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Wuerttembergischer Bischof Maier begruesst
From
"Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date
Fri, 27 Dec 2002 09:10:11 -0600
Verfassungsgerichtsurteil zum Zuwanderungsgesetz
Stuttgart (Deutschland)/Genf, 23. Dezember 2002 (LWI) - Der
wuerttembergische evangelische Landesbischof Dr. Gerhard Maier hat
das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum
Zuwanderungsgesetz wegen der "Sauberkeit des Rechtes", welches
eines der hoechsten Gueter unserer Demokratie sei, begruesst. Das
hoechste deutsche Gericht hatte am Mittwoch, 18. Dezember, das
Zuwanderungsgesetz der rotgruenen Regierungskoalition fuer
"nichtig" erklaert, da es am 22. Maerz 2002 im Bundesrat nicht
verfassungsgemaess zu Stande gekommen sei.
Das Gericht betonte, bei der umstrittenen Abstimmung sei eine
"Klarheit ueber den Dissens" der brandenburgischen Landesregierung
deutlich geworden. CDU-Innenminister Joerg Schoenbohm habe seine
Ablehnung des Gesetzes unmissverstaendlich dargelegt und damit
eine einheitliche Stimmabgabe verhindern wollen. Das Grundgesetz
erwarte aber ein einheitliches Votum. Der damalige
Bundesratspraesident Klaus Wowereit (SPD) hatte demnach kein Recht
zur Nachfrage an den frueheren brandenburgischen
Ministerpraesidenten Manfred Stolpe (SPD), der als Regierungschef
mit Ja stimmte.
Bischof Maier hofft weiter auf einen "guten Kompromiss der
Parteien" und ist sicher, dass "die Bereitschaft zum Kompromiss
auf allen Seiten vorhanden ist". In dem Gesetz gehe es um die
Menschen, "die bereits hier leben und um die, die hierher kommen
wollen und sollen", so der Bischof der Evangelischen Landeskirche
in Wuerttemberg mit rund 2,45 Millionen Mitgliedern.
Die beiden grossen Kirchen in Deutschland haben das Scheitern des
Zuwanderungsgesetzes bedauert. Dies duerfe nicht dazu fuehren,
dass Fluechtlinge zum Spielball parteipolitischer Interessen
werden, erklaerten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Manfred Kock, und der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, am Mittwoch.
Lehmann und Kock kritisierten, dass der "Versuch des Gesetzgebers,
eine Gesamtregelung ueber Zuwanderung, Fluechtlingsschutz und
Integration zu schaffen, zunaechst einmal gescheitert ist". Sie
betonten zugleich, dass das Verfassungsgericht die Inhalte des
Zuwanderungsgesetzes nicht rechtlich bewertet habe. Beide riefen
die PolitikerInnen dazu auf, jetzt "kleinliche
Auseinandersetzungen" beiseite zu lassen und eine gemeinsame
Loesung zu finden. (292 Woerter)
* * *
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