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Mehr Beeintr�chtigungen der Religionsfreiheit
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APD <[email protected]>
Date
Sun, 8 Jul 2001 09:29:46 -0400
8. Juli 2001
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Mehr Beeintr�chtigungen der Religionsfreiheit -
Auch Frankreich auf der Liste der L�nder mit
diskriminierenden Gesetzen
Rom, Italien. (APD) Wie aus dem in Rom vorgelegten
Jahresbericht 2001 des internationalen Hilfswerkes
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" hervorgeht, nehmen
die F�lle der Missachtung der religi�sen Freiheit
weiter zu.
Der Bericht analysiert die Lage dieses
unver�usserlichen Grundrechtes in 189 L�ndern.
Dabei stehen China, Indonesien, Sudan, Nigeria und
Turkmenistan an der Spitze einer sogenannten
"schwarzen Liste" des Hilfswerkes, die L�nder und
Regionen auff�hrt, wo die Verletzung der
Religionsfreiheit besonders h�ufig vorkommt.
In dem Bericht �ber die Religionsfreiheit werden die
L�nder der Erde in verschiedene Gebiete unterteilt:
- Islamische Gebiete: Diskriminierungen basieren auf
der Scharia, dem islamischen Gesetz, Evangelisierung
und Glaubensverk�ndigung durch Gl�ubige anderer
Religionen ist im Allgemeinen untersagt.
- Kommunistische Gebiete: vor allem China, wo es eine
repressive Politik gegen�ber religi�sen Gruppen gibt.
- Hinduistisch-buddhistische Gebiete, wo soziale
Diskriminierung Andersgl�ubiger
stattfindet.
- Konfliktgebiete: Massaker zwischen verschiedenen
Gruppen finden unter anderem aus religi�sen Gr�nden
statt.
- Gebiete, wo die Rechtsprechung die
Religionsfreiheit beeintr�chtigt.
- Gebiete, wo keine Diskriminierung festgestellt
wurde.
Im Jahresbericht 2001 erscheint auch Frankreich, das
auf die Liste der L�nder mit diskriminierender
Gesetzgebung gesetzt wurde. Am 30. Mai wurde ein
sogenanntes "Sektengesetz" verabschiedet, mit dem in
Frankreich der allgemeine Straftatbestand der
"geistige Manipulation" eingef�hrt wurde.
Nach Meinung von Andrea Morigi, einem Mitredakteur
des Berichts, k�nnte die Anwendung dieses Gesetzes
dazu f�hren, dass traditionelle religi�se Praktiken
der Christen, wie etwa Fasten oder die
idiorhythmischen Tag- und Nachtzeiten einiger Kl�ster
missbilligt werden. Die r�misch-katholische Kirche
und die protestantischen Glaubensgemeinschaften
Frankreichs hatten sich mit Entschiedenheit gegen
dieses Gesetz gewandt, dem jedoch die Rechts- und
Links-Parteien im Parlament zugestimmt und zur
Anwendung verholfen haben.
Unter den Fortschritten wird auch die Abschaffung des
sogenannten "Bistumsartikels" (Bundesverfassung von
1874, Artikel 50) aus der Schweizer Verfassung
erw�hnt. In einer Volksabstimmung am 10. Juni hat das
Volk entschieden, den Gesetzesartikel, der f�r die
Errichtung neuer katholischer Di�zesen (Bist�mern) in
der Schweiz die Zustimmung der Regierung vorsah,
ersatzlos zu streichen.
"Kirche in Not", so betonen die Verfasser des
Berichts, verteidige das Naturrecht der
Religionsfreiheit, das heisst, das Recht aller
Religionen auf Freiheit, nicht nur des Christentums.
Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit geh�rt zu den Grundrechten der
Menschen und wurde 1948 als "unver�usserliches Recht"
in Artikel 2 der "Allgemeinen Erkl�rung der
Menschenrechte" festgeschrieben. Mit der 1981 von der
UN-Generalversammlung verabschiedeten "Erkl�rung �ber
die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der
�berzeugung" wurden die notwendigen Massnahmen
geschaffen, um die in der Erkl�rung verk�ndeten
Rechte und Freiheiten in der Gesetzgebung der
einzelnen UN-Mitgliedsstaaten zu verankern, dass sie
auch in der Praxis von jedermann genutzt werden
k�nnen. Trotzdem kommt es auch in UN-Mitgliedsstaaten
immer wieder zu Missachtung und Beeintr�chtigung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten.
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" ist ein
internationales pastorales Hilfswerk der r�misch-
katholischen Kirche, das j�hrlich mehr als 8000
Projekte weltweit betreut und finanziell unterst�tzt.
Es bem�ht sich �berall da zu helfen, wo Katholiken in
Not, Bedr�ngnis oder gar Verfolgung leben und daher
in ihrem Leben nach dem Glauben behindert werden.
Das Werk f�rdert vor allem die Aus- und Weiterbildung
von Seminaristen, Priestern und Ordensleuten, den Bau
und die Renovierung von Ausbildungsst�tten und
Kirchen, sowie die Verbreitung von Bibeln und anderer
religi�ser Literatur. Auch Radioprogramme mit
seelsorgerischen Sendungen f�r Osteuropa, Asien und
Lateinamerika werden seit Jahren gef�rdert.
1984 wurde das Werk vom Vatikan per Dekret der
Kongregation f�r den Klerus als "�ffentliche und
universale Vereinigung von Gl�ubigen" anerkannt.
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