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[APD] Evangelischer Ratsvorsitzender Huber: "Religionsfreiheit gilt fuer alle"


From Christian B. Schäffler <APD@stanet.ch>
Date Mon, 21 Jul 2008 07:52:11 +0200

[APD] Evangelischer Ratsvorsitzender Huber: "Religionsfreiheit gilt fuer
alle"

>20. Juli 2008

>Adventistischer Pressedienst [APD]

>Christian B. Schaeffler, Chefredakteur

>Fax +41-61-261 61 18

>APD@stanet.ch

>http://www.stanet.ch/APD

>CH-4003 Basel, Schweiz

Evangelischer Ratsvorsitzender Huber: "Religionsfreiheit gilt fuer alle"

Karlsruhe/Deutschland. [APD]   "Die Religionsneutralitaet des Staates dient
dazu, die volle Religionsfreiheit verfassungsrechtlich zu sichern. Ein
religioes gebundener Staat, der sich einer Religion gegenueber in besonderer
Weise verpflichtet weiss, laeuft dagegen Gefahr, diese gegenueber anderen
Religionen in seinem Staatsgebiet zu privilegieren." Darauf hat der
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof
Wolfgang Huber, beim Jahresempfang der badischen Bischoefe fuer die
Bundesgerichte am 10. Juli in Karlsruhe hingewiesen. Es waere aber ein
Missverstaendnis von staatlicher Religionsneutralitaet, daraus eine
Gleichgueltigkeit des Staates gegenueber dem Wirken der
Religionsgemeinschaften abzuleiten, so Huber. Vielmehr gebe es eine Pflicht
des Staates, die Religion als Bestimmungskraft fuer das Leben vieler
Buergerinnen und Buerger  wahrzunehmen und sie ohne falsche Parteinahme zu
foerdern.

Der EKD-Ratsvorsitzende unterstrich in seiner Rede die Bedeutung der
Religionsgemeinschaften im oeffentlichen Diskurs. Staat und Gesellschaft
seien im oeffentlichen Diskurs auf Akteure angewiesen, die nicht nur ihr
Eigeninteresse vertreten, sondern "den Sprachlosen eine Stimme verleihen".
In Deutschland gebe die Verfassung den Kirchen und Religionsgemeinschaften
den notwendigen Raum, in der Oeffentlichkeit zu wirken. Die
Grundmarkierungen der deutschen Verhaeltnisbestimmung zwischen Staat und
Religionsgemeinschaften enthielten die Erwartung in sich, dass die Kirchen
sich aktiv in die Willensbildung der Gesellschaft einbringen, dass sie ihren
Beitrag in Gesellschaft, Bildung, Medien, Wissenschaft, Kultur und Diakonie
leisten.

Huber wies darauf hin, dass die korporative Religionsfreiheit fuer alle
Religionen gelte. Es sei hervorzuheben, dass das Grundgesetz "nicht in einer
ausschliessenden Weise die christlichen Kirchen privilegiert, sondern ihrer
grundsaetzlichen Absicht nach alle religioesen Ueberzeugungen und alle
Religionsgemeinschaften gleich behandelt", betonte der Ratsvorsitzende. 

Die deutsche Verfassungsordnung sei offen dafuer, dass auch andere
Religionen von diesen Moeglichkeiten der korporativen Religionsfreiheit
Gebrauch machen. "Sie koennen dabei auch den Status der Koerperschaft des
oeffentlichen Rechts erlangen." Das gelte auch fuer den Islam. Doch ob sich
eine Religion aus ihrem Selbstverstaendnis heraus korporativer
Gestaltungsmoeglichkeiten bedient, liege in ihrer eigenen Verantwortung.
"Sie kann in diesem Prozess unterstuetzt werden; ihr die Verantwortung fuer
die Wahrnehmung solcher Gestaltungsmoeglichkeiten abzunehmen, waere jedoch
mit der vorausgesetzten Freiheit der Religion nicht vereinbar." Es
entspreche dem Kern des christlichen Glaubens, die Menschenwuerde, die
Menschenrechte und damit die Religionsfreiheit auch Menschen anderen
Glaubens zuzuerkennen, stellte Huber fest. "Deshalb respektieren die
christlichen Kirchen das Existenzrecht anderer Religionen, einschliesslich
ihres Anspruchs auf ein Wirken in der gesellschaftlichen Oeffentlichkeit."

Bei der Mit-Gestaltung des oeffentlichen Raumes muesse in einer pluralen
Gesellschaft  jedoch auf Alleinvertretungsansprueche verzichtet werden. "Die
offene Gesellschaft westlicher Praegung birgt eine Vielfalt von
Lebensvorstellungen, Weltanschauungen und Religionen in sich, deren
Beziehungen zueinander in einem Prozess gesellschaftlicher
Auseinandersetzung und Verstaendigung auf der Grundlage gegenseitiger
Toleranz gestaltet werden muessen." Toleranz meine dabei nicht, alles fuer
richtig zu halten. "Religioese Toleranz in einem ernsthaften Sinn meint das
Aushalten und Austragen von Differenzen in Anerkennung der Verbindlichkeit
von religioesen Ueberzeugungen. Eine freiheitliche Gesellschaft, in der
religioese Ueberzeugungen ernst genommen werden, braucht eine wache,
selbstbewusste Toleranz, die den Dialog einfordert, um gemeinsam Antworten
auf die fuer alle wichtigen Fragen zu suchen."

Bischof Wolfgang Huber erinnerte daran, dass die Verwirklichung der
Religionsfreiheit als Menschenrecht weltweit heute eine unaufgebbare
Forderung und auch ein Anliegen der beiden grossen Kirchen in Deutschland
sei. Die Bejahung der individuellen wie der kollektiven, der negativen wie
der positiven Religionsfreiheit sei eines der entscheidenden Ergebnisse des
geistesgeschichtlichen Prozesses, zu dem die Reformation ihren besonderen
Beitrag geleistet habe.

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Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter:

>http://www.stanet.ch/apd/news/1864.html

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