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�RK Internationales �kumenisches Team wird zweiten Wahlgang in Haiti nicht beobachten


From "Sheila Mesa" <[email protected]>
Date 06 Jul 2000 08:27:48

�kumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung, Nu. 00-20
zur Ver�ffentlichung frei
6. Juli 2000

Internationales �kumenisches Team wird zweiten Wahlgang in Haiti nicht beobachten 

Vgl. �RK-Aktuelles,  Nu. 00-11

Das international zusammengesetzte �kumenische Team von Wahlbeobachtern und Wahlbeobachterinnen, das in Haiti die Abstimmung vom Mai begleitete, wird bei dem f�r Sonntag, 9. Juli 2000, angesetzten zweiten Wahlgang nicht mehr aktiv sein.

Mitglieder des �kumenischen Teams, das vom �kumenischen Rat der Kirchen (�RK) und dem Lutherischen Weltbund (LWB) gemeinsam entsandt wurde, teilten mit, dass sie den zweiten Wahlgang nicht beobachten werden, nachdem sie bei den am 21. Mai 2000 abgehaltenen Kommunal- und Parlamentswahlen Unregelm�ssigkeiten und Spannungen festgestellt hatten. Die 13 aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz stammenden Mitglieder des Teams m�chten jedoch f�r den Fall, dass sich die Situation �ndern sollte, "die T�re offen lassen".

Die internationale Gemeinschaft sowie religi�se Gruppen und die Zivilgesellschaft in Haiti selbst hatten die Ergebnisse des ersten Wahlgangs im Mai in diesem karibischen Land, zu dessen Gewinner die Partei des ehemaligen Pr�sidenten Jean-Bertrand Aristide erkl�rt worden war, weithin abgelehnt und als unfair bezeichnet.

In einer Erkl�rung vom 24. Juni stellten 17 Organisationen, unter anderem der Bund Protestantischer Kirchen in Haiti, die r�misch-katholische Bischofskonferenz, die nationale Handelskammer und der Unternehmerverband, fest, dass sie ein solches Ergebnis, das weder dem Wahlgesetz noch allgemein anerkannten Normen entspreche, nicht akzeptieren k�nnten. Die Oppositionsparteien erkl�rten, dass sie sich am zweiten Wahlgang nicht beteiligen werden. Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Organisation amerikanischer Staaten (OAS) haben den Wahlhergang ebenfalls scharf kritisiert und die G�ltigkeit des Abstimmungsergebnisses der ersten Runde in Frage gestellt.

Es folgt der vollst�ndige Text der von den �kumenischen Beobachtern und Beobachterinnen zum Wahlhergang am 21. Mai abgegebenen Erkl�rung:

ERKL�RUNG DER �KUMENISCHEN WAHLBEOBACHTER UND WAHLBEOBACHTERINNEN

Eine Gruppe von dreizehn Beobachter und Beobachterinnen aus der Schweiz, Frankreich, Deutschland und den Vereinigten Staaten ist nach Haiti gereist, um dort den Verlauf der Wahlen zu �berwachen.

Ihre Pr�senz bringt zum Ausdruck, dass sich die weltweite Gemeinschaft christlicher Kirchen f�r die haitianische Bev�lkerung interessiert und mit ihr solidarisch ist im Blick auf den wichtigen Schritt im Demokratisierungsprozess, der mit diesen Wahlen getan wird.

Aus praktischen Erw�gungen wurden diese Wahlbeobachter und Wahlbeobachterinnen im Rahmen der Beobachtungsmission der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) in den D�partements Ouest, Artibonite, Centre, Sud, Nord Est und Grand'Anse eingesetzt und die Zusammenarbeit mit den Regionalvertretern und Regionalvertreterinnen der OAS gestaltete sich sehr positiv. F�r die vorliegende Erkl�rung haben jedoch nur die dreizehn unterzeichnenden �kumenischen Beobachter und Beobachterinnen die Verantwortung.

Wir haben die offensichtliche Entschlossenheit der haitianischen W�hler und W�hlerinnen bewundert, sich trotz der komplizierten Situation und der materiellen und technischen Schwierigkeiten, die eine strikte Einhaltung der Wahlgesetze praktisch unm�glich machten, an den Wahlen zu beteiligen.

Wir nahmen auch die Anwesenheit vieler nationaler Beobachter und Beobachterinnen und offizieller Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Parteien in den Wahllokalen zur Kenntnis. Wir weisen besonders auf die verantwortungsvolle und b�rgerschaftliche Haltung des oft unzureichend ausgebildeten Personals in einer Mehrheit der von uns �berwachten Wahllokale hin. Das Engagement dieser Menschen erm�glichte einen zufriedenstellenden Ablauf der Wahlen in diesen Lokalen.

In einigen Wahllokalen haben wir jedoch gewisse Unregelm�ssigkeiten beobachtet: es wurde Druck auf W�hler und W�hlerinnen ausge�bt, Einsch�chterungsversuche wurden unternommen, und die Geheimhaltung der Stimmabgabe wurde nicht gew�hrleistet. Das Ausz�hlen der Stimmen geschah unter besonders schwierigen Bedingungen (lange Dauer, schlechte Beleuchtung, r�umliche Enge, Erm�dung der Ausz�hlenden, Abwesenheit oder Ausschluss offizieller Vertreter und Vertreterinnen) und es wurden Unregelm�ssigkeiten festgestellt, besonders hinsichtlich der Protokolle (Unvollst�ndigkeit, fehlende Unterschrift, nicht vor Ort abgefasst).

Der Transport der Ergebnisse in die Bezirkswahlb�ros wurde von uns nicht �berwacht, das gleiche gilt weitgehend f�r die Aufstellung der Ergebnisse, die allgemein nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 48 Stunden abgeschlossen wurde.

Von der Phase der Aufstellung der Wahlergebnisse an wurde die Beobachtung stark erschwert, da die meisten von uns besuchten Bezirkswahlb�ros sehr unorganisiert arbeiteten.

Am Tag nach den Wahlen verschlechterte sich das Klima an verschiedenen Orten, und die Spannungen nahmen erheblich zu (Festnahmen von Kandidaten und Kandidatinnen, Demonstrationen, Gewaltakte, Polizeimassnahmen).

Unter diesen Bedingungen erscheint es uns verfr�ht, das Ausmass und die Folgen der beobachteten Unregelm�ssigkeiten bewerten zu wollen; eine genaue �berpr�fung nach D�partements, unter Einbeziehung aller Wahllokale, ist unerl�sslich.

Der vorl�ufige Wahlrat, die staatlichen Beh�rden, die Parteien, die B�rgergesellschaft, alle Akteure im Wahlprozess und die Vertreter und Vertreterinnen der internationalen Gemeinschaft haben die Pflicht, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass die Achtung aller Regeln der Demokratie gew�hrleistet ist.

Der Wille aller W�hler und W�hlerinnen muss geachtet werden.

Port-au-Prince, 27. Mai 2000

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Karin Achtelstetter, Medienbeauftragte      
E-Mail: [email protected]; Tel: (+41.22) 791.61.53; Handy:  (+41) 79.284.52.12
oder 
Dirk-Michael Gr�tzsch, LWI-Redakteur (Deutsch)
E-Mail: [email protected]; Tel: (+41.22) 791. 63.53

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Der �kumenische Rat der Kirchen (�RK) ist eine Gemeinschaft von 337 Kirchen in �ber 100 L�ndern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die r�misch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem �RK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungef�hr alle sieben Jahre zusammentritt. Der �RK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegr�ndet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekret�r Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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