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ORK - Sonderkommission zur orthodoxen... - Kommunique


From "Sheila Mesa" <smm@wcc-coe.org>
Date Wed, 21 Nov 2001 15:10:43 +0100

Okumenischer Rat der Kirchen
Aktuelles, Up-01-40
zur Veroffentlichung frei
21. November 2001

Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ORK :
Konsens uber Entscheidungsfindung im Konsensverfahren

vgl. ORK-Aktuelles, Up-00-36, 26. Oktober 2000
vgl. WCC Press Update of 9 December 1999

Zum Abschluss ihrer dritten Plenartagung (15.-20. November 2001,
Berekfurdo, Ungarn) veroffentlichte die Sonderkommission zur
orthodoxen Mitarbeit im Okumenischen Rat der Kirchen (ORK) das
folgende Kommunique:  

Kommunique

Die Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im Okumenischen
Rat der Kirchen (ORK) traf vom 15.-20. November 2001 zu ihrer
dritten Plenartagung zusammen, die auf Einladung der Reformierten
Kirche in Ungarn in Berekfurdo, Ungarn, stattfand.  

Die Halfte der Kommissionsmitglieder wird von den
ostlich-orthodoxen und den orientalisch-orthodoxen Kirchen
ernannt, die andere Halfte, die die ubrigen Mitgliedskirchen des
ORK vertritt, vom Zentralausschuss. Den gemeinsamen Vorsitz
fuhrten Metropolit von Ephesus Chrysostomos (Okumenisches
Patriarchat) und Bischof  Rolf Koppe (Evangelische Kirche in
Deutschland) sowie in Bischof Koppes Abwesenheit Dr. Anna Marie
Aagaard (Evangelisch-Lutherische Kirche in Danemark).  

Die Sonderkommission hat den Auftrag, "das gesamte Spektrum von
Anliegen im Blick auf die Mitarbeit der orthodoxen Kirchen im ORK
zu untersuchen und zu analysieren" und dem ORK-Zentralausschuss
"Vorschlage zu den notwendigen Veranderungen in Struktur, Stil
und Ethos des Rates" zu unterbreiten.   

Dem ORK-Zentralausschuss wurde auf seiner Tagung vom 29. Januar
- 6. Februar 2001 in Potsdam ein Zwischenbericht vorgelegt, der
die Arbeit der Kommission auf 
ihrer ersten und zweiten Plenartagung (Morges, Schweiz, 6.-8.
Dezember 1999, und Kairo, Agypten, 23.-25. Oktober 2000)
zusammenfasste. Darin wurden funf Problembereiche herausgestellt:
 

- Fragen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft
- eine Uberprufung der Prozesse der Entscheidungsfindung
- gemeinsames Gebet
- soziale und ethische Fragen
- ekklesiologische Fragen

Wahrend dieser dritten Plenartagung hat die Sonderkommission
erhebliche Fortschritte erzielt. Eine der wichtigsten Aussagen
der Kommission war, dass das Konsensverfahren die geeignetste
Methode der Entscheidungsfindung fur die Leitungsorgane des ORK
ist. Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle
nachdrucklich vertretenen Meinungen in den Bericht bzw. den
gesamten Ablauf einer Tagung aufgenommen werden, so dass sich der
Geist der gemeinsamen Bemuhungen um Einheit in der Art und Weise
der Geschaftsfuhrung niederschlagt. Die Kommission schlagt die
folgende Definition von Konsens zur weiteren Erorterung vor:  

Bei der Konsensmethode handelt es sich um ein Verfahren zur
Feststellung der Meinung einer Versammlung, ohne dass uber Fragen
abgestimmt wird. Ein Konsens ist erreicht, wenn eine der
folgenden Situationen gegeben ist: 

(a) alle stimmen uberein (Einstimmigkeit);

(b) die Mehrzahl stimmt uberein, und die nicht ubereinstimmende
Minderheit erklart sich einverstanden damit, dass die Aussprache
umfassend und fair gewesen ist und dass der Vorschlag die
allgemeine *Meinung der Versammlung' wiedergibt; die Minderheit
gibt daher ihre Zustimmung;  

(c) die Versammlung erkennt an, dass verschiedenen Meinungen
vertreten sind, und beschliesst, diese in den Text des Vorschlags
(nicht nur des Protokolls) aufzunehmen;

(d) es wird beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen;

(e) er wird beschlossen, dass keine Entscheidung erreicht werden
kann.  

Das Konsensverfahren erlaubt somit jeder Gruppe von Kirchen,
durch einen Sprecher ihre Einwande zu einem Antrag vor dessen
Annahme vorbringen und von der Versammlung berucksichtigen zu
lassen, oder - in selteneren Fallen - einen Antrag solange
zuruckzuhalten, bis ihren Bedenken voll und ganz Rechnung
getragen worden ist.  

Es wurde empfohlen, nach Beendigung der Arbeit der
Sonderkommission "einen paritatischen Ausschuss" einzusetzen -
ein 12-kopfiges Gremien, dass sich je zur Halfte aus orthodoxen
und aus sonstigen Mitgliedern zusammensetzt -, der den Zentral-
und Exekutivausschuss weiter beraten und ihnen Empfehlungen
unterbreiten soll.  

Die Kommission bestatigt die Funktion des ORK als ein
notwendiges Instrument bei der Auseinandersetzung mit sozialen
und ethischen Fragen. In dem Bewusstsein, dass sich diese Fragen
aus dem Leben der Kirchen ergeben und dass der ORK auf Ersuchen
der Kirchen eher in deren Namen als an ihrer Stelle spricht,
stellte die Kommission fest, dass die Leitungsgremien des ORK mit
Hilfe der Konsensmethode viele der Anliegen ansprechen konnten,
die sich im Zusammenhang mit sozialen und ethischen Fragen
ergeben.   

Im Zusammenhang mit der Diskussion uber Fragen des gemeinsamen
Gebets erklarte die Kommission, dass die "Christen gemeinsam um
gottlichen Beistand bitten mussen". Gleichzeitig sah sie die
Notwendigkeit von sorgfaltig ausgearbeiteten Leitlinien fur das
gemeinsame Gebet.  

Im Hintergrund all dieser Diskussionen stand die permanente
Frage nach dem Selbstverstandnis der Kirchen im Hinblick auf die
eine Kirche, den Leib Christi. Von dieser Frage waren alle
Diskussionen durchdrungen.  

Vertreter und Vertreterinnen der Studiengruppe zur
Mitgliedschaft, die vor der Plenartagung der Kommission vom
12.-14. November in Budapest zusammengekommen waren, legten einen
zweiten Zwischenbericht vor, in dem alternative Modelle der
Beteiligung am Leben und Wirken des ORK untersucht werden. Mit
Unterstutzung von Mitgliedern der Sonderkommission setzt die
Studiengruppe ihre Arbeit an neuen Kriterien - die sowohl
theologische als auch ekklesiale Anforderungen umfassen - fur die
Aufnahme von Kirchen in die ORK-Mitgliedschaft fort. Es wird
davon ausgegangen, dass sich die gegenwartigen Mitgliedskirchen
in diesen Kriterien wiedererkennen.  

Die Mitglieder der Kommission nahmen am Sonntagsgottesdienst in
der Reformierten Kirche von Debrecen teil und besuchten auch das
dortige Reformierte Seminar. Wahrend des Gottesdienstes sprachen
beide Vorsitzenden, Metropolit von Ephesus Chrysostomos und Dr.
Anna Marie Aagaard, zur Gemeinde und berichteten uber die Arbeit
der Sonderkommission. Anlasslich eines Mittagessens begrussten
der leitende Bischof der Reformierten Kirche in Ungarn, Bischof
Dr. Gusztav Bolcskei, sowie der Prasident, Bischof Dr. Mihaly
Markus, und der Generalsekretar des Okumenischen Kirchenrates
von Ungarn, Pfr. Dr. Tibor Gorog, die Kommissionsmitglieder. Dr.
Aagaard bedankte sich im Namen der Mitglieder der
Sonderkommission herzlich fur die Gastfreundlichkeit der
Reformierten Kirche in Ungarn und dankte Bischof Bolcskei und
Pfr. Bertalan Tamas fur die ausgezeichnete Vorbereitungsarbeit
und Koordinierung. Zum Abschluss der Tagung gaben die
Kommissionsmitglieder auch ihrem Dank gegenuber dem
ORK-Mitarbeiterstab Ausdruck, der intensive Arbeit fur die
Sonderkommission geleistet hatte.  

Die Kommission plant eine weitere Plenartagung vom 27. Mai - 2.
Juni 2002 in Helsinki, um den Schlussbericht fur den
ORK-Zentralausschuss auszuarbeiten, der auf dessen Tagung vom
26. August - 3. September 2002 in Genf vorgelegt werden soll.  
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Die Einrichtung einer Sonderkommission wurde 1998 von der Achten
Vollversammlung des ORK in Harare (Simbabwe) gebilligt. Diesem
Beschluss war eine unter den orthodoxen Kirchen zunehmend
geausserte Besorgnis uber den ORK vorausgegangen. Im Mai 1998
war dann in Thessaloniki (Griechenland) eine Tagung
ostlich-orthodoxer Kirchen einberufen worden. Zu den zentralen
Anliegen, die auf jener Tagung zusammengefasst wurden, zahlten
einige Aktivitaten des ORK selbst, "bestimmte Entwicklungen in
einigen protestantischen Mitgliedskirchen des Rates, die sich in
den Debatten im ORK widerspiegeln", mangelnde Fortschritte in
okumenischen theologischen Diskussionen sowie die
Feststellung, dass die gegenwartige Struktur des ORK eine
sinnvolle Mitarbeit der orthodoxen Kirchen zunehmend erschwere
und fur einige sogar unmoglich mache. Die Vollversammlung in
Harare hatte bei ihrer Zustimmung zur Einsetzung einer
Sonderkommission darauf hingewiesen, dass "andere Kirchen und
Kirchenfamilien" ahnliche Anliegen haben wie die Orthodoxen.  

Weitere Informationen zur Sonderkommission erhalten Sie unter:
http://www.wcc-coe.org/wcc/who/special-01-g.html 

oder vom Buro der Medienbeauftragten,  Tel:  (++41.22)
791.64.21

**********
Der Okumenische Rat der Kirchen (ORK) ist eine Gemeinschaft von
342 Kirchen in uber 100 Landern auf allen Kontinenten und aus
praktisch allen christlichen Traditionen. Die romisch-katholische
Kirche ist keine Mitgliedskirche, arbeitet aber mit dem ORK
zusammen. Oberstes Leitungsorgan ist die Vollversammlung, die
ungefahr alle sieben Jahre zusammentritt. Der ORK wurde 1948 in
Amsterdam (Niederlande) offiziell gegrundet. An der Spitze der
Mitarbeiterschaft steht Generalsekretar Konrad Raiser von der
Evangelischen Kirche in Deutschland.

Okumenischer Rat der Kirchen
ORK-Medienbeauftragte 
Tel: (41 22) 791 6153 / 791 6421
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