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Verfassungswidriges kasachisches Religionsgesetz


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Date Sat, 25 May 2002 06:15:31 -0400

20. Mai 2002
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
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CH-4003 Basel, Schweiz

Gedndertes kasachisches Religionsgesetz verfassungswidrig

Alma-Ata/Kasachstan -  Das Verfassungsgericht der 
mittelasiatischen Republik Kasachstan hat das vom 
Parlament verabschiedete gednderte Religionsgesetz als 
verfassungswidrig erkldrt. Danach hdtte eine religivse 
Ortsgemeinde mindestens 50 Mitglieder haben m|ssen, um 
staatlich anerkannt zu werden. Bisher waren nur 
zehn Personen erforderlich. Ohne offizielle Registrierung 
gelten Glaubensgemeinschaften als illegal und d|rfen weder 
Gottesdienste durchf|hren noch missionarisch tdtig sein. Die 
Regierung wollte mit dem gednderten Gesetz vor allem die 
Gr|ndung islamischer Gruppen erschweren, die aus der 
T|rkei und dem Iran unterst|tzt werden. In der Praxis seien 
aber hautsdchlich protestantische Gemeinden betroffen. Von 
den 16,2 Millionen Einwohnern des Landes sind 47 Prozent 
Muslime, 44 Prozent russisch-orthodox sowie je zwei Prozent 
Katholiken und Protestanten. In Kasachstan leben 3 800 
erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 70 
Gemeinden.	


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