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Methodisten kritisieren Sektenkontrolle in
From
APD <[email protected]>
Date
01 Jul 2000 09:38:16
�sterreich
Juni 30, 2000
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
�sterreich: Kritische Haltung der Methodisten zur
geplanten staatlichen Sektenkontrollstelle
Wien, �sterreich. Anl�sslich der 71. J�hrlichen
Konferenz (Synode) der Evangelisch-methodistischen
Kirche (EMK) in �sterreich, die vom 31.Mai bis 4. Juni
2000 in Wien abgehalten wurde, �usserte sich die
evangelische Freikirche kritisch zur Absicht des
Staates "religi�se Angelegenheiten zu kontrollieren."
Die "Kommission f�r theologische und ethische Fragen"
der EMK, die sich intensiv mit den neuen
Bundesgesetzen �ber die Rechtspers�nlichkeit von
religi�sen Bekenntnisgemeinschaften und �ber die
Einrichtung einer staatlichen Dokumentations- und
Informationsstelle f�r Sektenfragen auseinandersetzte,
nahm auf der J�hrlichen Konferenz zu dieser
Problematik Stellung.
In dem Synodenbericht heisst es dazu w�rtlich: "Beide
Gesetze betreffen die EMK zwar nicht direkt, aber aus
ihrer eigenen, zum Teil leidvollen Geschichte heraus
kann sie nicht schweigen, wenn der Staat in einer nach
ihrem Verst�ndnis unzul�ssigen Weise religi�se
Angelegenheiten zu kontrollieren versucht. Mit dem
Leiter des Kultusamtes Dr. Werner Jisa ist man
diesbez�glich im Gespr�ch. Er bem�ht sich, mit der
�kumenischen Situation pers�nlich bekannt zu werden.
Nach einem Gespr�ch mit der zust�ndigen
Sektionschefin Dr. Veronika Holzer, das die Bedenken
bez�glich der Bundesstelle f�r Sektenfragen nicht
zerstreuen konnte, setzte man sich auch noch mit deren
Leiter Dr. German M�ller zusammen. Das Gespr�ch
war sehr offen und direkt. Die gr�sste Schwierigkeit
ist wohl, dass es keine Definition f�r den Begriff
Sekte gibt, darum sollte man ihn im Grunde vermeiden.
Dass man versuchen wird, mit der Stelle in Kontakt zu
bleiben, hat in der Konferenz zu Diskussionen gef�hrt,
weil es ein zweischneidiges Schwert ist, mit einer
Beh�rde in Kontakt zu bleiben, deren Existenz man
grunds�tzlich kritisch gegen�ber steht."
Bereits im Jahre 1995 schlug der damalige Vorsitzende
des �kumenischen Rates der Kirchen in �sterreich
(�RK�), der evangelische Superintendent Mag. Werner
Horn in einem Brief an den damaligen
Nationalratspr�sidenten Dr. Heinz Fischer der Regierung
vor, die weitere Entwicklung der Sekten zu beobachten
und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.
Im M�rz 1997 hatte das Sekretariat der (katholischen)
�sterreichischen Bischofskonferenz "schwerwiegende
Bedenken" gegen den damaligen Gesetzesentwurf �ber
die geplante "Bundesstelle f�r Sektenfragen"
angemeldet. Die fehlende Definition des Begriffes
"Sekte" bringe die Gefahr der Verletzung des
Grundrechts auf Religionsfreiheit mit sich. Seither
setzte sich die r�misch-katholische Kirche f�r eine
klare Abgrenzung zwischen Sekten und den anerkannten
Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, die letztlich
in �sterreich zu einem staatlich verordneten System
einer religi�sen Zwei-Klassen-Gesellschaft f�hrte,
was eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
darstellt.
Seit der Inkraftsetzung des "Bundesgesetzes �ber die
Rechtspers�nlichkeit von religi�sen
Bekenntnisgemeinschaften" am 10. Januar 1998 gab es
immer wieder Proteste auf nationaler und
internationaler Ebene gegen eine dort beklagte
Diskriminierung christlicher Minderheiten. Das geltende
Gesetz spaltet die Gesellschaft in zwei Gruppen: in die
bereits anerkannten Kirchen, die staatliche Privilegien
geniessen, und in religi�se Bekenntnisgemeinschaften,
die nicht die Stellung einer K�rperschaft des
�ffentlichen Rechts haben.
Ironie des Schicksals: Die Evangelisch-methodistische
Kirche (EMK) ist seit 1951 die einzige staatlich
anerkannte Freikirche in �sterreich. Die anderen
Freikirchen wie die Adventisten, Baptisten,
Pfingstgemeinden und der Bund evangelikaler
Gemeinden haben 1998 lediglich die
Rechtspers�nlichkeit einer "religi�sen
Bekenntnisgemeinschaft" erworben. Die Adventisten
hatten bereits 1989 einen Antrag auf staatliche
Anerkennung eingereicht, �ber den jedoch bis heute
nicht in letzter Instanz entschieden wurde.
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