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Millionen von Dalits von Weltkonferenz gegen Rassismus
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"Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date
Thu, 11 Apr 2002 11:53:16 -0500
Millionen von Dalits von Weltkonferenz gegen Rassismus "im Stich
gelassen"
LWB fordert von UN-Menschenrechtskommission Behandlung der Frage
der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehoerigkeit
Genf, 8. April 2002 (LWI) - Der Lutherische Weltbund (LWB) hat in
einer muendlichen Erklaerung auf der 58. Tagung der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die vom 18. Maerz
bis 26. April 2002 in Genf tagt, zutiefst bedauert, dass die Frage
der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehoerigkeit und
vergleichbarer Formen der Diskriminierung auf der Weltkonferenz
gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
damit zusammenhaengende Intoleranz im Herbst letzten Jahres in
Durban (Suedafrika) nicht behandelt wurde.
Der LWB sei der Ansicht, betonte Peter N. Prove, Assistent des
LWB-Generalsekretaers fuer Internationale Angelegenheiten und
Menschenrechte, am 22. Maerz vor der Kommission, dass das
vorgebrachte Argument, die Diskriminierung aufgrund der
Kastenzugehoerigkeit koenne dem Rassismus nicht gleichgesetzt
werden, einer Wortspielerei gleichkomme.
Der LWB erwarte, dass die verschiedenen relevanten Mechanismen der
Kommission, insbesondere der Sonderberichterstatter fuer moderne
Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung und der
Fremdenfeindlichkeit, aufgefordert und mit den entsprechenden
Moeglichkeiten ausgestattet werden, damit dieser Frage die noetige
Aufmerksamkeit und Oeffentlichkeit zuteil werden.
Obwohl die Demokratie weiter im Vormarsch sei und in einigen
Faellen scheinbar umfassende konstitutionelle und legislative
Verbote gegen diese Art der Diskriminierung bestuenden, sei sie
fuer einen betraechtlichen Teil der Weltbevoelkerung weiterhin ein
staendiger Aspekt des taeglichen Lebens, so Prove.
Schaetzungsweise 250 Millionen Dalits in Suedasien, mindestens
drei Millionen Burakumin in Japan und eine unbekannte Anzahl
Kastenzugehoeriger in Teilen Afrikas seien von der Weltkonferenz
gegen Rassismus im letzten Jahr "erheblich im Stich gelassen"
worden.
In einer Erklaerung nach Abschluss der Weltkonferenz gegen
Rassismus in Durban hatte der Generalsekretaer des LWB, Pfr. Dr.
Ishmael Noko, sehr bedauert, dass als Ergebnis der Konferenz die
Lage einer Viertelmilliarde Menschen ueberhaupt nicht zur Sprache
gekommen sei, die weiterhin der Diskriminierung aufgrund der
Kastenzugehoerigkeit und vergleichbarer Formen der Diskriminierung
ausgesetzt seien. (300 Woerter)
Es folgt der volle Wortlaut der LWB-Erklaerung:
22. Maerz 2002
Muendliche Erklaerung des Lutherischen Weltbundes
Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehoerigkeit und
vergleichbare Formen der Diskriminierung
Der Lutherische Weltbund unterstuetzte Forderungen nach einer
Behandlung der Frage der Diskriminierung aufgrund der
Kastenzugehoerigkeit und vergleichbarer Formen der Diskriminierung
auf der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhaengende Intoleranz. Wir
bedauern zutiefst, dass dies nicht der Fall war. Wir sind der
Ansicht, dass das Argument, die Diskriminierung aufgrund der
Kastenzugehoerigkeit koenne dem Rassismus nicht gleichgesetzt
werden, einer Wortspielerei gleichkommt.
Der Ausschuss fuer die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat
im Rahmen seiner Ueberpruefung der entsprechenden Berichte der
Vertragsstaaten eine inzwischen umfangreiche juristische
Argumentation vorgelegt, in der er wiederholt bekraeftigt, dass
der in der Definition von "Rassendiskriminierung" in Artikel 1 (1)
des Uebereinkommens genante Begriff der "Abstammung" auf die
Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehoerigkeit in einer Reihe
von Laendern Suedasiens sowie auf die Lage des Buraku-Volkes in
Japan anwendbar ist. Der Ausschuss schnitt auch die Frage der
Diskriminierung aufgrund der Zugehoerigkeit zu Kasten oder
kastenaehnlichen Gesellschaftsstrukturen in einer Reihe
afrikanischer Laendern an.
"Kaste" ist sicher nicht ein Begriff, der sich auf alle diese
Gesellschaftsstrukturen anwenden laesst. Ihnen allen sind jedoch
in unterschiedlichem Masse die folgenden zentralen Merkmale zu
eigen, die ihrem Wesen nach zu Diskriminierung und
Menschenrechtsverletzungen fuehren:
- Das Konzept von "Reinheit-Verunreinigung", nach dem gewisse
Gesellschaftsgruppen als "unrein" und Kontakte mit ihnen als
rituell oder tatsaechlich verunreinigend betrachtet werden;
- eine ererbte berufliche Taetigkeit, bezeichnenderweise die
niedrigsten und gefaehrlichsten Aufgaben in der Gesellschaft;
- gesellschaftlich vorgegebene Endogamie, die allerdings nicht
immer gleich streng eingehalten wird.
Diese Grundelemente haben natuerlich eine ganze Reihe von
diskriminatorischen Konsequenzen, so Absonderung in bestimmten
Ansiedlungs- und Wohnstrukturen, Diskriminierung bei Anstellung
und Ausbildung, Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheits- und
anderen Sozialleistungen, Diskriminierung beim Zugang zu
oeffentlichen Orten und manchmal gewalttaetige Vergeltung gegen
diejenigen, die die gesellschaftliche Hierarchie in Frage stellen.
Sieht man von sprachlichen Manoevern ab, kann niemand diese gut
dokumentierten Realitaeten verleugnen.
Obwohl die Demokratie weiter im Vormarsch ist und in einigen
Faellen scheinbar umfassende konstitutionelle und legislative
Verbote gegen diese Art der Diskriminierung bestehen, ist sie fuer
einen betraechtlichen Teil der Weltbevoelkerung weiterhin ein
staendiger Aspekt des taeglichen Lebens.
Schaetzungsweise 250 Millionen Dalits in Suedasien, mindestens
drei Millionen Burakumin in Japan und eine unbekannte Anzahl
Kastenzugehoeriger in Teilen Afrikas wurden von Durban erheblich
im Stich gelassen.
Der Ausschuss fuer die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat
allerdings vor kurzem fuer seine naechste Sitzung im August 2002
eine thematische Diskussion des in der Definition von
"Rassendiskriminierung" in Artikel 1 (1) des Uebereinkommens
genannten Begriffs der "Abstammung" beschlossen. Damit eroeffnet
sich den Betroffenen die Perspektive, dass dieses Thema ernsthaft
und ohne die Wortspielereien geprueft wird. Zudem wird in der
laufenden Arbeit der Unterkommission ueber die Foerderung und den
Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Frage der
"Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung" bereits viel
dazu beigetragen, das Schweigen in bezug auf das enorme Gewicht
dieser Form der Diskriminierung fuer die Menschenrechte zu
brechen.
Wir hoffen, dass es der neuen Einheit Antidiskriminierung gelingen
wird, an dieser Luecke in der Erklaerung und dem Aktionsprogramm
von Durban zu arbeiten, und wir erwarten, dass die verschiedenen
relevanten Mechanismen der Kommission, insbesondere der
Sonderberichterstatter fuer moderne Formen des Rassismus, der
Rassendiskriminierung und der Fremdenfeindlichkeit, aufgefordert
und mit den entsprechenden Moeglichkeiten ausgestattet werden,
damit dieser Frage die noetige Aufmerksamkeit und Oeffentlichkeit
zuteil werden.
(546 Woerter)
* * *
Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer
Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegruendet, zaehlt er
inzwischen 133 Mitgliedskirchen, denen rund 60,5 Millionen der
weltweit rund 64,3 Millionen LutheranerInnen in 73 Laendern
angehoeren.
Das LWB-Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz). Das
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Der LWB handelt als Organ seiner Mitgliedskirchen in Bereichen
gemeinsamen Interesses, z. B. oekumenische Beziehungen, Theologie,
humanitaere Hilfe, Menschenrechte, Kommunikation und verschiedene
Aspekte von Missions- und Entwicklungsarbeit.
Die LUTHERISCHE WELT-INFORMATION (LWI) wird als Informationsdienst
des Lutherischen Weltbundes (LWB) herausgegeben. Veroeffentlichtes
Material gibt, falls dies nicht besonders vermerkt ist, nicht die
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