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Mehr Beeintr�chtigungen der Religionsfreiheit


From APD <[email protected]>
Date Sun, 8 Jul 2001 09:29:46 -0400

8. Juli 2001
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
[email protected]
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz 

Mehr Beeintr�chtigungen der Religionsfreiheit -
Auch Frankreich auf der Liste der L�nder mit 
diskriminierenden Gesetzen 

Rom, Italien. (APD)    Wie aus dem in Rom vorgelegten 
Jahresbericht 2001 des internationalen Hilfswerkes 
"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" hervorgeht, nehmen 
die F�lle der Missachtung der religi�sen Freiheit 
weiter zu. 

Der Bericht analysiert die Lage dieses 
unver�usserlichen Grundrechtes in 189 L�ndern. 
Dabei stehen China, Indonesien, Sudan, Nigeria und 
Turkmenistan an der Spitze einer sogenannten 
"schwarzen Liste" des Hilfswerkes, die L�nder und 
Regionen auff�hrt, wo die Verletzung der 
Religionsfreiheit besonders h�ufig vorkommt.

In dem Bericht �ber die Religionsfreiheit werden die 
L�nder der Erde in verschiedene Gebiete unterteilt: 

- Islamische Gebiete: Diskriminierungen basieren auf 
der Scharia, dem islamischen Gesetz, Evangelisierung 
und Glaubensverk�ndigung durch Gl�ubige anderer 
Religionen ist im Allgemeinen untersagt. 

- Kommunistische Gebiete: vor allem China, wo es eine 
repressive Politik gegen�ber religi�sen Gruppen gibt. 

- Hinduistisch-buddhistische Gebiete, wo soziale 
Diskriminierung Andersgl�ubiger
stattfindet. 

- Konfliktgebiete: Massaker zwischen verschiedenen 
Gruppen finden unter anderem aus religi�sen Gr�nden 
statt. 

- Gebiete, wo die Rechtsprechung die 
Religionsfreiheit beeintr�chtigt. 

- Gebiete, wo keine Diskriminierung festgestellt 
wurde. 

Im Jahresbericht 2001 erscheint auch Frankreich, das 
auf die Liste der L�nder mit diskriminierender 
Gesetzgebung gesetzt wurde. Am 30. Mai wurde ein 
sogenanntes "Sektengesetz" verabschiedet, mit dem in 
Frankreich der allgemeine Straftatbestand der 
"geistige Manipulation" eingef�hrt wurde.

Nach Meinung von Andrea Morigi, einem Mitredakteur 
des Berichts, k�nnte die Anwendung dieses Gesetzes 
dazu f�hren, dass traditionelle religi�se Praktiken 
der Christen, wie etwa Fasten oder die 
idiorhythmischen Tag- und Nachtzeiten einiger Kl�ster 
missbilligt werden. Die r�misch-katholische Kirche 
und die protestantischen Glaubensgemeinschaften 
Frankreichs hatten sich mit Entschiedenheit gegen 
dieses Gesetz gewandt, dem jedoch die Rechts- und 
Links-Parteien im Parlament zugestimmt und zur 
Anwendung verholfen haben. 

Unter den Fortschritten wird auch die Abschaffung des 
sogenannten "Bistumsartikels" (Bundesverfassung von 
1874, Artikel 50) aus der Schweizer Verfassung 
erw�hnt. In einer Volksabstimmung am 10. Juni hat das 
Volk entschieden, den Gesetzesartikel, der f�r die 
Errichtung neuer katholischer Di�zesen (Bist�mern) in 
der Schweiz die Zustimmung der Regierung vorsah, 
ersatzlos zu streichen.

"Kirche in Not", so betonen die Verfasser des 
Berichts, verteidige das Naturrecht der 
Religionsfreiheit, das heisst, das Recht aller 
Religionen auf Freiheit, nicht nur des Christentums. 

Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und 
Religionsfreiheit geh�rt zu den Grundrechten der 
Menschen und wurde 1948 als "unver�usserliches Recht" 
in Artikel 2 der "Allgemeinen Erkl�rung der 
Menschenrechte" festgeschrieben. Mit der 1981 von der 
UN-Generalversammlung verabschiedeten "Erkl�rung �ber 
die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und 
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der 
�berzeugung" wurden die notwendigen Massnahmen 
geschaffen, um die in der Erkl�rung verk�ndeten 
Rechte und Freiheiten in der Gesetzgebung der 
einzelnen UN-Mitgliedsstaaten zu verankern, dass sie 
auch in der Praxis von jedermann genutzt werden 
k�nnen. Trotzdem kommt es auch in UN-Mitgliedsstaaten 
immer wieder zu Missachtung und Beeintr�chtigung der 
Menschenrechte und Grundfreiheiten.

"Kirche in Not/Ostpriesterhilfe" ist ein 
internationales pastorales Hilfswerk der r�misch-
katholischen Kirche, das j�hrlich mehr als 8000 
Projekte weltweit betreut und finanziell unterst�tzt. 
Es bem�ht sich �berall da zu helfen, wo Katholiken in 
Not, Bedr�ngnis oder gar Verfolgung leben und daher 
in ihrem Leben nach dem Glauben behindert werden.

Das Werk f�rdert vor allem die Aus- und Weiterbildung 
von Seminaristen, Priestern und Ordensleuten, den Bau 
und die Renovierung von Ausbildungsst�tten und 
Kirchen, sowie die Verbreitung von Bibeln und anderer 
religi�ser Literatur. Auch Radioprogramme mit 
seelsorgerischen Sendungen f�r Osteuropa, Asien und 
Lateinamerika werden seit Jahren gef�rdert.

1984 wurde das Werk vom Vatikan per Dekret der 
Kongregation f�r den Klerus als "�ffentliche und 
universale Vereinigung von Gl�ubigen" anerkannt.


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