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ÖRK - Arbeitsmigranten in den Golfstaaten
From
smm@wcc-coe.org
Date
24 Nov 2000 02:58:42
Ökumenischer Rat der Kirchen
Pressemitteilung, PR-00-37
zur Veröffentlichung frei
24. November 2000
Kirchen rufen UNO dazu auf, die Situation von Arbeitsmigranten/innen in den Golfstaaten zu untersuchen
Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und die Internationale Katholische Kommission für Migration (ICMC) haben die Vereinten Nationen (UNO) gemeinsam dazu aufgerufen, die "zahlreichen Berichte" von schwerwiegenden Vergehen, einschliesslich Mord, an Arbeitsmigrantinnen und -migranten, in den Ländern des Persischen Golfs zu untersuchen.
In einem Brief an Gabriela Rodriguez, der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte von Migranten, rufen der ÖRK und die ICMC die UNO dazu auf, die Situation am Golf vor Ort zu untersuchen. In den Ländern des Persischen Golfs leben etwa zwölf Millionen Arbeitsmigranten und -migrantinnen, hauptsächlich aus Südasien und Ägypten.
Unterzeichner des Schreibens sind William Canny, Generalsekretär der ICMC, und Dwain Epps, Koordinator des ÖRK-Teams für internationale Beziehungen. Im Wortlaut heisst es:
"Wir sind zutiefst beunruhigt über die Situation der Arbeitsmigranten/innen in den Ländern des Persischen Golfs und rufen Sie dazu auf, im Rahmen des UN-Mandats die Situation dieser Menschen zu untersuchen.
Die zahlreichen Berichte über Prügel, Mord und Selbstmord von Arbeitsmigrantinnen, die als Hausangestellte arbeiten, machen eine solche Untersuchung durch Ihr Amt notwendig.
Die Internationale Katholische Kommission für Migration und der Ökumenische Rat der Kirchen treten seit langem für die Rechte von Arbeitsmigranten/innen ein. In diesem Bewusstsein rufen wir Ihre Behörde dazu auf, die besonderen Bedürfnisse und Nöte der Arbeitsmigranten/innen in der Golfregion zu untersuchen.
Wie Ihnen bekannt ist, leben in den Golfstaaten zahlreiche Arbeitsmigranten/innen; auch wenn es keine genauen Statistiken dazu gibt, schätzen wir ihre Zahl auf rund zwölf Millionen, die meisten davon aus Südasien und Ägypten. Wie wir aus Berichten von Menschenrechtsorganisationen, Migrantenverbänden und anderen
Quellen wissen, sind ausländische Arbeitskräfte in der Golfregion mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Besonders beunruhigt sind wir durch Berichte von schweren Vergehen, von regelmässigen Beschlagnahmungen der Reisepässe durch Arbeitgeber oder Geldgeber sowie von fehlenden Möglichkeiten eines juristischen Einspruchs im Falle von Konflikten zwischen Arbeitnehmern/innen und Arbeitgebern.
Besondere Sorge bereitet uns die Schutzlosigkeit von Arbeitskräften, deren Pässe von den Arbeitgebern beschlagnahmt wurden. Darüber hinaus macht die Einschaltung privater Arbeitsvermittler und Geldgeber es schwer, einen Verantwortlichen zu finden, wenn ein/e Arbeitsmigrant/in nicht den zugesagten Lohn oder sonstige zugesagte Leistungen erhält. Wenn ein Rechtsweg besteht, ist er häufig zu zeitraubend und kostspielig, als dass Arbeitsmigranten/innen ihn beschreiten könnten.
Hausangestellte haben eine besonders schwache Position, da sie in den Arbeitsgesetzen der meisten Golfstaaten nicht berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass sie keine Rechtsmittel einlegen können, wenn ein Arbeitgeber sie dazu zwingt, 18 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche zu arbeiten.
In einer Zeit, in der die Arbeitsmigranten/innen überall auf der Welt mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, ist die Situation in den Golfstaaten besonders problematisch und erfordert eine nähere Untersuchung. Im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, in denen Arbeitsmigranten/innen leben, gibt es in der Golfregion keine lokalen Organisationen, die die Interessen von Migranten/innen vertreten.
Wir hoffen, dass Ihre Mitarbeiter die Region besuchen können, um sich aus erster Hand ein Bild von der Situation zu machen, sowohl aus Sicht der Regierungen als auch der Migranten/innen, um anschliessend der UN-Menschrechtskommission geeignete Massnahmen zu empfehlen.
Weitere Informationen erhalten Sie von: Karin Achtelstetter, Medienbeauftragte
Tel: (++41.22) 791.61.53 Handy: (+41) 79.284.52.12
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Die Internationale Katholische Kommission für Migration (ICMC) ist eine Organisation, die im Bereich der Zwangsmigration arbeitet und den Entwurzelten hilft. Sie reagiert auf die unmittelbaren Nöte und Bedürfnisse von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Zwangsmigranten/innen und konzentriert sich auf die Schwächsten unter diesen Gruppen. Gleichzeitig arbeitet die ICMC auf dauerhaftere Lösungen hin: Rückkehr, Reintegration und Wiederansiedlung. Im Jahre 2001 begeht die ICMC ihr 50jähriges Bestehen. Der Generalsekretär der ICMC ist William Canny.
ICMC
Hauptsitz
37-39 rue de Vermont, Postfach 96, 1211 Genf 20, Schweiz
Telefon: +41-22-919 10 20; Fax: +41-22-919 10 48;
E-Mail: secretariat@icmc.dpn.ch
ICMC
Kommunikationsabteilung
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E-Mail: icmc@thenewburys.freeserve.co.uk
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Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ist eine Gemeinschaft von 337 Kirchen in über 100 Ländern auf allen Kontinenten und aus praktisch allen christlichen Traditionen. Die römisch-katholische Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ÖRK zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die ungefähr alle sieben Jahre zusammentritt. Der ÖRK wurde 1948 in Amsterdam (Niederlande) offiziell gegründet. An der Spitze der Mitarbeiterschaft steht Generalsekretär Konrad Raiser von der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Ökumenischer Rat der Kirchen
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