LWB begruesst Bereitschaft zur Umsiedlung bhutanischer Fluechtlinge Umsiedlung bedeutet keinen *Verlust des Rechts der Fluechtlinge auf Rueckkehr in ihre Heimat?
Genf, 16. November 2006 (LWI) * Der Lutherische Weltbund (LWB) begruesst die kuerzlich signalisierte Bereitschaft verschiedener Laender, bhutanische Fluechtlinge zur Umsiedlung aufzunehmen, betont aber gleichzeitig, dass die Fluechtlinge dadurch nicht das Recht auf eine Rueckkehr in ihre Heimat verlieren. In einer Erklaerung wies LWB-Generalsekretaer Pfr. Dr. Ishmael Noko am 15. November darauf hin, *dass die Moeglichkeit einer Umsiedlung in Drittlaender keinesfalls den Verlust des Rechts der Fluechtlinge auf Rueckkehr in ihre Heimat, aus der sie fliehen mussten, bedeutet.?
Das Laenderprogramm der LWB-Abteilung fuer Weltdienst (AWD) in Nepal unterstuetzt seit mehr als 15 Jahren ueber 100.000 bhutanische Fluechtlinge in Fluechtlingslagern in Ostnepal. In Uebereinstimmung mit dem ausdrueckli chen Wunsch der Fluechtlinge, nach Bhutan zurueckkehren zu koennen, hat sich der LWB stets fuer dieses Ziel eingesetzt. Die Regierung von Bhutan weigert sich jedoch bis heute, diese Fluechtlinge wieder aufzunehmen.
In seiner Erklaerung betonte Noko, dass Bhutan *moralisch und rechtlich verpflichtet? sei, die Fluechtlinge wieder aufzunehmen und hierbei fuer ihre Sicherheit und Wuerde zu garantieren und ihnen ihren Besitz zurueckzug eben, den sie zuruecklassen mussten.
Die USA und eine Reihe anderer Staaten haben vor kurzem bestaetigt, dass sie bereit seien, viele der bhutanischen Fluechtlinge aufzunehmen. Noko sprach diesen Laendern seinen Dank aus und betonte die Zufriedenheit seitens des LWB, dass den Fluechtlingen endlich die Moeglichkeit auf eine Option fuer Ihre Zukunft gegeben werde, *nachdem sie lange Jahre ohne jegliche Perspektive auf eine Loesung des Problems gewartet haben?. Er brachte ebenfalls die Erwartung des LWB zum Ausdruck, *dass sich der Moeglichkeit einer Umsiedlung in Drittlaender als einer tragfaehigen Loesung keine politischen oder praktischen Hindernisse in den Weg stellen?.
Die Arbeit des LWB/AWD in Nepal konzentriert sich auf die Bevollmaechtigung der am meisten benachteiligten und schutzlosen Gruppen des Landes sowie auf humanitaere Hilfe und Anwaltschaft fuer die Rechte der bhutanischen Fluechtlinge, die in den Fluechtlingslagern leben. (318 Woerter)
Im Folgenden finden Sie den vollen Wortlaut der Erklaerung von LWB-Generals ekretaer Pfr. Dr. Ishmael Noko:
Erklaerung des LWB-Generalsekretaers zur Umsiedlung bhutanischer Fluechtlin ge
Seit ueber 15 Jahren unterstuetzt der Lutherische Weltbund (LWB) die mehr als 100.000 Menschen, die aus ihrer Heimat im suedlichen Bhutan fliehen mussten und in Nepal Zuflucht gesucht haben. Der LWB ist der Ansicht, dass die Fluechtlinge aufgrund ihrer ethnischen Zugehoerigkeit gezwungen waren, Bhutan zu verlassen. Der LWB hat schon immer die Auffassung vertreten, dass Bhutan moralisch und rechtlich verpflichtet ist, die Fluechtlinge wieder aufzunehmen. Es ist der bhutanischen Regierung anzulasten, dass sie diese Verantwortung gegenueber ihren eigenen BuergerInnen weder anerkannt noch erfuellt hat. Der LWB ergreift diese Gelegenheit, um die bhutanische Regierung nochmals aufzufordern, die Fluechtlinge wieder aufzunehmen, dabei fuer ihre Sicherheit und Wuerde zu garantieren und ihnen ihren Besitz zurueckzugeben, den sie zuruecklassen mussten.
Gleichzeitig ist der LWB erfreut darueber, dass den Fluechtlingen, die eine Umsiedlung in Drittlaender in Erwaegung ziehen, jetzt anscheinend endlich die Moeglichkeit dazu gegeben wird, nachdem sie lange Jahre ohne jegliche Perspektive auf eine Loesung des Problems gewartet haben. Der LWB weist allerdings darauf hin, dass die Moeglichkeit einer Umsiedlung in Drittlaender keesfalls den Verlust des Rechts der Fluechtlinge auf Rueckkehr in ihre Heimat, aus der sie fliehen mussten, bedeutet.
Der LWB ist den Laendern sehr dankbar, die bereits grosszuegig ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Fluechtlingen signalisiert haben, und er dankt ebenfalls der Regierung von Nepal fuer die vielen Jahre der geduldigen Gastfreundschaft gegenueber dieser Gemeinschaft. Wir vertrauen darauf, dass die nepalesische Regierung ihre Zusammenarbeit mit den Fluechtlingen weiter ausweiten wird, damit denjenigen, die eine Umsiedlung in Drittlaender akzeptieren, keine Hemmnisse oder unverhaeltnismaessige Wartezeiten entstehen. Der LWB hofft, dass sich der Moeglichkeit einer Umsiedlung in Drittlaender als einer tragfaehigen Loesung keine politischen oder praktischen Hindernisse in den Weg stellen.
Der LWB selbst wird alles in seiner Macht stehende tun, um den Fluechtlinge n die Moeglichkeit der freien Entscheidung, ob sie eine Umsiedlung in Drittlaender in Erwaegung ziehen moechten, zu garantieren, die Umsetzung ihrer Entscheidung zu erleichtern und ihren rechtmaessigen Anspruch auf Rueckkehr nach Bhutan weiterhin zu unterstuetzen.
Pfr. Dr. Ishmael Noko Generalsekretaer Lutherischer Weltbund
Genf, 15. November 2006
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