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Methodisten kritisieren Sektenkontrolle in
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APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
01 Jul 2000 09:38:16
Österreich
Juni 30, 2000
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Österreich: Kritische Haltung der Methodisten zur
geplanten staatlichen Sektenkontrollstelle
Wien, Österreich. Anlässlich der 71. Jährlichen
Konferenz (Synode) der Evangelisch-methodistischen
Kirche (EMK) in Österreich, die vom 31.Mai bis 4. Juni
2000 in Wien abgehalten wurde, äusserte sich die
evangelische Freikirche kritisch zur Absicht des
Staates "religiöse Angelegenheiten zu kontrollieren."
Die "Kommission für theologische und ethische Fragen"
der EMK, die sich intensiv mit den neuen
Bundesgesetzen über die Rechtspersönlichkeit von
religiösen Bekenntnisgemeinschaften und über die
Einrichtung einer staatlichen Dokumentations- und
Informationsstelle für Sektenfragen auseinandersetzte,
nahm auf der Jährlichen Konferenz zu dieser
Problematik Stellung.
In dem Synodenbericht heisst es dazu wörtlich: "Beide
Gesetze betreffen die EMK zwar nicht direkt, aber aus
ihrer eigenen, zum Teil leidvollen Geschichte heraus
kann sie nicht schweigen, wenn der Staat in einer nach
ihrem Verständnis unzulässigen Weise religiöse
Angelegenheiten zu kontrollieren versucht. Mit dem
Leiter des Kultusamtes Dr. Werner Jisa ist man
diesbezüglich im Gespräch. Er bemüht sich, mit der
ökumenischen Situation persönlich bekannt zu werden.
Nach einem Gespräch mit der zuständigen
Sektionschefin Dr. Veronika Holzer, das die Bedenken
bezüglich der Bundesstelle für Sektenfragen nicht
zerstreuen konnte, setzte man sich auch noch mit deren
Leiter Dr. German Müller zusammen. Das Gespräch
war sehr offen und direkt. Die grösste Schwierigkeit
ist wohl, dass es keine Definition für den Begriff
Sekte gibt, darum sollte man ihn im Grunde vermeiden.
Dass man versuchen wird, mit der Stelle in Kontakt zu
bleiben, hat in der Konferenz zu Diskussionen geführt,
weil es ein zweischneidiges Schwert ist, mit einer
Behörde in Kontakt zu bleiben, deren Existenz man
grundsätzlich kritisch gegenüber steht."
Bereits im Jahre 1995 schlug der damalige Vorsitzende
des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich
(ÖRKÖ), der evangelische Superintendent Mag. Werner
Horn in einem Brief an den damaligen
Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer der Regierung
vor, die weitere Entwicklung der Sekten zu beobachten
und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.
Im März 1997 hatte das Sekretariat der (katholischen)
Österreichischen Bischofskonferenz "schwerwiegende
Bedenken" gegen den damaligen Gesetzesentwurf über
die geplante "Bundesstelle für Sektenfragen"
angemeldet. Die fehlende Definition des Begriffes
"Sekte" bringe die Gefahr der Verletzung des
Grundrechts auf Religionsfreiheit mit sich. Seither
setzte sich die römisch-katholische Kirche für eine
klare Abgrenzung zwischen Sekten und den anerkannten
Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, die letztlich
in Österreich zu einem staatlich verordneten System
einer religiösen Zwei-Klassen-Gesellschaft führte,
was eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
darstellt.
Seit der Inkraftsetzung des "Bundesgesetzes über die
Rechtspersönlichkeit von religiösen
Bekenntnisgemeinschaften" am 10. Januar 1998 gab es
immer wieder Proteste auf nationaler und
internationaler Ebene gegen eine dort beklagte
Diskriminierung christlicher Minderheiten. Das geltende
Gesetz spaltet die Gesellschaft in zwei Gruppen: in die
bereits anerkannten Kirchen, die staatliche Privilegien
geniessen, und in religiöse Bekenntnisgemeinschaften,
die nicht die Stellung einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts haben.
Ironie des Schicksals: Die Evangelisch-methodistische
Kirche (EMK) ist seit 1951 die einzige staatlich
anerkannte Freikirche in Österreich. Die anderen
Freikirchen wie die Adventisten, Baptisten,
Pfingstgemeinden und der Bund evangelikaler
Gemeinden haben 1998 lediglich die
Rechtspersönlichkeit einer "religiösen
Bekenntnisgemeinschaft" erworben. Die Adventisten
hatten bereits 1989 einen Antrag auf staatliche
Anerkennung eingereicht, über den jedoch bis heute
nicht in letzter Instanz entschieden wurde.
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