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VELKD: Kein Verkauf von Kirchen an Moscheevereine
From
"Frank Imhoff" <FRANKI@elca.org>
Date
Fri, 26 Dec 2003 14:47:10 -0600
VELKD: Kein Verkauf von Kirchen an Moscheevereine
Theologische und juristische Leitlinien zur Umnutzung von
Kirchen
Hannover (Deutschland)/Genf, 26. Dezember 2003 (LWI) - Die
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
hat theologische und juristische Leitlinien zur Umnutzung von
Kirchen herausgegeben. Aus reformatorischer Sicht wuerden
Kirchengebaeude zwar "nicht als heilige Raeume" beschrieben, doch
seien sie von ihrer Nutzung und ihrer Ausstrahlung her klar
definiert: Sie dienten dem Gottesdienst und dem Zeugnis der
christlichen Botschaft, heisst es in einem 15-seitigen Papier,
das der Theologische Ausschuss der VELKD und des Deutschen
Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) im Auftrag
der Bischofskonferenz der VELKD erstellt hat. Kirchengebaeude
seien somit ueber das jeweilige Zusammenkommen der Glaeubigen
hinaus "sichtbares dauerhaftes Zeichen der Hinwendung Gottes zu
den Menschen, die dann je in Wortverkuendigung und
Sakramentsfeier konkret erfahrbar wird".
Statt Verfall bzw. Abriss des Kirchengebaeudes empfiehlt das
Dokument moeglichst eine kirchliche Nutzung. Angesichts der
zahlenmaessig kleineren Gemeinden seien kirchliche
Mehrfachnutzungen der meist zu grossen Kirchen anzustreben. Neben
dem Gottesdienstraum koennten Gemeinderaeume, aber auch
kirchliche Bueroraeume oder etwa Wohnungen fuer kirchliche
MitarbeiterInnen eingebaut werden. Im staedtischen Bereich muesse
nicht jede der zahlreichen Kirchen fuer den Gottesdienst genutzt
werden. Konzepte von City-Kirchen, Konzert- oder
Ausstellungskirchen in kirchlicher Traegerschaft seien zu
entwickeln. Angesichts der Kulturbedeutung der Kirchengebaeude
und ihres oeffentlichen Charakters sei die gesamte Gesellschaft
fuer die Erhaltung zu sensibilisieren und der Staat an seine
Verantwortung zu erinnern.
Fuer eine notwendig gewordene Fremdnutzung von Kirchenraeumen
gelte es, den Bezug zu kirchlichen oder wenigstens kirchennahen
Arbeitsfeldern herzustellen. Dieser sei etwa mit der Vermietung
an Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Suppenkuechen gegeben.
Bei einer - wenn auch kirchennahen - Fremdnutzung sei eine
Entwidmung des Kirchengebaeudes vorzunehmen. Eine Fremdnutzung
auf Grund von Miet- oder Pachtvertraegen biete der Kirche eine
effektive Moeglichkeit, als Eigentuemerin entsprechende
Nutzungsbeschraenkungen durchzusetzen. "Wenn keine sinnvollen
Nutzungsformen moeglich sind, ist ein Abriss besser als ein
langsamer und stetiger Verfall", heisst es in diesen Leitlinien.
Verfallende Kirchen koennten als Gestalt gewordene Manifestation
des inneren Verfalls der Kirche fehlgedeutet werden.
Wenn ein Verkauf unvermeidlich sei, so wird als beste Loesung
die Abgabe an eine Gemeinde einer christlichen Kirche gesehen.
Problematisch sei die Moeglichkeit eines Verkaufs an
nichtkirchliche und nichtchristliche Nutzer. Der Verkauf von
Kirchen an nichtchristliche religioese Gemeinschaften fuehre zu
einer Diffusion in der oeffentlichen Wahrnehmung: "Der aeussere
Symbolwert ist noch mit der christlichen Kirche verbunden, im
Inneren wird aber ein anderer Gott verehrt." Woertlich heisst es
in dem Papier: "Nutzungen, die dem Symbolwert des
Kirchengebaeudes offen widersprechen, sind auszuschliessen." Der
Verkauf von Kirchengebaeuden etwa an Moscheevereine wird
ausdruecklich abgelehnt.
Hinweis: Der Text der Publikation "Was ist zu bedenken, wenn
eine Kirche nicht mehr als Kirche genutzt wird?" steht im
Internet zur Verfuegung unter: www.velkd.de. (438 Woerter)
* * *
Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft
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