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[APD] Deutschland: Kirchliche Trauung bei Adventisten erst nach zivilrechtlicher Eheschliessung
From
Christian B. Schäffler <APD@stanet.ch>
Date
Wed, 17 Dec 2008 08:59:20 +0100
[APD] Deutschland: Kirchliche Trauung bei Adventisten erst nach
zivilrechtlicher Eheschliessung
Altena/Westfalen, 16.12.2008/APD Der Ausschuss der Freikirche der
Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland hat am 8. Dezember im
westfaelischen Altena eine Stellungnahme zum neuen Personenstandsgesetz
beschlossen. Das bereits 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz
tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. In ihm gibt es die bisherigen Paragraphen
67 und 67a nicht mehr, die es einem Geistlichen bei Strafe untersagten, eine
kirchliche Trauung einer standesamtlichen vorzuziehen. Das neue Recht
hindert die Geistlichen kuenftig nicht, Heiratswillige kirchlich zu
verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigten, sich auch staatlich
trauen zu lassen.
Mit dem neu gestalteten Personenstandsgesetz wird die 1876 in Deutschland
eingefuehrte Zivilehe jedoch nicht abgeschafft. Die Ehe wird nach wie vor
nur dadurch geschlossen, dass die Eheschliessenden vor dem Standesbeamten
erklaeren, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Nur aus ihr folgen
rechtliche Wirkungen fuer die Ehepartner, wie Fuehrung des Familiennamens,
gemeinsames Eigentum, Unterhalt, Erbrecht, Splitting-Tarif im Steuerrecht
und Schutzvorschriften sowie Zugewinnausgleich fuer den Schwaecheren beim
Scheitern der Verbindung. Ein Paar, das sich in Deutschland ohne
standesamtliche Eheschliessung nur kirchlich trauen laesst, befindet sich in
einer Verbindung, die vom Staat als nichteheliche Gemeinschaft angesehen
wird.
In der Stellungnahme bekennt sich die Freikirche der
Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland zur "Einehe zwischen Mann und Frau
als einer rechtsverbindlichen, lebenslangen Gemeinschaft, die oeffentlich
geschlossen, in gegenseitiger Liebe und Treue einschliesslich einer
verantwortungsvollen sexuellen Beziehung gelebt, und in der gegenseitigen
Verantwortung vor Gott gefuehrt wird". Diesem Eheverstaendnis werde die
zivilrechtliche Eheschliessung vor dem Standesamt gerecht. Denn nur sie
biete den Ehepartnern und Kindern den durch den Staat gewaehrten rechtlichen
Schutz. Deshalb gelte fuer Pastoren und Pastorinnen der Freikirche nach wie
vor die Regel, dass die kirchliche Trauung erst nach der rechtsgueltigen
Eheschliessung durchgefuehrt werden duerfe.
Es gebe allerdings auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, die wie eine
Ehegemeinschaft angelegt seien. Mann und Frau sagten vorbehaltlos Ja
zueinander. Sie wollten ihr ganzes Leben in Liebe und gegenseitiger
Fuersorge miteinander verbringen, wollten oder koennten allerdings aus fuer
sie schwerwiegenden Gruenden die Ehe nicht zivilrechtlich schliessen. "Wenn
sie in einem derartigen Fall die Ehe zwar nicht zivilrechtlich schliessen
moechten oder koennen, aber dennoch eine verbindliche, eheaehnliche
Lebensgemeinschaft eingehen wollen, muss sichergestellt sein, dass das Paar
die beabsichtigte Lebensgemeinschaft in einem Vertrag regelt, den die
Partner, der Pastor bzw. die Pastorin und Zeugen unterschreiben und der von
einem Notar beurkundet wird", heisst es in der Erklaerung der Freikirche.
Diese Regelung solle laut Stellungnahme insbesondere verwitweten Personen
und Rentnern helfen, die durch Verordnungen des Staates sich nicht in der
Lage saehen, eine Ehegemeinschaft einzugehen, aber gemaess der Bibel und aus
Gewissensgruenden nicht ohne rechtliche Regelung mit einem Partner
zusammenleben wollten. "In einem solchen Fall darf ein Pastor bzw. eine
Pastorin in Absprache mit der jeweiligen adventistischen Dienststelle die
kirchliche Trauung durchfuehren."
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Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter:
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>Redaktion:
>Nachrichtenagentur APD
>(Adventistischer Pressedienst)
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