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Luxemburg: Adventistenkinder Samstags nicht schulfrei


From "Christian B. Schäffler" <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date 11 Jul 1999 01:07:07

Juli 11, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schäffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz

Adventistische Kinder müssen in Luxemburg am Samstag 
zur Schule - 
Eltern scheiterten vor Europäischem Gerichtshof

Strassburg/Frankreich   Gescheitert sind zwei 
adventistische Familien aus Luxemburg mit einer Klage 
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in 
Strassburg wegen der Unterrichtsbefreiung ihrer Kinder am 
Samstag. Für die Siebenten-Tags-Adventisten gilt nicht der 
Sonntag, sondern der biblische Sabbat als wöchentlicher 
Feiertag. Bis 1993 brauchten Mitglieder der 
protestantischen Freikirche ihre Kinder nicht am Samstag 
zur Schule zu schicken. Dann jedoch bestanden die Behörden 
auf den Unterrichtsbesuch. Nachdem der Rechtsweg im 
Grossherzogtum ausgeschöpft war, wandten sich die Eltern 
an den Europäischen Gerichtshof. Die dortigen Richter 
entschieden jedoch, dass das Recht auf Bildung ein Teil der 
fundamentalen Rechte eines Staates sei, das geschützt 
werden müsse, und die Freiheit der Religionsausübung 
einschränken könne. In einer demokratischen Gesellschaft 
sei es erforderlich, die Schulordnung zu sichern. Der 
Gerichtshof war der Ansicht, dass die Verweigerung der 
Schulbefreiung am Samstag durch die luxemburgischen 
Behörden gerechtfertigt gewesen sei. Die Nichtigkeitsklage 
der Eltern wurde abgelehnt.

Nach Ansicht von Maurice Verfaillie (Bern), Direktor für 
Religionsfreiheit der europäischen Kirchenleitung Euro-
Afrika Division der Siebenten-Tags-Adventisten, 
widerspreche das Urteil der "Allgemeinen Erklärung der 
Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die auch von den 
europäischen Staaten ratifiziert worden sei. Deren Artikel 
18 laute eindeutig: "Jeder hat das Recht auf Gedanken-, 
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst 
die Freiheit ein, seine Religion ... öffentlich oder 
privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder 
Kulthandlungen zu bekennen." "Wir sehen hier einen sich 
verschärfenden Konflikt. Obwohl das Recht auf 
Religionsfreiheit gesetzlich geschützt ist, besteht eine 
zunehmende Tendenz, dieses Recht durch andere Rechte, 
die angeblich vorrangiger sind, einzuschränken", so 
Verfaillie. Er zeigte sich über das Urteil sehr besorgt, 
welches das Recht eines Menschen, seinen Gottesdienst an 
dem Tag zu feiern, den ihm sein Gewissen vorschreibe, 
missachte. "Wir setzen uns sehr für Bildung ein, aber wir 
können ein gesetzliches Verbot des Rechtes auf Gottesdienst 
nicht akzeptieren."							


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