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US-Gericht: Samstag aus religi�sen Gr�nden arbeitsfrei


From "Christian B. Sch�ffler" <[email protected]>
Date 02 Oct 1999 06:24:14

September 24, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Sch�ffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
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CH-4003 Basel, Schweiz

US-Gericht: Samstag aus religi�sen Gr�nden arbeitsfrei

Carson City, Nevada/USA. (APD) Mehrere Glaubens-
gemeinschaften in den Vereinigten Staaten haben sich f�r die 
Einhaltung der Religionsfreiheit erfolgreich eingesetzt. Der 
Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-
Adventisten, dem Amerikanischen J�dischen Kongress und 
anderen religi�sen Organisationen gelang die Freistellung 
einer Arbeitnehmerin, die der Weltweiten Kirche Gottes 
angeh�rt, am Samstag. Ein Berufungsgericht des Neunten US-
Gerichtsbezirks, zu dem Kalifornien und weitere westliche 
Bundesstaaten geh�ren, hob die Entscheidung des 
Distriktgerichts von Carson City/Nevada auf, das die Klage der 
Polizeianw�rterin Lisette Balint auf Arbeitsbefreiung am 
Samstag, dem biblischen Sabbat, zur�ckwies. Die Kl�gerin war 
ihrerseits zur Sonntagsarbeit und zu �berstunden bereit. Das 
Sheriffb�ro in Carson City begr�ndete jedoch im 
Einstellungsgespr�ch seine Forderung auf Samstagarbeit mit 
dem "seit langem eingespielten System der 
Wechselschichten", das keine Ausnahmen zulasse. 
Ausnahmen w�rden nur zu h�heren Kosten f�hren und seien 
deshalb unzumutbar.

Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung der 
adventistischen Generalkonferenz, Mitchell Tyner, bezeichnete 
das Urteil des Berufungsgerichts "f�r alle sehr wichtig, die den 
Sabbat feiern wollen". Ein Gesetz aus dem Jahre 1964 (Civil 
Rights Act) verpflichte zwar einen Arbeitgeber, die religi�sen 
Praktiken eines Arbeitnehmers zu ber�cksichtigen, insoweit 
diese nicht zu "unzumutbaren H�rten" f�hrten. 1976 habe der 
Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen solchen Fall 
(TWA gegen Hardison) entschieden und dabei vier Kriterien 
f�r solch eine unzumutbare H�rte festgelegt: Verletzung einer 
Gewerkschaftsvereinbarung, Minderung der Ertrags- oder 
Leistungsf�higkeit, h�here Kosten f�r den Arbeitgeber oder 
Verletzung der Rechte anderer Arbeitnehmer. Anhand dieser 
Kriterien sei es f�r jemanden, der den Samstag frei 
bekommen wolle, zunehmend schwieriger geworden, seinen 
Anspruch auf Religionsfreiheit durchzusetzen. "Derartige 
Gerichtsf�lle waren kaum noch zu gewinnen", sagte Tyner. 
Deshalb sei das Urteil des Berufungsgerichts ein "positives 
Signal".


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