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Verfassungswidriges kasachisches Religionsgesetz
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APD <APD_Info_Schweiz@compuserve.com>
Date
Sat, 25 May 2002 06:15:31 -0400
20. Mai 2002
Adventistischer Pressedienst (APD)
Christian B. Schaeffler, Chefredakteur
Fax +41-61-261 61 18
APD@stanet.ch
http://www.stanet.ch/APD
CH-4003 Basel, Schweiz
Gedndertes kasachisches Religionsgesetz verfassungswidrig
Alma-Ata/Kasachstan - Das Verfassungsgericht der
mittelasiatischen Republik Kasachstan hat das vom
Parlament verabschiedete gednderte Religionsgesetz als
verfassungswidrig erkldrt. Danach hdtte eine religivse
Ortsgemeinde mindestens 50 Mitglieder haben m|ssen, um
staatlich anerkannt zu werden. Bisher waren nur
zehn Personen erforderlich. Ohne offizielle Registrierung
gelten Glaubensgemeinschaften als illegal und d|rfen weder
Gottesdienste durchf|hren noch missionarisch tdtig sein. Die
Regierung wollte mit dem gednderten Gesetz vor allem die
Gr|ndung islamischer Gruppen erschweren, die aus der
T|rkei und dem Iran unterst|tzt werden. In der Praxis seien
aber hautsdchlich protestantische Gemeinden betroffen. Von
den 16,2 Millionen Einwohnern des Landes sind 47 Prozent
Muslime, 44 Prozent russisch-orthodox sowie je zwei Prozent
Katholiken und Protestanten. In Kasachstan leben 3 800
erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 70
Gemeinden.
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