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Methodisten kritisieren Sektenkontrolle in


From APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date 01 Jul 2000 09:38:16

Österreich

Juni 30, 2000
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz

Österreich: Kritische Haltung der Methodisten zur 
geplanten staatlichen Sektenkontrollstelle

Wien, Österreich.        Anlässlich der 71. Jährlichen 
Konferenz (Synode) der Evangelisch-methodistischen 
Kirche  (EMK) in Österreich, die vom 31.Mai bis 4. Juni 
2000 in Wien abgehalten wurde, äusserte sich die 
evangelische Freikirche kritisch zur Absicht des 
Staates "religiöse Angelegenheiten zu kontrollieren."

Die "Kommission für theologische und ethische Fragen" 
der EMK, die sich  intensiv mit den neuen 
Bundesgesetzen über die Rechtspersönlichkeit von 
religiösen Bekenntnisgemeinschaften und über die 
Einrichtung einer staatlichen Dokumentations- und 
Informationsstelle für Sektenfragen auseinandersetzte, 
nahm auf der Jährlichen Konferenz zu dieser 
Problematik Stellung.

In dem Synodenbericht heisst es dazu wörtlich: "Beide 
Gesetze betreffen die EMK zwar nicht direkt, aber aus 
ihrer eigenen, zum Teil leidvollen Geschichte heraus 
kann sie nicht schweigen, wenn der Staat in einer nach 
ihrem Verständnis unzulässigen Weise religiöse 
Angelegenheiten zu kontrollieren versucht. Mit dem 
Leiter des Kultusamtes Dr. Werner Jisa ist man 
diesbezüglich im Gespräch. Er bemüht sich, mit der 
ökumenischen Situation persönlich bekannt zu werden. 
Nach einem Gespräch mit der zuständigen 
Sektionschefin Dr. Veronika Holzer, das die Bedenken 
bezüglich der Bundesstelle für Sektenfragen nicht 
zerstreuen konnte, setzte man sich auch noch mit deren 
Leiter Dr. German Müller zusammen. Das Gespräch 
war sehr offen und direkt. Die grösste Schwierigkeit 
ist wohl, dass es keine Definition für den Begriff 
Sekte gibt, darum sollte man ihn im Grunde vermeiden. 
Dass man versuchen wird, mit der Stelle in Kontakt zu 
bleiben, hat in der Konferenz zu Diskussionen geführt, 
weil es ein zweischneidiges Schwert ist, mit einer 
Behörde in Kontakt zu bleiben, deren Existenz man 
grundsätzlich kritisch gegenüber steht."

Bereits im Jahre 1995 schlug der damalige Vorsitzende 
des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich 
(ÖRKÖ), der evangelische Superintendent Mag. Werner 
Horn in einem Brief an den damaligen 
Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer der Regierung 
vor, die weitere Entwicklung der Sekten zu beobachten 
und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.

Im März 1997 hatte das Sekretariat der (katholischen) 
Österreichischen Bischofskonferenz "schwerwiegende 
Bedenken" gegen den damaligen Gesetzesentwurf über 
die geplante "Bundesstelle für Sektenfragen" 
angemeldet. Die fehlende Definition des Begriffes 
"Sekte" bringe die Gefahr der Verletzung des 
Grundrechts auf Religionsfreiheit mit sich. Seither 
setzte sich die römisch-katholische Kirche für eine 
klare Abgrenzung zwischen Sekten und den anerkannten 
Kirchen und Religionsgemeinschaften ein, die letztlich 
in Österreich zu einem staatlich verordneten System 
einer religiösen Zwei-Klassen-Gesellschaft führte, 
was eine massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes 
darstellt.

Seit der Inkraftsetzung des "Bundesgesetzes über die 
Rechtspersönlichkeit von religiösen 
Bekenntnisgemeinschaften" am 10. Januar 1998 gab es 
immer wieder Proteste auf nationaler und 
internationaler Ebene gegen eine dort beklagte 
Diskriminierung christlicher Minderheiten. Das geltende 
Gesetz spaltet die Gesellschaft in zwei Gruppen: in die 
bereits anerkannten Kirchen, die staatliche Privilegien 
geniessen, und in religiöse Bekenntnisgemeinschaften, 
die nicht die Stellung einer Körperschaft des 
öffentlichen Rechts haben.

Ironie des Schicksals: Die Evangelisch-methodistische 
Kirche (EMK) ist seit 1951 die einzige staatlich 
anerkannte Freikirche in Österreich. Die anderen 
Freikirchen wie die Adventisten, Baptisten, 
Pfingstgemeinden und der Bund evangelikaler 
Gemeinden haben 1998 lediglich die 
Rechtspersönlichkeit einer "religiösen 
Bekenntnisgemeinschaft" erworben. Die Adventisten 
hatten bereits 1989 einen Antrag auf staatliche 
Anerkennung eingereicht, über den jedoch bis heute 
nicht in letzter Instanz entschieden wurde.  


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