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Mehr Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit
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APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
Sun, 8 Jul 2001 09:29:46 -0400
8. Juli 2001
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Mehr Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit -
Auch Frankreich auf der Liste der Länder mit
diskriminierenden Gesetzen
Rom, Italien. (APD) Wie aus dem in Rom vorgelegten
Jahresbericht 2001 des internationalen Hilfswerkes
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" hervorgeht, nehmen
die Fälle der Missachtung der religiösen Freiheit
weiter zu.
Der Bericht analysiert die Lage dieses
unveräusserlichen Grundrechtes in 189 Ländern.
Dabei stehen China, Indonesien, Sudan, Nigeria und
Turkmenistan an der Spitze einer sogenannten
"schwarzen Liste" des Hilfswerkes, die Länder und
Regionen aufführt, wo die Verletzung der
Religionsfreiheit besonders häufig vorkommt.
In dem Bericht über die Religionsfreiheit werden die
Länder der Erde in verschiedene Gebiete unterteilt:
- Islamische Gebiete: Diskriminierungen basieren auf
der Scharia, dem islamischen Gesetz, Evangelisierung
und Glaubensverkündigung durch Gläubige anderer
Religionen ist im Allgemeinen untersagt.
- Kommunistische Gebiete: vor allem China, wo es eine
repressive Politik gegenüber religiösen Gruppen gibt.
- Hinduistisch-buddhistische Gebiete, wo soziale
Diskriminierung Andersgläubiger
stattfindet.
- Konfliktgebiete: Massaker zwischen verschiedenen
Gruppen finden unter anderem aus religiösen Gründen
statt.
- Gebiete, wo die Rechtsprechung die
Religionsfreiheit beeinträchtigt.
- Gebiete, wo keine Diskriminierung festgestellt
wurde.
Im Jahresbericht 2001 erscheint auch Frankreich, das
auf die Liste der Länder mit diskriminierender
Gesetzgebung gesetzt wurde. Am 30. Mai wurde ein
sogenanntes "Sektengesetz" verabschiedet, mit dem in
Frankreich der allgemeine Straftatbestand der
"geistige Manipulation" eingeführt wurde.
Nach Meinung von Andrea Morigi, einem Mitredakteur
des Berichts, könnte die Anwendung dieses Gesetzes
dazu führen, dass traditionelle religiöse Praktiken
der Christen, wie etwa Fasten oder die
idiorhythmischen Tag- und Nachtzeiten einiger Klöster
missbilligt werden. Die römisch-katholische Kirche
und die protestantischen Glaubensgemeinschaften
Frankreichs hatten sich mit Entschiedenheit gegen
dieses Gesetz gewandt, dem jedoch die Rechts- und
Links-Parteien im Parlament zugestimmt und zur
Anwendung verholfen haben.
Unter den Fortschritten wird auch die Abschaffung des
sogenannten "Bistumsartikels" (Bundesverfassung von
1874, Artikel 50) aus der Schweizer Verfassung
erwähnt. In einer Volksabstimmung am 10. Juni hat das
Volk entschieden, den Gesetzesartikel, der für die
Errichtung neuer katholischer Diözesen (Bistümern) in
der Schweiz die Zustimmung der Regierung vorsah,
ersatzlos zu streichen.
"Kirche in Not", so betonen die Verfasser des
Berichts, verteidige das Naturrecht der
Religionsfreiheit, das heisst, das Recht aller
Religionen auf Freiheit, nicht nur des Christentums.
Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit gehört zu den Grundrechten der
Menschen und wurde 1948 als "unveräusserliches Recht"
in Artikel 2 der "Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte" festgeschrieben. Mit der 1981 von der
UN-Generalversammlung verabschiedeten "Erklärung über
die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der
Überzeugung" wurden die notwendigen Massnahmen
geschaffen, um die in der Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten in der Gesetzgebung der
einzelnen UN-Mitgliedsstaaten zu verankern, dass sie
auch in der Praxis von jedermann genutzt werden
können. Trotzdem kommt es auch in UN-Mitgliedsstaaten
immer wieder zu Missachtung und Beeinträchtigung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten.
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" ist ein
internationales pastorales Hilfswerk der römisch-
katholischen Kirche, das jährlich mehr als 8000
Projekte weltweit betreut und finanziell unterstützt.
Es bemüht sich überall da zu helfen, wo Katholiken in
Not, Bedrängnis oder gar Verfolgung leben und daher
in ihrem Leben nach dem Glauben behindert werden.
Das Werk fördert vor allem die Aus- und Weiterbildung
von Seminaristen, Priestern und Ordensleuten, den Bau
und die Renovierung von Ausbildungsstätten und
Kirchen, sowie die Verbreitung von Bibeln und anderer
religiöser Literatur. Auch Radioprogramme mit
seelsorgerischen Sendungen für Osteuropa, Asien und
Lateinamerika werden seit Jahren gefördert.
1984 wurde das Werk vom Vatikan per Dekret der
Kongregation für den Klerus als "öffentliche und
universale Vereinigung von Gläubigen" anerkannt.
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