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Luxemburg: Adventistenkinder Samstags nicht schulfrei
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"Christian B. Schäffler" <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
11 Jul 1999 01:07:07
Juli 11, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schäffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Adventistische Kinder müssen in Luxemburg am Samstag
zur Schule -
Eltern scheiterten vor Europäischem Gerichtshof
Strassburg/Frankreich Gescheitert sind zwei
adventistische Familien aus Luxemburg mit einer Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Strassburg wegen der Unterrichtsbefreiung ihrer Kinder am
Samstag. Für die Siebenten-Tags-Adventisten gilt nicht der
Sonntag, sondern der biblische Sabbat als wöchentlicher
Feiertag. Bis 1993 brauchten Mitglieder der
protestantischen Freikirche ihre Kinder nicht am Samstag
zur Schule zu schicken. Dann jedoch bestanden die Behörden
auf den Unterrichtsbesuch. Nachdem der Rechtsweg im
Grossherzogtum ausgeschöpft war, wandten sich die Eltern
an den Europäischen Gerichtshof. Die dortigen Richter
entschieden jedoch, dass das Recht auf Bildung ein Teil der
fundamentalen Rechte eines Staates sei, das geschützt
werden müsse, und die Freiheit der Religionsausübung
einschränken könne. In einer demokratischen Gesellschaft
sei es erforderlich, die Schulordnung zu sichern. Der
Gerichtshof war der Ansicht, dass die Verweigerung der
Schulbefreiung am Samstag durch die luxemburgischen
Behörden gerechtfertigt gewesen sei. Die Nichtigkeitsklage
der Eltern wurde abgelehnt.
Nach Ansicht von Maurice Verfaillie (Bern), Direktor für
Religionsfreiheit der europäischen Kirchenleitung Euro-
Afrika Division der Siebenten-Tags-Adventisten,
widerspreche das Urteil der "Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte" der Vereinten Nationen, die auch von den
europäischen Staaten ratifiziert worden sei. Deren Artikel
18 laute eindeutig: "Jeder hat das Recht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schliesst
die Freiheit ein, seine Religion ... öffentlich oder
privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder
Kulthandlungen zu bekennen." "Wir sehen hier einen sich
verschärfenden Konflikt. Obwohl das Recht auf
Religionsfreiheit gesetzlich geschützt ist, besteht eine
zunehmende Tendenz, dieses Recht durch andere Rechte,
die angeblich vorrangiger sind, einzuschränken", so
Verfaillie. Er zeigte sich über das Urteil sehr besorgt,
welches das Recht eines Menschen, seinen Gottesdienst an
dem Tag zu feiern, den ihm sein Gewissen vorschreibe,
missachte. "Wir setzen uns sehr für Bildung ein, aber wir
können ein gesetzliches Verbot des Rechtes auf Gottesdienst
nicht akzeptieren."
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