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Deutscher Bundestag stimmt Stammzellen-Import zu
From
"Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date
Fri, 01 Feb 2002 15:54:53 -0600
Deutscher Bundestag stimmt Stammzellen-Import unter strengen Auflagen zu
Kirchen kritisieren Bundestagsentscheidung vehement - "Dammbruch"
befuerchtet
Berlin (Deutschland)/Genf, 1. Februar 2002 (LWI/epd) - Der
deutsche Bundestag hat den Import menschlicher embryonaler
Stammzellen nach Deutschland unter strengen Auflagen gebilligt.
Fuer den Import bestehender Stammzelllinien in Ausnahmefaellen
stimmten am Mittwoch, 30. Januar, 340 Abgeordnete. Ein
Importverbot unterstuetzten 265 Bundestagsmitglieder. Der
Bundestag muss nun eine entsprechende gesetzliche Regelung
verabschieden.
Die beiden grossen Kirchen in Deutschland kritisierten die
Entscheidung des Bundestages vehement. Durch diesen Beschluss
seien "Lebensrecht und uneingeschraenkter Lebensschutz des
Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an nicht mehr
gewaehrleistet", heisst es in einer am Mittwoch in Hannover und
Bonn veroeffentlichten gemeinsamen Erklaerung der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen
Bischofskonferenz. ForscherInnen begruessten dagegen den
Beschluss. Sie erhoffen sich damit neue Erkenntnisse ueber
Therapiemoeglichkeiten fuer schwere Krankheiten.
In der mehr als vierstuendigen Bundestagsdebatte, an der sich
insgesamt 40 Abgeordnete beteiligten, hatten GegnerInnen und
BefuerworterInnen des Imports embryonaler Stammzellen fuer ihre
Positionen geworben. Bundeskanzler Gerhard Schroeder (SPD)
befuerwortete den streng begrenzten Import. Damit werde gegenueber
dem geltenden Embryonenschutzgesetz keine prinzipiell neue
Rechtslage geschaffen. Durch die praezisen Anforderungen an den
Import werde aber mehr Rechtssicherheit erreicht.
Fuer die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Die
CDU-Vorsitzende Angela Merkel sprach sich fuer den
Stammzellen-Import in Ausnahmefaellen aus. Merkel lehnte zugleich
die verbrauchende Embryonenforschung ab und plaedierte fuer eine
staerkere Foerderung der Forschung an adulten Stammzellen.
Der Ratsvorsitzende der EKD, Praeses Manfred Kock, und der
Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann,
betonten, beide Kirchen haetten die Entscheidung des Bundestages
"mit grosser Enttaeuschung" aufgenommen. Damit werde es auch in
Deutschland moeglich, "mit menschlichen embryonalen Stammzellen zu
experimentieren, zu deren Gewinnung Embryonen getoetet wurden".
Sie forderten die PolitikerInnen auf, sich trotz der
Bundestagsentscheidung "mit allem Nachdruck fuer den Schutz des
menschlichen Lebens von Anfang an einzusetzen, damit dieser
Beschluss nicht zu einem Dammbruch fuehrt". Die Entscheidung
widerspreche dem Geist des Embryonenschutzgesetzes, so Kock und
Lehmann. Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gelte bereits "die
befruchtete, entwicklungsfaehige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt
der Kernverschmelzung an".
Manfred Kock aeusserte Verstaendnis fuer die Hoffnungen kranker
Menschen auf Heilung. Es seien aber zu grosse Versprechungen
gemacht worden, zuwenig sei auf die Alternativen hingewiesen
worden. Der EKD-Ratsvorsitzende appellierte an die PolitikerInnen,
mit der Formulierung des Gesetzes zum Import embryonaler
Stammzellen Klarheit zu schaffen.
Inzwischen hat die Bundesregierung angekuendigt, noch im Februar
einen Gesetzentwurf zum Import embryonaler Stammzellen vorzulegen.
Einen Tag nach der Bundestagsentscheidung kuendigte der
Parlamentarische Staatssekretaer im Forschungsministerium,
Wolf-Michael Catenhusen (SPD), eine "fuer die Wissenschaftler
praktikable Loesung ohne grossen buerokratischen Aufwand" an.
Der Gesetzentwurf soll laut Catenhusen in der naechsten
Sitzungswoche des Bundestages (18.-22. Februar) vorgelegt werden.
Geplant ist nach seinen Angaben eine Genehmigungsbehoerde im
Bereich des Gesundheitsministeriums, die von einer
Ethik-Kommission beraten wird. Dieses Gremium soll vor der Einfuhr
mehrere Kriterien ueberpruefen. Unter anderem muessen die
Stammzellen vor einem noch festzulegenden Stichtag gewonnen worden
sein. Die Embryonen, aus denen die Stammzellen gewonnen wurden,
duerfen nicht zu Forschungszwecken erzeugt worden sein.
Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich haelt eine
Verfassungsklage der evangelischen Kirche wegen Verletzung der
Menschenwuerde (Artikel 1 Grundgesetz) fuer moeglich, wie er vor
JournalistInnen in Muenchen erklaerte. EKD-Sprecher Thomas Krueger
sagte dazu, in der Evangelischen Kirche in Deutschland gebe es
bisher keine Ueberlegungen, das Bundesverfassungsgericht
anzurufen. (533 Woerter)
(Dieser Beitrag basiert auf Informationen des epd - Evangelischer
Pressedienst.)
* * *
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