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Methodisten kritisieren Sektenkontrolle in


From APD <[email protected]>
Date 01 Jul 2000 09:38:16

�sterreich

Juni 30, 2000
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz

�sterreich: Kritische Haltung der Methodisten zur 
geplanten staatlichen Sektenkontrollstelle

Wien, �sterreich.        Anl�sslich der 71. J�hrlichen 
Konferenz (Synode) der Evangelisch-methodistischen 
Kirche  (EMK) in �sterreich, die vom 31.Mai bis 4. Juni 
2000 in Wien abgehalten wurde, �usserte sich die 
evangelische Freikirche kritisch zur Absicht des 
Staates "religi�se Angelegenheiten zu kontrollieren."

Die "Kommission f�r theologische und ethische Fragen" 
der EMK, die sich  intensiv mit den neuen 
Bundesgesetzen �ber die Rechtspers�nlichkeit von 
religi�sen Bekenntnisgemeinschaften und �ber die 
Einrichtung einer staatlichen Dokumentations- und 
Informationsstelle f�r Sektenfragen auseinandersetzte, 
nahm auf der J�hrlichen Konferenz zu dieser 
Problematik Stellung.

In dem Synodenbericht heisst es dazu w�rtlich: "Beide 
Gesetze betreffen die EMK zwar nicht direkt, aber aus 
ihrer eigenen, zum Teil leidvollen Geschichte heraus 
kann sie nicht schweigen, wenn der Staat in einer nach 
ihrem Verst�ndnis unzul�ssigen Weise religi�se 
Angelegenheiten zu kontrollieren versucht. Mit dem 
Leiter des Kultusamtes Dr. Werner Jisa ist man 
diesbez�glich im Gespr�ch. Er bem�ht sich, mit der 
�kumenischen Situation pers�nlich bekannt zu werden. 
Nach einem Gespr�ch mit der zust�ndigen 
Sektionschefin Dr. Veronika Holzer, das die Bedenken 
bez�glich der Bundesstelle f�r Sektenfragen nicht 
zerstreuen konnte, setzte man sich auch noch mit deren 
Leiter Dr. German M�ller zusammen. Das Gespr�ch 
war sehr offen und direkt. Die gr�sste Schwierigkeit 
ist wohl, dass es keine Definition f�r den Begriff 
Sekte gibt, darum sollte man ihn im Grunde vermeiden. 
Dass man versuchen wird, mit der Stelle in Kontakt zu 
bleiben, hat in der Konferenz zu Diskussionen gef�hrt, 
weil es ein zweischneidiges Schwert ist, mit einer 
Beh�rde in Kontakt zu bleiben, deren Existenz man 
grunds�tzlich kritisch gegen�ber steht."

Bereits im Jahre 1995 schlug der damalige Vorsitzende 
des �kumenischen Rates der Kirchen in �sterreich 
(�RK�), der evangelische Superintendent Mag. Werner 
Horn in einem Brief an den damaligen 
Nationalratspr�sidenten Dr. Heinz Fischer der Regierung 
vor, die weitere Entwicklung der Sekten zu beobachten 
und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.

Im M�rz 1997 hatte das Sekretariat der (katholischen) 
�sterreichischen Bischofskonferenz "schwerwiegende 
Bedenken" gegen den damaligen Gesetzesentwurf �ber 
die geplante "Bundesstelle f�r Sektenfragen" 
angemeldet. Die fehlende Definition des Begriffes 
"Sekte" bringe die Gefahr der Verletzung des 
Grundrechts auf Religionsfreiheit mit sich. Seither 
setzte sich die r�misch-katholische Kirche f�r eine 
klare Abgrenzung zwischen Sekten und den anerkannten 
Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, die letztlich 
in �sterreich zu einem staatlich verordneten System 
einer religi�sen Zwei-Klassen-Gesellschaft f�hrte, 
was eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes 
darstellt.

Seit der Inkraftsetzung des "Bundesgesetzes �ber die 
Rechtspers�nlichkeit von religi�sen 
Bekenntnisgemeinschaften" am 10. Januar 1998 gab es 
immer wieder Proteste auf nationaler und 
internationaler Ebene gegen eine dort beklagte 
Diskriminierung christlicher Minderheiten. Das geltende 
Gesetz spaltet die Gesellschaft in zwei Gruppen: in die 
bereits anerkannten Kirchen, die staatliche Privilegien 
geniessen, und in religi�se Bekenntnisgemeinschaften, 
die nicht die Stellung einer K�rperschaft des 
�ffentlichen Rechts haben.

Ironie des Schicksals: Die Evangelisch-methodistische 
Kirche (EMK) ist seit 1951 die einzige staatlich 
anerkannte Freikirche in �sterreich. Die anderen 
Freikirchen wie die Adventisten, Baptisten, 
Pfingstgemeinden und der Bund evangelikaler 
Gemeinden haben 1998 lediglich die 
Rechtspers�nlichkeit einer "religi�sen 
Bekenntnisgemeinschaft" erworben. Die Adventisten 
hatten bereits 1989 einen Antrag auf staatliche 
Anerkennung eingereicht, �ber den jedoch bis heute 
nicht in letzter Instanz entschieden wurde.  


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