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US-Gericht: Samstag aus religiösen Gründen arbeitsfrei
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"Christian B. Schäffler" <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
02 Oct 1999 06:24:14
September 24, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schäffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
US-Gericht: Samstag aus religiösen Gründen arbeitsfrei
Carson City, Nevada/USA. (APD) Mehrere Glaubens-
gemeinschaften in den Vereinigten Staaten haben sich für die
Einhaltung der Religionsfreiheit erfolgreich eingesetzt. Der
Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-
Adventisten, dem Amerikanischen Jüdischen Kongress und
anderen religiösen Organisationen gelang die Freistellung
einer Arbeitnehmerin, die der Weltweiten Kirche Gottes
angehört, am Samstag. Ein Berufungsgericht des Neunten US-
Gerichtsbezirks, zu dem Kalifornien und weitere westliche
Bundesstaaten gehören, hob die Entscheidung des
Distriktgerichts von Carson City/Nevada auf, das die Klage der
Polizeianwärterin Lisette Balint auf Arbeitsbefreiung am
Samstag, dem biblischen Sabbat, zurückwies. Die Klägerin war
ihrerseits zur Sonntagsarbeit und zu Überstunden bereit. Das
Sheriffbüro in Carson City begründete jedoch im
Einstellungsgespräch seine Forderung auf Samstagarbeit mit
dem "seit langem eingespielten System der
Wechselschichten", das keine Ausnahmen zulasse.
Ausnahmen würden nur zu höheren Kosten führen und seien
deshalb unzumutbar.
Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung der
adventistischen Generalkonferenz, Mitchell Tyner, bezeichnete
das Urteil des Berufungsgerichts "für alle sehr wichtig, die den
Sabbat feiern wollen". Ein Gesetz aus dem Jahre 1964 (Civil
Rights Act) verpflichte zwar einen Arbeitgeber, die religiösen
Praktiken eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen, insoweit
diese nicht zu "unzumutbaren Härten" führten. 1976 habe der
Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen solchen Fall
(TWA gegen Hardison) entschieden und dabei vier Kriterien
für solch eine unzumutbare Härte festgelegt: Verletzung einer
Gewerkschaftsvereinbarung, Minderung der Ertrags- oder
Leistungsfähigkeit, höhere Kosten für den Arbeitgeber oder
Verletzung der Rechte anderer Arbeitnehmer. Anhand dieser
Kriterien sei es für jemanden, der den Samstag frei
bekommen wolle, zunehmend schwieriger geworden, seinen
Anspruch auf Religionsfreiheit durchzusetzen. "Derartige
Gerichtsfälle waren kaum noch zu gewinnen", sagte Tyner.
Deshalb sei das Urteil des Berufungsgerichts ein "positives
Signal".
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