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Luxemburg: Adventistenkinder Samstags nicht schulfrei
From
"Christian B. Sch�ffler" <[email protected]>
Date
11 Jul 1999 01:07:07
Juli 11, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Sch�ffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Adventistische Kinder m�ssen in Luxemburg am Samstag
zur Schule -
Eltern scheiterten vor Europ�ischem Gerichtshof
Strassburg/Frankreich Gescheitert sind zwei
adventistische Familien aus Luxemburg mit einer Klage
vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte in
Strassburg wegen der Unterrichtsbefreiung ihrer Kinder am
Samstag. F�r die Siebenten-Tags-Adventisten gilt nicht der
Sonntag, sondern der biblische Sabbat als w�chentlicher
Feiertag. Bis 1993 brauchten Mitglieder der
protestantischen Freikirche ihre Kinder nicht am Samstag
zur Schule zu schicken. Dann jedoch bestanden die Beh�rden
auf den Unterrichtsbesuch. Nachdem der Rechtsweg im
Grossherzogtum ausgesch�pft war, wandten sich die Eltern
an den Europ�ischen Gerichtshof. Die dortigen Richter
entschieden jedoch, dass das Recht auf Bildung ein Teil der
fundamentalen Rechte eines Staates sei, das gesch�tzt
werden m�sse, und die Freiheit der Religionsaus�bung
einschr�nken k�nne. In einer demokratischen Gesellschaft
sei es erforderlich, die Schulordnung zu sichern. Der
Gerichtshof war der Ansicht, dass die Verweigerung der
Schulbefreiung am Samstag durch die luxemburgischen
Beh�rden gerechtfertigt gewesen sei. Die Nichtigkeitsklage
der Eltern wurde abgelehnt.
Nach Ansicht von Maurice Verfaillie (Bern), Direktor f�r
Religionsfreiheit der europ�ischen Kirchenleitung Euro-
Afrika Division der Siebenten-Tags-Adventisten,
widerspreche das Urteil der "Allgemeinen Erkl�rung der
Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die auch von den
europ�ischen Staaten ratifiziert worden sei. Deren Artikel
18 laute eindeutig: "Jeder hat das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst
die Freiheit ein, seine Religion ... �ffentlich oder
privat, durch Lehre, Aus�bung, Gottesdienst oder
Kulthandlungen zu bekennen." "Wir sehen hier einen sich
versch�rfenden Konflikt. Obwohl das Recht auf
Religionsfreiheit gesetzlich gesch�tzt ist, besteht eine
zunehmende Tendenz, dieses Recht durch andere Rechte,
die angeblich vorrangiger sind, einzuschr�nken", so
Verfaillie. Er zeigte sich �ber das Urteil sehr besorgt,
welches das Recht eines Menschen, seinen Gottesdienst an
dem Tag zu feiern, den ihm sein Gewissen vorschreibe,
missachte. "Wir setzen uns sehr f�r Bildung ein, aber wir
k�nnen ein gesetzliches Verbot des Rechtes auf Gottesdienst
nicht akzeptieren."
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