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US-Gericht: Samstag aus religi�sen Gr�nden arbeitsfrei
From
"Christian B. Sch�ffler" <[email protected]>
Date
02 Oct 1999 06:24:14
September 24, 1999
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Sch�ffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
US-Gericht: Samstag aus religi�sen Gr�nden arbeitsfrei
Carson City, Nevada/USA. (APD) Mehrere Glaubens-
gemeinschaften in den Vereinigten Staaten haben sich f�r die
Einhaltung der Religionsfreiheit erfolgreich eingesetzt. Der
Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-
Adventisten, dem Amerikanischen J�dischen Kongress und
anderen religi�sen Organisationen gelang die Freistellung
einer Arbeitnehmerin, die der Weltweiten Kirche Gottes
angeh�rt, am Samstag. Ein Berufungsgericht des Neunten US-
Gerichtsbezirks, zu dem Kalifornien und weitere westliche
Bundesstaaten geh�ren, hob die Entscheidung des
Distriktgerichts von Carson City/Nevada auf, das die Klage der
Polizeianw�rterin Lisette Balint auf Arbeitsbefreiung am
Samstag, dem biblischen Sabbat, zur�ckwies. Die Kl�gerin war
ihrerseits zur Sonntagsarbeit und zu �berstunden bereit. Das
Sheriffb�ro in Carson City begr�ndete jedoch im
Einstellungsgespr�ch seine Forderung auf Samstagarbeit mit
dem "seit langem eingespielten System der
Wechselschichten", das keine Ausnahmen zulasse.
Ausnahmen w�rden nur zu h�heren Kosten f�hren und seien
deshalb unzumutbar.
Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung der
adventistischen Generalkonferenz, Mitchell Tyner, bezeichnete
das Urteil des Berufungsgerichts "f�r alle sehr wichtig, die den
Sabbat feiern wollen". Ein Gesetz aus dem Jahre 1964 (Civil
Rights Act) verpflichte zwar einen Arbeitgeber, die religi�sen
Praktiken eines Arbeitnehmers zu ber�cksichtigen, insoweit
diese nicht zu "unzumutbaren H�rten" f�hrten. 1976 habe der
Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen solchen Fall
(TWA gegen Hardison) entschieden und dabei vier Kriterien
f�r solch eine unzumutbare H�rte festgelegt: Verletzung einer
Gewerkschaftsvereinbarung, Minderung der Ertrags- oder
Leistungsf�higkeit, h�here Kosten f�r den Arbeitgeber oder
Verletzung der Rechte anderer Arbeitnehmer. Anhand dieser
Kriterien sei es f�r jemanden, der den Samstag frei
bekommen wolle, zunehmend schwieriger geworden, seinen
Anspruch auf Religionsfreiheit durchzusetzen. "Derartige
Gerichtsf�lle waren kaum noch zu gewinnen", sagte Tyner.
Deshalb sei das Urteil des Berufungsgerichts ein "positives
Signal".
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