beziehungen unter den V�lkern Jugoslawiens und des gesamten Balkans nur in diesem Kontext angemessen und effektiv angestrebt werden k�nnen. Wir begr�ssen und bekr�ftigen die erneute Erkl�rung des Sicherheitsrats, derzufolge eine dauerhafte L�sung gefunden werden muss, die die Souver�nit�t und territoriale Integrit�t der Bundesrepublik Jugoslawien achtet. Wir unterst�tzen ferner mit Nachdruck die Feststellung der UN-Hochkommissarin f�r Menschenrechte, eine dauerhafte Beilegung dieser Krise m�sse auf der soliden Grundlage der Achtung der Menschenrechte aufbauen.

Der Wiederaufbau im Kosovo ist heute eine zentrale Aufgabe, und er ist unabdingbare Voraussetzung f�r die R�ckkehr der Fl�chtlinge; doch auch die Behebung der in Serbien angerichteten Sch�den und die Aussetzung wirtschaftlicher Strafmassnahmen sind wesentliche Voraussetzungen f�r die Verwirklichung des Friedens, die Linderung des menschlichen Leids und die Vers�hnung in der Region. Die vor zwei Wochen nach Albanien und in die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien entsandte Delegation des �kumenischen Rates der Kirchen und der Konferenz Europ�ischer Kirchen unterstrich, dass die Kriegssch�den weit �ber die Grenzen Jugoslawiens hinausgehen. Die internationale Gemeinschaft muss dem Wiederaufbau der Infrastruktur, der Wohnst�tten und der wirtschaftlichen Strukturen in ganz Jugoslawien Priorit�t geben und f�r den Wiederaufbau und die Vers�hnung einen umfassenden und regionalen Ansatz w�hlen, um die Voraussetzungen f�r wirtschaftliche und politische Stabilit�t sowie f�r Frieden im ganzen S�dosten Europas zu schaffen. 

All jene, die im Inland vertrieben oder aus Kosovo ausgewiesen worden sind, m�ssen die M�glichkeit haben, sicher in ihre Heimat zur�ckzukehren. Zugleich darf nach international anerkannten Grunds�tzen des Fl�chtlingsschutzes niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen zur�ckzukehren, solange er begr�ndete Angst vor Verfolgung oder vor der Verletzung seiner Menschenrechte hat. Auch der Grundsatz der Familienzusammenf�hrung ist voll und ganz zu achten, sowohl in Kosovo als auch in der Diaspora. Wenn die Fl�chtlinge zur�ckkehren, m�ssen die in Kosovo ans�ssigen serbischen Gemeinschaften vor Vergeltungsaktionen und Verletzungen ihrer Menschenrechte gesch�tzt werden.

Der Sicherheitsrat hat deutlich erkl�rt, dass die Aufgabe, Frieden zu schaffen und zu konsolidieren sowie eine effektive zivile Verwaltung aufzubauen, sowohl eine milit�rische als auch eine zivile Komponente hat. Diese beiden Rollen sollten nicht verwechselt werden. Diejenigen, die milit�rische Verantwortung f�r die Sicherheit tragen, m�ssen in Bezug auf den Einsatz bewaffneter Gewalt gr�sstm�gliche Zur�ckhaltung �ben. Die Verantwortung f�r den Wiederaufbau einer zivilen Verwaltung und einer funktionsf�higen zivilen Polizei sollte ausschliesslich in den H�nden der zivilen Komponente liegen, in deren Rahmen die OSZE eine f�hrende Rolle spielen sollte. Die UN-Hochkommissarin f�r Menschenrechte sollte einen klar definierten Auftrag sowie Unterst�tzung f�r die �berwachung w�hrend der Umsetzungsphase des Friedensabkommens und f�r die Schaffung effektiver lokaler und nationaler Menschenrechtsmechanismen erhalten. 

Den Kirchen wird eine Schl�sselrolle bei der ungeheuren Aufgabe zukommen, umgehend mit dem Wiederaufbau, der Repatriierung von Fl�chtlingen und der Vers�hnungsarbeit zu beginnen. Wir rufen die Kirchen insbesondere Europas und Nordamerikas auf, diese Herausforderung tatkr�ftig und grossz�gig anzunehmen: im Kosovo und den anderen jugoslawischen Republiken, in Albanien und in der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, und bei den Fl�chtlingen, die in ihren L�ndern Zuflucht gesucht haben. 

Wir beten darum, dass dieses Abkommen dem Krieg ein Ende setzt. Ein gerechter und dauerhafter Frieden jedoch erfordert von der internationalen Gemeinschaft, der Regierung des Landes und den Kirchen ein langfristiges und intensives Engagement f�r Vers�hnung. 

M�ge Gott alle, die vor und w�hrend des Krieges so viel Leid ertragen mussten, segnen und ihnen den Weg zu einem solchen Frieden weisen."

Kontaktpersonen: 

Karin Achtelstetter,  Medienbeauftragte, �RK,   Tel: (+41.22) 791.61.53

Robin Gurney, Referent f�r Kommunikation und Information, KEK,
Tel: (+41.22) 791.64.85

Pauline Mumia, LWB,  Tel: (+41.22) 791.63.54

P�raic R�amonn, Kommunikationsreferent, RWB, Tel: (+41.22) 791.62.43   

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Der �kumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von 336 Kirchen in �ber 100 L�ndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die r�misch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem �RK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungef�hr alle sieben Jahre zusammentritt. Der �RK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr�ndet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekret�r Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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